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BVI Position zum Entwurf der Verordnung über Risikomanagement ...

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Anlage 3 zur <strong>BVI</strong>-Stellungnahme<br />

Zu § 10 (Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko)<br />

Der Wortlaut des § 10 wurde im Zuge <strong>der</strong> ersten Än<strong>der</strong>ungsverordnung an die CESR<br />

Guidelines angepasst. Inhaltlich än<strong>der</strong>n sich die Anfor<strong>der</strong>ungen jedoch nicht wesentlich,<br />

weshalb weiterhin auf die früheren Erläuterungen zurückgegriffen werden kann. Die im qualifizierten<br />

Ansatz zur Anwendung kommende Methode <strong>der</strong> Value-at-Risk Berechnung stimmt<br />

weiterhin vollständig mit <strong>der</strong>jenigen <strong>über</strong>ein, die seit Jahren bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Eigenkapitalunterlegung<br />

von Marktrisiken bei Kreditinstituten herangezogen wurde.<br />

Absatz 1<br />

Die Veröffentlichungspflichten im Jahresbericht wurden in Absatz 1 entfernt und werden nun<br />

in § 36 geregelt.<br />

Im Übrigen legt Absatz 1 weiterhin fest, dass <strong>der</strong> potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko<br />

mittels eines geeigneten eigenen Risikomodells zu ermitteln ist, wobei für die Definition auf §<br />

1 Absatz 13 KWG verwiesen wird.<br />

Gängige, in <strong>der</strong> Praxis anzutreffenden Modellierungsverfahren sind weiterhin auch in Übereinstimmung<br />

mit Box 17 <strong>der</strong> CESR Guidelines die historische Simulation, Varianz-Kovarianz-<br />

Analyse o<strong>der</strong> Monte-Carlo-Simulation.<br />

Zur Erklärung des Value-at-Risk Ansatzes wird hier zur Vollständigkeit die vorherige Erläuterung<br />

herangezogen:<br />

„Voraussetzung für jedes eigene Risikomodell ist die adäquate Erfassung <strong>der</strong> Risikopositionen<br />

des Instituts aus allen marktpreisrisikobehafteten Geschäften.<br />

Risikomodelle haben die Aufgabe, Verlustpotentiale eines Portfolios von Finanzinstrumenten<br />

(sowohl klassische Finanzinstrumente wie Aktien und Anleihen als auch <strong>der</strong>ivative Instrumente)<br />

durch Abschätzung monetär zu quantifizieren. Während das klassische Konzept <strong>der</strong><br />

Risikomessung (Markowitz-Theorie) auf die Varianz o<strong>der</strong> Schwankungsbreite <strong>der</strong> Wertverän<strong>der</strong>ungen<br />

eines Portfolios zurückgreift, beruht ein Value-at-Risk-Risikomodell auf <strong>der</strong> Verwendung<br />

eines Quantils, indem <strong>der</strong> Value-at-Risk eine Schranke für potenzielle Verluste<br />

eines Portfolios zwischen zwei vorgegebenen Zeitpunkten angibt, die mit einer vorgegebenen<br />

Wahrscheinlichkeit nicht <strong>über</strong>schritten wird. Basis eines Risikomodells ist somit die<br />

Quantifizierung <strong>der</strong> Wertverän<strong>der</strong>ungen eines Portfolios im Zeitverlauf. Wenn ΔW die interessierende<br />

negative Verän<strong>der</strong>ung zwischen dem Wert des Portfolios <strong>zum</strong> Zeitpunkt t0 (Gegenwart)<br />

und dem Wert zu einem zukünftigen Zeitpunkt t1, also den Verlust w(t0) - W(t1),<br />

bezeichnet, dann gibt <strong>der</strong> Betrag des Value-at-Risk die für eine vorgegebene Wahrscheinlichkeit<br />

bestehende, in Geldeinheiten ausgedrückte Verlustoberschranke an; es gilt also ΔW<br />

≤ VaR mit vorgegebener Wahrscheinlichkeit (beide Größen als positive Beträge gefaßt). Die<br />

Wertän<strong>der</strong>ung ΔW wird von zufälligen Ereignissen, nämlich den künftigen Entwicklungen <strong>der</strong><br />

Marktpreise, bestimmt und ist daher nicht mit Sicherheit vorhersagbar. Die Unsicherheit in<br />

den Einflußgrößen zur Bewertung des Portfolios (Marktpreise) <strong>über</strong>trägt sich auf die Zielgröße,<br />

die Risikokennzahl "Value-at-Risk". Da eine vollkommene Sicherheit nicht erreichbar ist,<br />

kann nur gefor<strong>der</strong>t werden, daß die Abschätzung des potenziellen Risikobetrags mit einer<br />

genügend großen Wahrscheinlichkeit P (dem sog.Sicherheitsniveau, z.B. 99 %) gilt (formal<br />

ausgedrückt: P (ΔW ≤ VaR ) = 0,99). Dieses Quantil bezieht sich dabei auf eine<br />

Prognoseverteilung <strong>der</strong> Portfoliowertän<strong>der</strong>ungen <strong>zum</strong> Zeitpunkt t1.<br />

Die Prognoseverteilung selbst ergibt sich aus einer Verknüpfung ökonomischer Größen<br />

(Marktwerte von <strong>Position</strong>en, die mittels Preisfunktionen aus den Marktpreisen bestimmt werden,<br />

und Sensitivitäten <strong>der</strong> Marktwerte hinsichtlich Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> preisbestimmenden

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