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Sprechfunker - THW - Institut für Elektromagnetische Verträglichkeit

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• zum Schutz menschlichen Lebens,<br />

• zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen oder bei Katastrophen,<br />

• im dringenden Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.<br />

Staatsnot - Nachrichten haben die höchste Vorrangstufe und dürfen nur von der Bundesregierung und<br />

den Landesregierungen aufgegeben werden.<br />

Die Vorrangstufe einer Nachricht wird vom Aufgeber bestimmt. Bei der Verwendung von Vorrangstufen<br />

ist ein strenger Maßstab anzulegen, da auch Einfach-Nachrichten zum Schutz menschlichen Lebens,<br />

im Einsatzfall oder bei Katastrophen befördert werden.<br />

Erkennt der <strong>Sprechfunker</strong>, daß Vorrangstufen verwendet werden, die offensichtlich den vorstehenden<br />

Bestimmungen widersprechen, ist der Aufgeber darauf hinzuweisen.<br />

3.3.9 Behandlung von Nachrichten<br />

Schriftlich aufgenommene Nachrichten sind mit einem Annahmevermerk (Datum, Zeit, Name des Annehmenden)<br />

zu versehen. Bei mündlich angenommenen Nachrichten ist der Name des Aufgebenden<br />

zu vermerken. Unklarheiten sind vor Annahme der Nachricht zu beseitigen.<br />

Nachrichten gelten als befördert, wenn die aufnehmende Sprechfunkbetriebsstelle die Empfangsbestätigung<br />

gegeben hat. Die Zeit der Empfangsbestätigung ist bei schriftlichen Nachrichten in den Beförderungsvermerk<br />

aufzunehmen; sie entspricht der Zeit, die von der aufnehmenden Sprechfunkbetriebsstelle<br />

in den Aufnahmevermerk einzutragen ist.<br />

Eigenmächtiges Ändern einer Nachricht ist dem <strong>Sprechfunker</strong> verboten.<br />

Die Empfänger von Nachrichten werden durch die aufnehmende Fernmeldebetriebsstelle benachrichtigt<br />

und um Abholung der Nachricht gebeten. Bei Staatsnot- und Blitz- Nachrichten muß der Empfänger<br />

sofort verständigt werden. Nachrichten sind nicht durch das Betriebspersonal zuzustellen. Die Entgegennahme<br />

ist vom Abholenden bei der Fernmeldebetriebsstelle schriftlich zu bestätigen.<br />

3.3.10 Verkehrsarten<br />

Verkehrsarten sind von den technischen Möglichkeiten der Geräte und Anlagen abhängige Verfahren<br />

des Nachrichtenaustausches im Sprechfunkverkehr. Verkehrsarten sind somit Verfahren, die aufgrund<br />

einer technischen Schaltung am Sprechfunkgerät durchgeführt werden. Es werden unterschieden:<br />

c○N. Eulig<br />

Verkehrsart (analoge Technik)<br />

Richtungsverkehr –<br />

Wechselverkehr (W)<br />

Gegenverkehr (G)<br />

bedingter Gegenverkehr (bG) –<br />

Relaisverkehr<br />

vergleichbare Verkehrsart im Tetra-Funknetz<br />

Simplex in Direct Mode Operation (DMO)<br />

Vollduplex in Trunked Mode Operation (TMO)<br />

Halbduplex in Trunked Mode Operation (TMO)<br />

Die Verkehrsarten im Tetra-Funknetz und deren Zusammenhang mit dem verwendeten Zeitschlitzverfahren<br />

(Time Division Multiple Access, TDMA) sind im Abschnitt 6 beschrieben.<br />

Ausbildungsunterlage BA Sprechfunk V 4.04 31

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