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Verkaufsprospekt - Putnam Investments

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Wichtige Informationen für dänische Anleger<br />

Besteuerung dänischer Anleger in Dänemark<br />

Die nachstehende Erläuterung basiert auf dem am 10. Februar 2012 geltenden dänischen Steuerrecht.<br />

Die nachstehende Zusammenfassung versteht sich nicht als umfassende Erläuterung aller steuerlichen Überlegungen, die für eine Entscheidung<br />

über den Kauf, Besitz oder Verkauf der Anteile relevant sein können. Ebenso erhebt sie nicht den Anspruch, auf die steuerlichen Konsequenzen<br />

einzugehen, die sich für alle Anlegerkategorien ergeben, von denen einige (so etwa professionelle Wertpapierhändler) speziellen Vorschriften<br />

unterliegen können. Interessierten Anlegern wird unter allen Umständen stark empfohlen, in Kontakt mit ihren eigenen Steuerberatern zu treten,<br />

um die individuellen Konsequenzen der Anlage, des Besitzes und der Veräußerung der Anteile für sie zu klären.<br />

Der Fonds übernimmt keine Gewährleistung hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen des Kaufs, Besitzes oder Verkaufs der Anteile. Der Fonds<br />

ist ein Umbrella-Investmentfonds, der von der Central Bank of Ireland gemäß der Durchführungsverordnung über Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen in Wertpapieren (European Communities (Undertakings for Collective <strong>Investments</strong> in Transferable Securities) Regulations) aus 2011<br />

(S.I. Nr. 352 von 2011) genehmigt wurde, und wird daher als Investmentgesellschaft gemäß § 19 des dänischen Gesetzes über Kapitalgewinne<br />

angesehen.<br />

Einzelpersonen<br />

Einzelpersonen, die in eine Investmentgesellschaft investieren, unterliegen einer Steuer auf Kapitalgewinne und -verluste auf nicht realisierter<br />

Basis (nach dem Mark-to-Market-Prinzip).<br />

Gewinne und Verluste werden als jährlicher Wertzuwachs oder -rückgang der Anteile des Anlegers am Fonds berechnet. Der Jahreszeitraum ist<br />

dabei das Ertragsjahr des Fonds. Falls der dänische Anleger die Anteile nur während eines Teils des Ertragsjahres des Fonds besessen hat, wird der<br />

Wertzuwachs oder -rückgang der Anteile in diesem Teilzeitraum in den Ertrag des dänischen Anlegers aufgenommen. Für Anteile, die der Anleger<br />

in dem Ertragsjahr erworben hat, ersetzt der Kaufpreis daher den Anteilswert zu Beginn des Ertragsjahrs des Fonds. Für Anteile, die der Anleger<br />

während des Ertragsjahres verkauft hat, ersetzt der Verkaufspreis den Anteilswert am Ende des Ertragsjahres des Fonds. Wenn der dänische Anleger<br />

die Fondsanteile nicht während des Ertragsjahres des Fonds verkauft hat, berücksichtigt er die Gewinne oder Verluste seines steuerpflichtigen<br />

Ertrags in dem Ertragsjahr, das den letzten Tag des Ertragsjahres des Fonds beinhaltet. Falls der dänische Anleger die Anteile während des<br />

Ertragsjahres des Fonds verkauft, muss er den Gewinn oder Verlust des steuerpflichtigen Ertrags in dem Jahr des Verkaufs berücksichtigen.<br />

Gewinne und Verluste werden in der Regel als Kapitalerträge mit einem Satz von bis zu 49,5% im Jahr 2010 besteuert (2012 wird der Satz auf<br />

45,5% gesenkt, 2013 auf 43,5% und 2014 auf 42%). Falls die Einzelperson als professioneller Händler der Fondsanteile angesehen wird, werden die<br />

Gewinne und Verluste normal als persönliches Einkommen mit einem Zinssatz von bis zu 56% besteuert.<br />

Dividenden werden zu den vorstehend genannten Sätzen als Kapitalertrag besteuert.<br />

Gesellschaften<br />

Gesellschaften, die in eine Investmentgesellschaft investieren, unterliegen einer Steuer auf Kapitalgewinne und -verluste auf nicht realisierter<br />

Basis (nach dem Mark-to-Market-Prinzip). Gewinne und Verluste werden als jährlicher Wertzuwachs oder -rückgang der Anteile des Anlegers<br />

am Fonds berechnet. Der Jahreszeitraum ist dabei das Ertragsjahr des Fonds. Falls der dänische Anleger die Anteile nur während eines Teils des<br />

Ertragsjahres des Fonds besessen hat, wird der Wertzuwachs oder -rückgang der Anteile in diesem Teilzeitraum in den Ertrag des dänischen<br />

Anlegers aufgenommen. Für Anteile, die der Anleger in dem Ertragsjahr erworben hat, ersetzt der Kaufpreis daher den Anteilswert zu Beginn<br />

des Ertragsjahres des Fonds. Für Anteile, die der Anleger während des Ertragsjahres verkauft hat, ersetzt der Verkaufspreis den Anteilswert am<br />

Ende des Ertragsjahres des Fonds.<br />

Falls der dänische Anleger die Fondsanteile nicht während des Ertragsjahrs des Fonds verkauft hat, berücksichtigt er die Gewinne oder Verluste<br />

seines steuerpflichtigen Ertrags in dem Ertragsjahr, das den letzten Tag des Ertragsjahres des Fonds beinhaltet. Falls der dänische Anleger die<br />

Anteile während des Ertragsjahres des Fonds verkauft, muss er den Gewinn oder Verlust des steuerpflichtigen Ertrags in dem Jahr des Verkaufs<br />

berücksichtigen.<br />

Gewinne, Verluste und Dividenden werden als normale Gesellschaftserträge mit einem Satz von 25% besteuert.<br />

Lebensversicherungsgesellschaften, Pensionsfonds und Einlagen in Pensionskonten<br />

Gewinne und Verluste werden auf nicht realisierter Basis besteuert (nach dem Mark-to-Market-Prinzip). Gemäß der Steuerordnung für<br />

Pensionssparanlagen werden Gewinne, Verluste und Dividenden zu einem pauschalen Satz von 15% versteuert. Die Steuerschuld erwächst der<br />

Einzelperson. Lebensversicherungsgesellschaften, Pensionsfonds usw. unterliegen jedoch in bestimmten Situationen der Besteuerung, wie in<br />

dem dänischen Gesetz über die Besteuerung von Pensionsrenditen beschrieben.<br />

Zudem unterliegen Lebensversicherungsgesellschaften der Körperschaftssteuer und damit auch den vorstehend unter der Überschrift<br />

„Gesellschaften“ erläuterten Steuervorschriften.<br />

Die Besteuerung gemäß den Vorschriften für Gesellschaftssteuern erfolgt für den Teil des Ertrags, der nicht in Zusammenhang mit der<br />

Versicherungstätigkeit steht. Die Steuerregelung für Pensionssparanlagen zielt andrerseits auf die Besteuerung der an die Versicherten<br />

ausgezahlten Rendite ab. Spezielle Vorschriften sorgen dafür, dass die Lebensversicherungsgesellschaften keiner Doppelbesteuerung<br />

unterliegen.<br />

Banken<br />

Banken, die in Investmentgesellschaften anlegen, sind auf die Gewinne und Verluste auf nicht realisierter Basis (nach dem Mark-to-Market-<br />

Prinzip) zum Satz von 25% steuerpflichtig.<br />

Die Dividenden sind zum Satz von 25% steuerpflichtig.<br />

94 <strong>Putnam</strong> World Trust

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