Verkaufsprospekt - Putnam Investments
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Der Fonds<br />
Einleitung<br />
<strong>Putnam</strong> World Trust wurde am 18. Februar 2000 als irischer Umbrella-Investmentfonds in Form eines OGAW gemäß den „Vorschriften“ errichtet.<br />
Der Fonds umfasst die folgenden Teilfonds:<br />
Fonds Handelstag Basiswährung<br />
<strong>Putnam</strong> Asia Pacific (Ex-Japan) Equity Fund Jeder Geschäftstag US$<br />
<strong>Putnam</strong> Emerging Markets Equity Fund Jeder Geschäftstag US$<br />
<strong>Putnam</strong> Global Core Equity Fund Jeder Geschäftstag US$<br />
<strong>Putnam</strong> Global Fixed Income Alpha Fund S1 Jeder Freitag und der letzte Geschäftstag jedes Monats* GBP<br />
<strong>Putnam</strong> Global Fixed Income Alpha Fund S2 Jeder Freitag und der letzte Geschäftstag jedes Monats* GPB<br />
<strong>Putnam</strong> Global High Yield Bond Fund Jeder Geschäftstag US$<br />
<strong>Putnam</strong> Global Liquidity Fund Jeder Geschäftstag US$<br />
<strong>Putnam</strong> Total Return Fund Jeder Geschäftstag US$<br />
<strong>Putnam</strong> U.S. Large Cap Growth Fund Jeder Geschäftstag US$<br />
* Wenn Freitag kein Geschäftstag ist: der folgende Geschäftstag bzw. die jeweils vom Verwaltungsrat festgelegten anderen Handelstage, mit der Maßgabe, dass<br />
es alle zwei Wochen mindestens einen Handelstag gibt. Die Anteilsinhaber werden darüber vorab informiert.<br />
Der Fonds ist ein Umbrella-Investmentfonds, der Teilfonds enthält, die jederzeit verschiedene Anteilsklassen ausgeben können. Je Anteilsklasse<br />
wird kein eigener Asset-Pool geführt. Jeder Teilfonds repräsentiert einen Eigentumsanteil am Fonds, der separate und zu unterscheidende<br />
Anlage-Portfolios enthält. Vor der Ausgabe der Anteile wird die Verwaltungsgesellschaft den Teilfonds oder die Klassen innerhalb des<br />
Teilfonds bestimmen, für die Anteile und Anteilsklassen ausgegeben werden sollen. Für die separaten Teilfonds wird eine separate Buchhaltung<br />
und Rechnungslegung geführt und Vermögenswerte dieses Teilfonds werden in Übereinstimmung mit den Anlagezielen des jeweiligen<br />
Teilfonds investiert. Separat geprüfte Berichte eines jeden Teilfonds werden als Zusatz zum Jahresbericht für den Fonds angefertigt. Sobald<br />
ein neuer Teilfonds mit vorheriger Genehmigung der Zentralbank errichtet wird, gibt die Verwaltungsgesellschaft eine Ergänzung heraus,<br />
die sowohl die Einzelheiten der Anlageziele und -politik des neuen Teilfonds als auch die Details über den Erstangebotszeitraum, den<br />
Erstangebotszeichnungspreis und alle anderen wichtigen Informationen in Bezug auf diesen Teilfonds enthält. Ergänzungen können bei Bedarf<br />
auch aus dem Gesamtprospekt gestrichen werden, wenn die Teilfonds mit vorheriger Genehmigung der Zentralbank aufgelöst werden.<br />
Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile eines jeden Teilfonds erfolgt für den jeweiligen Teilfonds an jedem Handelstag. Das Reglement des<br />
Fonds ist im Treuhandvertrag dargelegt, welcher bindend für den Treuhänder, die Verwaltungsgesellschaft und alle Anteilsinhaber ist. Der Fonds<br />
endet 100 Jahre nach dem Tag seiner Errichtung.<br />
Die Basis- und Berichtswährung des Fonds wird von der Verwaltungsgesellschaft bezüglich jedes einzelnen Teilfonds bestimmt.<br />
Um in den Fonds zu investieren, muss man Anteile eines Teilfonds erwerben. Der jeweilige Teilfonds sammelt die Vermögenswerte im Namen<br />
der Anteilsinhaber an. Ein Anteil eines Teilfonds repräsentiert das wirtschaftliche Eigentum eines ungeteilten Anteils an den Vermögenswerten<br />
des jeweiligen Teilfonds. Anteile an jedem Teilfonds können nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft in verschiedene Klassen unterteilt<br />
werden, die nach Basiswährung, Gebühren, Auslagen und Ausschüttungen sowie nach anderen von der Zentralbank gelegentlich genehmigten<br />
Faktoren unterschieden werden können. Informationen über die verschiedenen Anteilsklassen eines Teilfonds werden in den Ergänzungen für<br />
die jeweiligen Teilfonds dargestellt.<br />
Anleger werden darüber in Kenntnis gesetzt, dass die ernannten Untervertriebsgesellschaften nicht notwendigerweise alle Anteilsklassen<br />
vertreiben müssen.<br />
Jeder Teilfonds kann diverse Anteilsklassen, darunter die Klassen A, B, C, E, I, P, M, S, T und Y anbieten oder andere, wie jeweils in den Ergänzungen<br />
dargestellt. Die Auflegung weiterer Klassen wird der Zentralbank im Voraus angezeigt und mit ihr geklärt. Die verschiedenen Gebühren und<br />
Honorare, die auf diese Klassen anzuwenden sind, werden in der Ergänzung zum jeweiligen Teilfonds aufgeführt.<br />
Abgesicherte Klassen<br />
Die Verwaltungsgesellschaft kann (ist aber nicht dazu verpflichtet) gewisse Devisentransaktionen durchführen, um das Währungsrisiko des<br />
Vermögens eines Teilfonds, das einer bestimmten Klasse zugeordnet werden kann, zum Zweck eines effizienten Portfoliomanagements in der<br />
Basiswährung der jeweiligen Klasse abzusichern.<br />
Darüber hinaus kann eine Anteilsklasse, die in einer anderen Währung als der Basiswährung denominiert ist, gegen das Risiko von<br />
Wechselkursschwankungen zwischen der Währung, auf der die Anteilsklasse lautet, und der Basiswährung, in der die Vermögenswerte des<br />
Teilfonds denominiert sind, abgesichert werden. Wenngleich es nicht beabsichtigt ist, können aufgrund von Faktoren außerhalb der Kontrolle<br />
des Anlageberaters übermäßig und zu wenig abgesicherte Positionen entstehen. Die Hedging-Strategie einer Anteilsklasse wird sich im Bereich<br />
von 95-105% des der betreffenden gehedgten Anteilsklasse zuzurechnenden Nettoinventarwerts bewegen. Wenn die Obergrenze von 105%<br />
überschritten ist, ist es das vorrangige Ziel des Anlageberaters, die Hebelwirkung wieder unter das Limit zurückzuführen. Sofern Positionen<br />
monatlich überprüft werden, werden Über- und Unterschreitungen dieser Hedging-Limits nicht auf den nächsten Monat übertragen. Anleger<br />
sollte sich darüber im Klaren sein, dass diese Strategie Anteilsinhaber in Anteilsklassen wesentlich darin beschränken kann, an den Vorteilen zu<br />
partizipieren, die entstehen, wenn die bestimmte Währung gegen die Basiswährung und/oder der/den Währungen, in denen das Vermögen des<br />
Teilfonds denominiert ist, fällt. Unter diesen Umständen können die Anteilsinhaber einer Anteilsklasse Fluktuationen des Nettoinventarwerts je<br />
Anteil ausgesetzt sein, die die Gewinne/Verluste und die Kosten der jeweiligen Finanzinstrumente widerspiegeln.<br />
Im Falle einer ungehedgten Anteilsklasse findet eine Währungsumwandlung bei Zeichnung, Rückgabe, Umtausch und Ausschüttung zu der<br />
dann gültigen Umtauschrate statt. Der in der Klassenwährung ausgedrückte Wert der Anteilsklasse wird in Bezug auf die Basiswährung einem<br />
Wechselkursrisiko unterliegen.<br />
<strong>Putnam</strong> World Trust 15