Sprechfunker - THW - Institut für Elektromagnetische Verträglichkeit
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3.3 Dienstvorschrift ”<br />
Sprechfunkdienst“ (DV 810)<br />
Die DV 810 regelt den Sprechfunkbetriebsdienst und die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs der<br />
BOS. Da dieses die Hauptaufgaben des <strong>Sprechfunker</strong>s beschreibt, beschäftigen sich mehrere Abschnitte<br />
dieser Ausbildungsunterlage mit den in der DV 810 festgelegten Themen.<br />
3.3.1 Aufgaben und Gliederung<br />
Der Sprechfunkdienst hat die Aufgabe, Sprechfunkverbindungen auf den zugewiesenen Kanälen/<br />
Frequenzen unter Verwendung der zugeteilten Rufnamen/ Rufzeichen und unter Beachtung der<br />
Meterwellenfunk-Richtlinie BOS herzustellen, zu betreiben und zu unterhalten.<br />
Man unterscheidet ortsfeste und bewegliche Sprechfunkbetriebsstellen sowie Relaisfunkstellen.<br />
3.3.2 Verschwiegenheitspflicht<br />
Alle Teilnehmer am Sprechfunkverkehr unterliegen der Verschwiegenheit. Da die Helfer des <strong>THW</strong> in<br />
einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis stehen, besteht diese Pflicht automatisch (RV 08/99). In<br />
der Ausbildung ist der Inhalt der Verschwiegenheit gelegentlich zu wiederholen, und die Helfer sind auf<br />
die damit zusammenhängenden Straftatbestände der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201<br />
StGB) und von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) sowie Vorteilsannahme (§ 331 StGB), Bestechlichkeit<br />
(§ 332 StGB) und die Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB) sowie die Nebenfolgen aus §<br />
358 StGB hinzuweisen.<br />
Nehmen Personen am Sprechfunkverkehr teil, die nicht direkt Helfer der Bundesanstalt sind, so müssen<br />
sie förmlich über die Verschwiegenheitspflicht belehrt werden.<br />
3.3.3 Betriebsleitung<br />
Um den reibungslosen Sprechfunkbetrieb sicherzustellen, sind in jedem Funkverkehrskreis Aufsichtsaufgaben<br />
notwendig. Diese Aufgaben müssen nachgeordnete Betriebsleitungen wahrnehmen. Im Einsatz<br />
übernehmen gewöhnlich die Führungsstellen die Betriebsleitung auf ihrem Einsatzkanal, so wie sie<br />
vergleichbar auch <strong>für</strong> die taktischen Belange die Führung übernehmen. In der täglichen Gefahrenabwehr,<br />
also bei Feuerwehr und Rettungsdienst üben Feuerwehr- und Rettungsleitstellen die Betriebsleitung<br />
aus.<br />
Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehört im einzelnen:<br />
- Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Gesetze und Vorschriften,<br />
- Erlaß von Regelungen <strong>für</strong> den Sprechfunkverkehrskreis,<br />
- Erstellung und Herausgabe von Betriebsunterlagen,<br />
c○N. Eulig<br />
- Zuteilung von Rufzeichen,<br />
- Überwachung des Funkbetriebes,<br />
- erste Verbindungsaufnahme auf einem neuen Sprechfunkverkehrskreis,<br />
- Wiedereröffnung des Funkverkehrs nach Störungen,<br />
- Überwachung der Einhaltung der Funkdisziplin,<br />
- Beendigung des Funkeinsatzes nach Weisung des taktischen Führers.<br />
Ausbildungsunterlage BA Sprechfunk V 4.04 19