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Sprechfunker - THW - Institut für Elektromagnetische Verträglichkeit

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3. Antennen;<br />

4. Strahlungsleistungen;<br />

5. Planungsrundsätze <strong>für</strong> das Funknetz;<br />

6. Antragsverfahren <strong>für</strong> die Beantragung von Frequenzzuteilungen;<br />

7. Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern<br />

3.2.1 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)<br />

Berechtigte des BOS-Funks sind:<br />

• die Polizeien der Länder;<br />

• die Polizeien des Bundes;<br />

• die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (<strong>THW</strong>);<br />

• die Bundeszollverwaltung;<br />

• die kommunalen Feuerwehren, staatlich anerkannte Werkfeuerwehren, sowie sonstige öffentliche<br />

Feuerwehren, wenn sie auftragsgemäß auch außerhalb ihrer Liegenschaft eingesetzt werden<br />

können;<br />

• die Katastrophen- und Zivilschutzbehörden des Bundes und der Länder, öffentliche Einrichtungen<br />

des Katastrophenschutzes und nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen<br />

auch, soweit sie Zivilschutzaufgaben wahrnehmen;<br />

• die behördlichen Träger der Notfallrettung nach landesrechtlichen Bestimmungen und Leistungserbringer,<br />

die die Aufgabe ”<br />

NotfalIrettung ”<br />

im öffentlichen Auftrag erfüllen;<br />

• die mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzlich beauftragten Behörden und Dienststellen,<br />

<strong>für</strong> die das Bundesministerium des Innern (BMI) im Benehmen mit dem Bundesministerium der<br />

Finanzen (BMF) und den zuständigen obersten Landesbehörden die Notwendigkeit bestätigt hat,<br />

Berechtigten nach Nr. 1.1 – 1.7 über BOS-Funk zusammenzuarbeiten;<br />

• die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder.<br />

3.2.2 Frequenzen<br />

Im 4 m-Band stehen insgesamt 120 (164) Frequenzpaare zur Verfügung, die als Duplex-Kanäle bezeichnet<br />

werden und mit den Nummern 400 - 519 (bzw. 347 - 510) gekennzeichnet sind. 1 Kanal besteht aus<br />

einer Frequenz im Unterband (U) und einer Frequenz im Oberband (O). Das Unterband erstreckt sich<br />

von 74,215 MHz - 77,475 MHz und das Oberband von 84,015 MHz - 87,255 MHz. Der Abstand zwischen<br />

beiden Frequenzen beträgt 9,8 MHz.<br />

Beispiel: Kanal 471<br />

471 O = 86,495 MHz<br />

471 U = 76,695 MHz<br />

Abstand O - U = 9,800 MHz<br />

c○N. Eulig<br />

Der Abstand zwischen den Frequenzen zweier benachbarter Kanäle (z.B. Kanal 470 und 471) beträgt<br />

20 kHz.<br />

Als Besonderheit zu beachten ist, daß die Kanäle 376 - 396 im Unterband gesperrt sind, da bei 75 MHz<br />

eine andere Funkanwendung (Navigationsfunkdienst <strong>für</strong> die allgemeine Luftfahrt) arbeitet. Die Kanäle<br />

510 O und 511 - 519 sind wegen ehemaliger anderer Nutzung noch gesperrt.<br />

16 Ausbildungsunterlage BA Sprechfunk V 4.04

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