Sprechfunker - THW - Institut für Elektromagnetische Verträglichkeit
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• zum Schutz menschlichen Lebens,<br />
• zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen oder bei Katastrophen,<br />
• im dringenden Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.<br />
Staatsnot - Nachrichten haben die höchste Vorrangstufe und dürfen nur von der Bundesregierung und<br />
den Landesregierungen aufgegeben werden.<br />
Die Vorrangstufe einer Nachricht wird vom Aufgeber bestimmt. Bei der Verwendung von Vorrangstufen<br />
ist ein strenger Maßstab anzulegen, da auch Einfach-Nachrichten zum Schutz menschlichen Lebens,<br />
im Einsatzfall oder bei Katastrophen befördert werden.<br />
Erkennt der <strong>Sprechfunker</strong>, daß Vorrangstufen verwendet werden, die offensichtlich den vorstehenden<br />
Bestimmungen widersprechen, ist der Aufgeber darauf hinzuweisen.<br />
3.3.9 Behandlung von Nachrichten<br />
Schriftlich aufgenommene Nachrichten sind mit einem Annahmevermerk (Datum, Zeit, Name des Annehmenden)<br />
zu versehen. Bei mündlich angenommenen Nachrichten ist der Name des Aufgebenden<br />
zu vermerken. Unklarheiten sind vor Annahme der Nachricht zu beseitigen.<br />
Nachrichten gelten als befördert, wenn die aufnehmende Sprechfunkbetriebsstelle die Empfangsbestätigung<br />
gegeben hat. Die Zeit der Empfangsbestätigung ist bei schriftlichen Nachrichten in den Beförderungsvermerk<br />
aufzunehmen; sie entspricht der Zeit, die von der aufnehmenden Sprechfunkbetriebsstelle<br />
in den Aufnahmevermerk einzutragen ist.<br />
Eigenmächtiges Ändern einer Nachricht ist dem <strong>Sprechfunker</strong> verboten.<br />
Die Empfänger von Nachrichten werden durch die aufnehmende Fernmeldebetriebsstelle benachrichtigt<br />
und um Abholung der Nachricht gebeten. Bei Staatsnot- und Blitz- Nachrichten muß der Empfänger<br />
sofort verständigt werden. Nachrichten sind nicht durch das Betriebspersonal zuzustellen. Die Entgegennahme<br />
ist vom Abholenden bei der Fernmeldebetriebsstelle schriftlich zu bestätigen.<br />
3.3.10 Verkehrsarten<br />
Verkehrsarten sind von den technischen Möglichkeiten der Geräte und Anlagen abhängige Verfahren<br />
des Nachrichtenaustausches im Sprechfunkverkehr. Verkehrsarten sind somit Verfahren, die aufgrund<br />
einer technischen Schaltung am Sprechfunkgerät durchgeführt werden. Es werden unterschieden:<br />
c○N. Eulig<br />
Verkehrsart (analoge Technik)<br />
Richtungsverkehr –<br />
Wechselverkehr (W)<br />
Gegenverkehr (G)<br />
bedingter Gegenverkehr (bG) –<br />
Relaisverkehr<br />
vergleichbare Verkehrsart im Tetra-Funknetz<br />
Simplex in Direct Mode Operation (DMO)<br />
Vollduplex in Trunked Mode Operation (TMO)<br />
Halbduplex in Trunked Mode Operation (TMO)<br />
Die Verkehrsarten im Tetra-Funknetz und deren Zusammenhang mit dem verwendeten Zeitschlitzverfahren<br />
(Time Division Multiple Access, TDMA) sind im Abschnitt 6 beschrieben.<br />
Ausbildungsunterlage BA Sprechfunk V 4.04 31