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Sprechfunker - THW - Institut für Elektromagnetische Verträglichkeit

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In einzelnen Bundesländern gelten darüber hinaus zusätzliche Regelungen:<br />

Für Niedersachsen:<br />

• Rufnamen der Sprechfunkzentralen führen den Grundrufnamen ohne bzw. mit Zusatz der Funkverkehrskreiskennung.<br />

Beispiel: Florian Rotenburg<br />

• Rufnamen von ortsfesten Sprechfunkbetriebsstellen setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:<br />

– Grundrufname<br />

– Funkverkehrskreiskennung<br />

– ggf. Kennbuchstabe<br />

– Gemeindekennzahl und mit 0 beginnende Ordnungszahl<br />

Beispiel: Heros Rotenburg 00/01<br />

• Rufnamen von beweglichen Sprechfunkbetriebsstellen setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:<br />

– Grundrufname<br />

– Funkverkehrskreiskennung<br />

– ggf. Kennbuchstabe<br />

– Ordnungszahl<br />

Beispiel: Florian Rotenburg 55-63<br />

Für Nordrhein-Westfalen:<br />

In NRW fallen BOS-Einheiten mit Ausnahme von Polizei und <strong>THW</strong> unter die Regelung zur ”<br />

Umsetzung<br />

der OPTA-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen <strong>für</strong> BOS im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr“.<br />

Der Rufname setzt sich wie folgt zusammen:<br />

• BOS-Kennwort (z. B. Florian, Rotkreuz etc.)<br />

• regionale Zuordnung (i. d. R. Name des Leitstellenbereichs – dieser wird bei kreisangehörigen<br />

Kommunen weggelassen)<br />

• örtliche Zuordnung (i. d. R. Name der Kommune)<br />

• Funktionszuordnung<br />

• Ordnungskennzahl<br />

• Ergänzung<br />

In Anlage 9.4 auf Seite 87 ist die jeweilige Funktionszuordnung aufgeführt. Die Ergänzung wird nur<br />

mitgesprochen, wenn sie eine zusätzliche taktische Information enthält.<br />

3.2.5 Begriffsbestimmungen<br />

c○N. Eulig<br />

In der BOS-Funkrichtlinie werden eine Reihe von Begriffen aus dem Sprechfunkdienst definiert. Siehe<br />

hierzu Anlage 9 der BOS-Funkrichtlinie (Seite 117 dieser Unterlage).<br />

18 Ausbildungsunterlage BA Sprechfunk V 4.04

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