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Sprechfunker - THW - Institut für Elektromagnetische Verträglichkeit

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• Isolationsfehler an Masten,<br />

• Umbruch von Masten z.B. durch Sturm,<br />

• Abreißen von Leitungen z.B. durch Vereisung,<br />

• Waffen/ Gewalteinwirkungen.<br />

Die Funkstelle ist in erweitertem Schutzabstand von der elektrischen Anlage aufzubauen. Der jeweilige<br />

erweiterte Schutzabstand kann <strong>für</strong> die Funkstelle aufgrund der Höhe der Strommasten, der Höhe des<br />

eigenen Antennenmastes und des einzuhaltenden Schutzabstandes bestimmt werden.<br />

Höhe Strommast + Schutzabstand + Höhe Antenne = Erweiterter Schutzabstand<br />

Es ist immer ein erweiterter Schutzabstand von mindestens 20 m einzuhalten. Bei Sturm bzw. hügeligem<br />

Gelände ist dieser auf min. 50 m zu erweitern.<br />

Quelle: ”<br />

Maßnahmen zum Schutz gegen gefährliche Körperströme im Bereich des KatS-Fernmeldewesens“ , Bundesamt <strong>für</strong> Zivilschutz, 1987<br />

c○N. Eulig<br />

Ausbildungsunterlage BA Sprechfunk V 4.04 45

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