Verkaufsprospekt - Putnam Investments
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(ganz gleich ob in gutem Glauben oder nicht) oder es ein Kredit- oder Liquiditätsproblem gab, so dass der Teilfonds einen Verlust erleidet. Insofern<br />
ein Kontrahent seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und der Teilfonds Verzögerungen hinnehmen muss oder davon abgehalten wird, seine<br />
Rechte in Bezug auf die Kapitalanlagen in seinem Portfolio durchzusetzen, kann er einen Wertrückgang seiner Position verzeichnen, Gewinne<br />
einbüßen oder Kosten in Verbindung mit der Durchsetzung seiner Rechte in Kauf nehmen müssen. Das Kontrahentenrisiko entspricht den<br />
Anlagebeschränkungen des Teilfonds. Ungeachtet der Maßnahmen, die der Teilfonds möglicherweise ergreift, um das Kontrahentenkreditrisiko<br />
abzumildern, kann nicht zugesichert werden, dass es bei einem Kontrahenten nicht zu einem Ausfall kommt oder dass der Teilfonds infolgedessen<br />
keine Verluste aus den Transaktionen erleidet.<br />
Markt-, Rechts- und sonstige Risiken: Wie die meisten anderen Anlagen sind derivative Instrumente mit dem Risiko verbunden, dass der Marktwert<br />
des Instruments den Interessen des Teilfonds entgegenläuft. Wenn der Anlageberater bei der Verwendung von Derivaten des Teilfonds den Wert<br />
von Wertpapieren, Währungen, Zinsen oder anderen wirtschaftlichen Faktoren falsch prognostiziert, könnte sich der Teilfonds in einer besseren<br />
Lage befinden, wenn er die Transaktion nicht eingegangen wäre. Manche Strategien können zwar das Verlustrisiko mittels derivativer Instrumente<br />
mindern, doch können sie auch die Gewinnchancen schmälern oder sogar zu Verlusten führen, indem sie die günstigen Kursbewegungen<br />
anderer Fondsanlagen zunichte machen. Es kann auch sein, dass der Teilfonds ein Wertpapier zu einem ungünstigen Zeitpunkt oder Kurs kaufen<br />
oder verkaufen muss, weil er in Verbindung mit gewissen derivativen Transaktionen gesetzlich verpflichtet ist, Ausgleichspositionen oder eine<br />
Deckung zu halten. Es besteht unter Umständen auch ein Verlustrisiko, wenn Gesetze oder Vorschriften in unerwarteter Weise angewendet<br />
werden oder weil Verträge rechtlich nicht durchzusetzen oder nicht korrekt dokumentiert sind.<br />
Häufiges Handeln. Manche Teilfonds kaufen und verkaufen ihre Anlagen recht häufig, womit höhere Vermittlungsgebühren und andere<br />
Ausgaben verbunden sind.<br />
Andere Anlagen. Zusätzlich zu den Hauptanlagestrategien, die vorstehend beschrieben werden, können manche Teilfonds andere Arten von<br />
Anlagen tätigen, wie z. B. Anlagen in Vorzugsaktien, wandelbare Wertpapiere oder Schuldverschreibungen, und können daher anderen Risiken<br />
unterliegen, welche in den Ergänzungen der entsprechenden Teilfonds beschrieben sind.<br />
Alternativstrategien. Es kann vorkommen, dass der Anlageberater die Marktbedingungen so einschätzt, dass die Verfolgung bestimmter<br />
Teilfonds-<strong>Investments</strong>trategien nicht im besten Interesse der Anteilsinhaber ist. Der Anlageberater kann dann zeitweilig Alternativstrategien<br />
verwenden, die hauptsächlich dafür konstruiert sind, Teilfondsverluste zu begrenzen. Auch wenn der Anlageberater die Flexibilität hat, diese<br />
Strategien zu verwenden, kann er sich aus bestimmten Gründen entscheiden, es nicht zu tun, selbst wenn die Marktbedingungen sehr volatil sind.<br />
Diese Strategien können dazu führen, dass der Teilfonds bestimmte Anlagemöglichkeiten nicht nutzen kann, und können den Teilfonds daran<br />
hindern, sein Ziel zu erreichen.<br />
Weitere Anlagepraktiken<br />
Ein Teilfonds darf zu Anlagezwecken und Zwecken eines effizienten Portfoliomanagements Wertpapiere auf einer „Bei-Erscheinen“-Basis<br />
erwerben. Wertpapiere, die auf einer „Bei-Erscheinen“-Basis erworben werden, können im Marktwert sinken oder sich an den Marktwert<br />
anpassen, bevor sie geliefert werden.<br />
Wertpapierleihe, Wertpapierpensionsgeschäfte und Terminverpflichtungen. Jeder Teilfonds kann Wertpapiere aus dem Portfolio an Broker<br />
verleihen und Wertpapierpensionsgeschäfte zu Zwecken eines effizienten Portfoliomanagements oder zu Anlagezwecken abschließen.<br />
Diese Transaktionen müssen zu jeder Zeit voll abgesichert sein. Jeder Teilfonds kann außerdem Wertpapiere für zukünftige Lieferungen zu<br />
Zwecken eines effizienten Portfoliomanagements und zu Anlagezwecken erwerben, wodurch eine Erhöhung des Gesamtanlagerisikos erfolgt,<br />
einschließlich eines Verlustrisikos, wenn der Wert der Wertpapiere vor dem Vertragsdatum sinkt. Diese Transaktionen enthalten Risiken für einen<br />
Teilfonds, wenn die andere Partei ihren Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt und der Teilfonds dadurch gehindert wird oder es dadurch<br />
verzögert wird, dass der Teilfonds Sicherheiten wiedererlangt oder er die Transaktionen beenden kann.<br />
Wie bei allen Krediten bestehen auch hier Säumnis- und Regressrisiken. Sollte der Leihnehmer der Wertpapiere finanziell scheitern oder seinen<br />
Pflichten aus Wertpapierleihgeschäften nicht nachkommen können, wird die in Verbindung mit einer solchen Transaktion vereinbarte Sicherheit<br />
herangezogen. Der Wert der Sicherheit entspricht oder übersteigt in jedem Zeitpunkt den Wert der übertragenen Wertpapiere. Allerdings<br />
besteht das Risiko, dass der Wert der Sicherheit unter den Wert der übertragenen Wertpapiere sinken kann. Ferner ist ein Teilfonds, da dieser<br />
die erhaltene Barsicherheit vorbehaltlich der Bedingungen innerhalb der Grenzen der Zentralbank investieren kann, den mit diesen Investitionen<br />
verbundenen Risiken ausgesetzt, darunter dem Ausfall des Emittenten des betreffenden Wertpapiers.<br />
Wertpapiere, die Beschränkungen unterliegen. Jeder Teilfonds kann in Wertpapiere investieren, die im Wege der Privatplatzierung oder<br />
gemäß dem „U.S. Securities Act Rule 144A“ (wenn verfügbar) erworben wurden, sofern die Beschränkungen des Absatzes (1) des Abschnitts<br />
„Anlagebeschränkungen“ eingehalten werden. „Rule 144A“-Wertpapiere sind Wertpapiere, die nicht gemäß dem 1933 Act registriert sind, aber an<br />
institutionelle Anleger in Übereinstimmung mit „Rule 144A“ nach dem 1933 Act verkauft werden können. Diese Wertpapiere können Beschränkungen<br />
beim Wiederverkauf oder bei der Übertragung im Rahmen des Gesetzes oder eines Vertrags unterliegen. Sie werden normalerweise nur an<br />
institutionelle Anleger weiterverkauft. Es gibt keine Sicherheit, dass der Teilfonds in der Lage ist, solche Wertpapiere stets zu verkaufen.<br />
Die in diesem Gesamtprospekt beschriebenen Anlagerisiken erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
24 <strong>Putnam</strong> World Trust