Verkaufsprospekt - Putnam Investments
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Ansässigkeit – natürliche Person<br />
Eine Person gilt zu Steuerzwecken während eines bestimmten Steuerjahres als ein in Irland Ansässiger, falls sie (1) 183 Tage oder länger in dem<br />
jeweiligen Steuerjahr in Irland verbringt, oder (2) insgesamt 280 Tage in Irland verbringt, wobei die Anzahl der Tage, die in Irland in dem jeweiligen<br />
Steuerjahr verbracht werden gemeinsam mit den Tagen, die im vorangegangenen Steuerjahr in Irland verbracht wurden, berücksichtigt wird.<br />
Verbringt eine Person während eines Steuerjahres höchstens 30 Tage in Irland, so wird dies bei der Zugrundelegung des 2-Jahreszeitraums<br />
nicht berücksichtigt. Für einen Zeitraum bis zum und einschließlich 31. Dezember 2008 bedeutet Anwesenheit in Irland während eines Tages die<br />
persönliche Anwesenheit einer Person zum Ende des Tages (Mitternacht). Vom 1. Januar 2009 bedeutet Anwesenheit in Irland für einen Tag die<br />
persönliche Anwesenheit einer Person an einem beliebigen Zeitpunkt während dieses Tages.<br />
Ansässigkeit – Fonds<br />
Ein Trust gilt im Allgemeinen als in Irland ansässig, wenn alle Trustees in Irland ansässig sind.<br />
Ansässigkeit – Gesellschaft<br />
Eine Gesellschaft, deren zentrale Verwaltung und Kontrolle sich in Irland befinden, ist unabhängig von ihrem Gründungsort in Irland ansässig. Eine<br />
Gesellschaft, deren zentrale Verwaltung und Kontrolle sich nicht in Irland befinden, die jedoch in Irland errichtet wurde, ist in Irland ansässig, außer:<br />
(a)<br />
die Gesellschaft oder eine verbundene Gesellschaft betreibt in Irland Handel und die Gesellschaft wird entweder von Personen kontrolliert,<br />
die in EU-Mitgliedstaaten oder in Ländern, mit denen Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, ansässig sind, oder<br />
bei der Gesellschaft oder verbundenen Gesellschaft handelt es sich um an einer anerkannten Wertpapierbörse in der EU oder in einem<br />
Doppelbesteuerungsabkommensland notiertes Unternehmen, oder<br />
(b) die Gesellschaft gilt in Irland gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und einem anderen Land als nicht ansässig.<br />
Wir weisen darauf hin, dass die Feststellung der Steueransässigkeit einer Gesellschaft in bestimmten Fällen sehr komplex sein kann. Interessierte<br />
Anleger verweisen wir auf die in Section 23A des Taxes Consolidation Act 1997 (von Irland) in der jeweils gültigen Fassung enthaltenen<br />
spezifischen Gesetzesvorschriften.<br />
Intermediär bezeichnet eine Person, (a) deren Geschäft im Erhalt von Zahlungen seitens eines Anlageorganismus im Namen anderer Personen besteht<br />
oder deren Geschäft den Erhalt solcher Zahlungen umfasst oder (b) die im Namen anderer Personen Anteile an einem Anlageorganismus hält.<br />
Irland steht für die Republik Irland.<br />
Kurzfristiger Geldmarktfonds bezeichnet einen Organismus für gemeinsame Anlagen, welcher die in den ESMA-Leitlinien festgesetzten<br />
Anforderungen für einen kurzfristigen Geldmarktfonds erfüllt.<br />
Maßgebliche Erklärung bezeichnet die für den Anteilsinhaber maßgebliche Erklärung, wie im Anhang 2B des Taxes Consolidation Act 1997 (von<br />
Irland) in der jeweils gültigen Fassung definiert. Die maßgebliche Erklärung für Anleger, die weder „in Irland Ansässige“, noch eine „Person mit<br />
gewöhnlichem Wohnsitz in Irland“ sind (bzw. Intermediäre, die für solche Anleger handeln), ist dem Antragsformular des Fonds zu entnehmen.<br />
Mitgliedstaat bezeichnet einen Mitgliedstaat der Europäischen Union.<br />
Mitteilungen bezeichnet die Mitteilungen, die von der Zentralbank von Zeit zu Zeit herausgegeben werden.<br />
Nettoinventarwert bezeichnet den Nettoinventarwert eines Teilfonds, der in Übereinstimmung mit den im Abschnitt „Berechnung des<br />
Nettoinventarwertes“ dargelegten Vorschriften berechnet wird.<br />
Nettoinventarwert je Anteil bezeichnet den Nettoinventarwert je Anteil des jeweiligen Teilfonds, der in Übereinstimmung mit den im Abschnitt<br />
„Berechnung des Nettoinventarwertes“ dargelegten Vorschriften berechnet wird.<br />
NSCC FundSERV steht für das von der National Securities Clearing Corporation betriebene FundSERV-System.<br />
OGAW bezeichnet einen Organismus für die gemeinsame Anlage in Wertpapieren, dessen alleiniges Ziel darin besteht, mit beim Publikum<br />
beschafften Mitteln gemeinsame Anlagen entweder in übertragbaren Wertpapieren und/oder in liquiden Finanzinstrumenten, auf die in<br />
Vorschrift 68 der OGAW-Vorschriften verwiesen wird, zu tätigen. Der Organismus wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung geführt und seine<br />
Anteile werden auf Antrag der Anteilsinhaber direkt oder indirekt aus dem Vermögen des Organismus zurückgekauft bzw. zurückgenommen.<br />
OGAW-Richtlinien bezeichnet die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft von 2003 in ihrer jüngsten Fassung bezüglich Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren.<br />
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren bezeichnet einen Organismus für gemeinsame Wertpapieranlagen des offenen Typs.<br />
Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Irland bedeutet:<br />
(a) im Falle einer natürlichen Person eine Person, die zu Steuerzwecken in Irland gewöhnlich ansässig ist,<br />
(b) im Falle eines Trusts einen Trust, der zu Steuerzwecken in Irland gewöhnlich ansässig ist.<br />
Der Begriff „gewöhnliche Ansässigkeit“ ist von dem Begriff „Ansässigkeit“ zu unterscheiden und bezieht sich auf die normalen Lebensumstände<br />
einer Person, deren Ansässigkeit sich mit einem gewissen Grad an Kontinuität auf einen bestimmten Ort bezieht.<br />
Eine natürliche Person, die drei Jahre in Folge durchgehend in Irland ansässig war, wird mit Beginn des vierten Steuerjahres zu einer Person mit<br />
gewöhnlichem Aufenthalt in Irland.<br />
Eine natürliche Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Irland hatte, verliert zum Ende des dritten aufeinander folgenden Steuerjahres, in<br />
dem sie nicht in Irland ansässig war, ihre gewöhnliche Ansässigkeit. Eine natürliche Person, die im Steuerjahr 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008<br />
ihre Ansässigkeit und gewöhnliche Ansässigkeit in Irland hat und in diesem Jahr Irland verlässt, behält bis zum Ende des Steuerjahres 1. Januar 2011<br />
bis 31. Dezember 2011 in Irland ihre gewöhnliche Ansässigkeit.<br />
Personal Portfolio Investment Undertaking steht für einen Anlageorganismus, bei dem einige oder alle Vermögenswerte des Organismus im Rahmen<br />
seiner Bedingungen von folgenden Personen ausgewählt werden oder wurden oder deren Auswahl von ihnen beeinflusst wird oder wurde:<br />
(i)<br />
(ii)<br />
vom Anleger,<br />
von einer Person, die im Namen des Anlegers handelt,<br />
52 <strong>Putnam</strong> World Trust