Sprechfunker - THW - Institut für Elektromagnetische Verträglichkeit
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In einzelnen Bundesländern gelten darüber hinaus zusätzliche Regelungen:<br />
Für Niedersachsen:<br />
• Rufnamen der Sprechfunkzentralen führen den Grundrufnamen ohne bzw. mit Zusatz der Funkverkehrskreiskennung.<br />
Beispiel: Florian Rotenburg<br />
• Rufnamen von ortsfesten Sprechfunkbetriebsstellen setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:<br />
– Grundrufname<br />
– Funkverkehrskreiskennung<br />
– ggf. Kennbuchstabe<br />
– Gemeindekennzahl und mit 0 beginnende Ordnungszahl<br />
Beispiel: Heros Rotenburg 00/01<br />
• Rufnamen von beweglichen Sprechfunkbetriebsstellen setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:<br />
– Grundrufname<br />
– Funkverkehrskreiskennung<br />
– ggf. Kennbuchstabe<br />
– Ordnungszahl<br />
Beispiel: Florian Rotenburg 55-63<br />
Für Nordrhein-Westfalen:<br />
In NRW fallen BOS-Einheiten mit Ausnahme von Polizei und <strong>THW</strong> unter die Regelung zur ”<br />
Umsetzung<br />
der OPTA-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen <strong>für</strong> BOS im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr“.<br />
Der Rufname setzt sich wie folgt zusammen:<br />
• BOS-Kennwort (z. B. Florian, Rotkreuz etc.)<br />
• regionale Zuordnung (i. d. R. Name des Leitstellenbereichs – dieser wird bei kreisangehörigen<br />
Kommunen weggelassen)<br />
• örtliche Zuordnung (i. d. R. Name der Kommune)<br />
• Funktionszuordnung<br />
• Ordnungskennzahl<br />
• Ergänzung<br />
In Anlage 9.4 auf Seite 87 ist die jeweilige Funktionszuordnung aufgeführt. Die Ergänzung wird nur<br />
mitgesprochen, wenn sie eine zusätzliche taktische Information enthält.<br />
3.2.5 Begriffsbestimmungen<br />
c○N. Eulig<br />
In der BOS-Funkrichtlinie werden eine Reihe von Begriffen aus dem Sprechfunkdienst definiert. Siehe<br />
hierzu Anlage 9 der BOS-Funkrichtlinie (Seite 117 dieser Unterlage).<br />
18 Ausbildungsunterlage BA Sprechfunk V 4.04