Verkaufsprospekt - Putnam Investments
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(d) mittelfristige und strukturierte Schuldtitel (d. h. individuell ausgehandelte Wertpapiere, deren Rendite an einen zugrunde liegenden<br />
Index bzw. ein anderes Wertpapier oder eine andere Anlageklasse gebunden ist, wobei vorrangig eine Exponierung gegenüber dem<br />
Schuldner besteht, aber auch gegenüber der wirtschaftlichen Entwicklung des Basiswerts);<br />
(e)<br />
strukturierte Finanzierungs- oder Kreditprodukte (einschließlich besicherter Hypothekenanleihen (CMOs), besicherter<br />
Schuldverschreibungen (CDOs), gewerbliche MBS-Anleihen sowie auf Kreditderivaten basierender Wertpapiere, wobei in jedem Fall<br />
die Vorschriften einzuhalten sind);<br />
(f ) Devisenkassa- und Devisenterminkontrakte;<br />
(g) sonstige Derivate vorbehaltlich der nachstehenden Beschränkungen;<br />
(h)<br />
(i)<br />
Barmittel (unter der Voraussetzung, dass jede Bankeinlage eine Höchstlaufzeit von 92 Tagen hat und nur bei Banken hinterlegt<br />
wird, die von Standard & Poor’s („S&P“) oder Moody’s Investor Services („Moody’s“) mindestens das Rating A-1 bzw. P-1 oder eine<br />
gleichwertige Bewertung von Fitch Ratings erhalten haben oder vom Anlageberater als qualitativ gleichwertig beurteilt werden); und<br />
Geldmarktinstrumente (marktfähige Wertpapiere, deren Restlaufzeit unter 365 Tagen liegt), einschließlich Einlagezertifikaten,<br />
Commercial Paper und Pensionsgeschäften.<br />
Obwohl hinsichtlich der Laufzeit oder Duration eines vom Teilfonds gehaltenen Wertpapiers keine Einschränkungen bestehen, wird<br />
damit gerechnet, dass die Gesamtduration des Teilfonds (also die Empfindlichkeit des Portfolios, einschließlich der Derivatpositionen,<br />
gegenüber Zinsänderungen) nicht mehr als zwölf Monate von der Duration des 6-Monats-Sterling-LIBOR abweichen wird. Die Duration<br />
des Teilfonds schwankt ständig aufgrund von Faktoren wie Marktfluktuation, dynamischen Marktdaten (z. B. Änderung der Fristen für<br />
die vorzeitige Tilgung bei bestimmten MBS-Anleihen) und verschiedenen Handels- und Absicherungsstrategien. Falls die Duration die<br />
festgelegten Grenzen überschreitet (auch wenn diese Abweichung die Folge von Handelsaktivitäten ist), hat die Rückführung der Duration<br />
in den festgelegten Bereich in einem angemessenen Zeitraum für den Anlageberater oberste Priorität. Solange er dieser Verpflichtung<br />
nachkommt, wird die Abweichung nicht als Verstoß gegen die Anlagebeschränkungen des Teilfonds angesehen.<br />
Die durchschnittliche Bonität des Teilfonds dürfte unter Verwendung einer exponentiell gewichteten Durchschnittsberechnung zwar<br />
mindestens bei A-/A3 liegen, doch können die festverzinslichen Wertpapiere des Teilfonds Anlagen in höher rentierliche, niedriger<br />
bewertete Schuldtitel umfassen, wie etwa Papiere mit einem S&P-Rating unter BBB, einer entsprechenden Einstufung von Moody’s oder<br />
Fitch Ratings oder Papiere, deren Qualität der Anlageberater für gleichwertig hält. Alle im Teilfonds gehaltenen Staatsanleihen müssen zum<br />
Zeitpunkt des Kaufs von S&P mindestens mit CCC- oder einer gleichwertigen Einstufung von Moody’s oder Fitch Ratings bewertet sein<br />
oder vom Anlageberater als qualitativ gleichwertig beurteilt werden.<br />
Der Teilfonds investiert nicht in Wertpapiere, die die Verwaltungsgesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen der<br />
Verwaltungsgesellschaft begeben hat (die Einschränkung gilt nicht für Wertpapiere, die die Verwaltungsgesellschaft oder ihre Partner im<br />
Namen Dritter gesponsert haben).<br />
Der Teilfonds darf Optionsscheine (in Wert von jeweils höchstens 5% des Nettovermögens zum Zeitpunkt des Kaufs) oder Aktien nur in<br />
Folge des Kaufs einer Wandelanleihe oder des Umtausches oder der Wandlung eines festverzinslichen Wertpapiers in eine Aktie halten.<br />
Der Anlageberater bemüht sich nach besten Kräften, die auf diese Weise erworbenen Aktien innerhalb von sechs Monaten nach dem<br />
Erwerb zu veräußern, es sei denn, eine derartige Veräußerung liegt seines Erachtens nicht im besten Interesse des Teilfonds.<br />
Die Anlagen des Teilfonds werden an einer anerkannten Börse notiert oder gehandelt, mit der Ausnahme, dass bis zu 10% des<br />
Nettovermögens des Teilfonds in nicht notierte Instrumente investiert werden dürfen.<br />
Der Anlageberater darf ferner zu den nachfolgend beschriebenen Anlagezwecken und insbesondere zur Steuerung des Zins- und<br />
Kreditrisikos Derivate einsetzen.<br />
Das maximale Engagement des Teilfonds in Staatsanleihen ohne Anlagequalität, hochverzinsliche (d. h. ohne Anlagequalität eingestufte)<br />
Industrieanleihen und Bankdarlehen ohne Anlagequalität muss zusammen auf 20% des Nettoengagements (fiktive Long-Positionen<br />
abzüglich fiktiver Short-Positionen) und 40% des Bruttoengagements des Teilfonds (fiktive Long-Positionen zuzüglich fiktiver Short-<br />
Positionen) beschränkt sein. Im Sinne des vorstehenden Satzes sind Wertpapiere ohne Anlagequalität von S&P, Moody’s oder Fitch Ratings<br />
ohne Anlagequalität eingestuft worden oder werden vom Anlageberater für qualitativ gleichwertig gehalten.<br />
Der Teilfonds kann zeitweilig auch sein ganzes bzw. einen Teil seines Vermögens in liquiden Mitteln halten, darunter u. a. in Handelspapieren,<br />
Bankeinlagenzertifikaten, Bankakzepten und kurzfristigen von US- und Nicht-US-Regierungsbehörden, Kommunen oder Unternehmen<br />
ausgegebenen Obligationen, die allesamt von Standard & Poor’s und Moody’s mindestens mit A-1 oder P-1 bewertet oder vom Anlageberater<br />
als von entsprechender Qualität eingeschätzt und an einer anerkannten Börse notiert oder gehandelt werden.<br />
Zur Verwaltung seiner Barmittel kann der Teilfonds gemäß den Anforderungen der Vorschriften und den Anlagebeschränkungen des<br />
Teilfonds in vom Anlageverwalter oder seinen verbundenen Unternehmen verwaltete Gemeinschaftsfonds investieren, einschließlich<br />
anderer Teilfonds des Fonds.<br />
Zu den Derivaten, die der Teilfonds einsetzen darf, gehören Futures (darunter Geldmarkt- und Staatsanleihenkontrakte), gedeckte<br />
Anleiheoptionen, Zinsoptionen, Swaptions, Zins- und Inflationsswaps, Kreditausfallswaps auf Einzelwerte und Standardkörbe, darunter<br />
iTraxx und CDX, durch Wertpapierkörbe wie iTraxx und CDX strukturierte Tranchen, Kreditausfallswapindizes aus Einzelwerten und<br />
Wertpapierkörben, die auf ABS und CMBS beruhen, Hypothekenderivate und Total-Return-Index-Swaps, wobei in jedem Fall die<br />
Vorschriften einzuhalten sind. Sie können vorbehaltlich der Beschränkungen und Bedingungen der OGAW-Richtlinien zu Absicherungsund<br />
Anlagezwecken eingesetzt werden, darunter auch als Ersatz für eine Direktanlage in Wertpapiere oder zur Errichtung zusätzlicher<br />
Positionen, die über die Engagements herkömmlicher Wertpapierportfolios hinausgehen. Der Teilfonds darf keine ungedeckten Optionen<br />
zeichnen (verkaufen) oder effektive Stücke leer verkaufen. Der Teilfonds darf jedoch in Übereinstimmung mit den Anforderungen der<br />
Vorschriften Finanzderivate und Kombinationen aus denselben einsetzen, die synthetische Short-Positionen zur Folge haben können.<br />
Die Derivate, die eingesetzt werden dürfen, sind im Einzelnen im Verfahren der Steuerung von Derivatrisiken aufgeführt, das der<br />
Zentralbank vorliegt. Dieses Risikosteuerungsverfahren ist darauf ausgerichtet, es dem Anlageberater zu ermöglichen, die mit Derivaten<br />
<strong>Putnam</strong> World Trust 73