Sprechfunker - THW - Institut für Elektromagnetische Verträglichkeit
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3.3.5.3 Technisches Betriebsbuch Das technische Betriebsbuch soll den Betriebsablauf einer<br />
Fernmeldebetriebsstelle dokumentieren.<br />
Zu diesem Zweck kann das technische Betriebsbuch handschriftlich geführt oder durch Verwendung<br />
technischer Mittel ergänzt bzw. ersetzt werden.<br />
Das technische Betriebsbuch ist <strong>für</strong> jede Fm-Zentrale bzw. FüSt zu führen! Optional kann an jedem<br />
Arbeitsplatz ein eigenes technisches Betriebsbuch geführt werden. Für Technische Züge ist das Führen<br />
des technischen Betriebsbuches nicht unbedingt notwendig.<br />
Das technische Betriebsbuch muß grundsätzlich enthalten:<br />
• genaue Bezeichnung der Fernmeldebetriebsstelle / des Arbeitsplatzes<br />
• Datum / Uhrzeit<br />
• Betriebsaufnahme<br />
• Name(n) des Betriebspersonals<br />
• Ablösungen (Dienstübergabe / -übernahme)<br />
• Betriebsende<br />
• Kanal / Kanalwechsel<br />
• Absender / Empfänger von Nachrichten<br />
• Betriebsablauf / Ereignisse<br />
• Betriebsstörungen / -unterbrechungen und deren Beseitigung<br />
• Quittung<br />
Das technische Betriebsbuch ist nach Abschluß drei Monate aufzubewahren.<br />
Anmerkung: Mit Einführung des Technischen Betriebsbuches beinhaltet dieses gleichzeitig das:<br />
• Störungsbuch gem. KatS - DV 810, PDV / DV 810<br />
• Betriebsbuch gem. KatS - DV 810, PDV / DV 810<br />
• Quittungsbuch gem. KatS - DV 810, PDV / DV 810<br />
c○N. Eulig<br />
26 Ausbildungsunterlage BA Sprechfunk V 4.04