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Sprechfunker - THW - Institut für Elektromagnetische Verträglichkeit

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Funkschatten<br />

4.4 Grundsätze <strong>für</strong> den Einsatz von Sprechfunkgeräten<br />

1. Die Antenne des FuG soll immer senkrecht stehen.<br />

2. Werden von beweglichen Funkstellen unzureichende Verbindungen erzielt, so sind sie durch<br />

Standortwechsel zu verbessern. Dabei genügt oft schon eine geringe Standortänderung.<br />

3. Wird der Empfang während der Fahrt beeinträchtigt oder reißt er ab, ist es zweckmäßig, an einem<br />

Punkt, von dem aus die Verbindung hergestellt werden kann, anzuhalten.<br />

4. Bei schlechtem Empfang ist die Rauschsperre grundsätzlich auszuschalten.<br />

5. Die Handsprechfunkgeräte sind beim Funkverkehr vom Kraftfahrzeug aus möglichst so zu halten,<br />

daß die Antenne senkrecht aus dem Fahrzeug herausragt.<br />

6. Besonders beim Einsatz von Handsprechfunkgeräten können Meterwellen durch unmittelbar in der<br />

Nähe des Gerätes befindliche Personen oder Kraftfahrzeuge abgeschattet oder abgelenkt werden.<br />

Das Gerät ist daher abgesetzt von Menschenansammlungen (besonders in Richtung Gegenstelle)<br />

einzusetzen.<br />

7. Relaisfunkstellen ermöglichen die Überwindung von Hindernissen und erhöhen die Reichweite.<br />

Für den Aufbauplatz gilt:<br />

• So hoch wie nötig (Überreichweiten verhindern),<br />

• Möglichst freie Sicht zu den Empfangsstellen,<br />

• Keine Metallmasten, Bäume oder Häuser in unmittelbarer Nähe.<br />

c○N. Eulig<br />

4.4.1 Störungen durch Überreichweiten<br />

Sollte auf dem Kanal des eigenen Sprechfunkverkehrskreises durch Überreichweiten Funkverkehr anderer<br />

Sprechfunkverkehrskreise zu hören sein, wird dieser durch Betätigung der Sprechtaste ”<br />

weggedrückt“<br />

, ohne daß dieser dabei gestört wird. Vorher hat sich der <strong>Sprechfunker</strong> durch Mithören davon zu<br />

überzeugen, daß das laufende Gespräch tatsächlich nicht im eigenen Sprechfunkverkehrskreis geführt<br />

wird, da sonst bestehender Funkverkehr gestört würde.<br />

Ausbildungsunterlage BA Sprechfunk V 4.04 41

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