Verkaufsprospekt - Putnam Investments
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Anteile der Klasse E: Der Mindesterstzeichnungsbetrag beträgt € 10.000.000. Der Mindestfolgezeichnungsbetrag beläuft sich auf<br />
€ 25.000. Es wird kein Ausgabeaufschlag oder Rücknahmeabschlag erhoben. Die Anteile der Klasse E lauten auf Euro.<br />
Anteile der Klasse I: Der Mindesterstzeichnungsbetrag beträgt US$ 10.000.000. Der Mindestfolgezeichnungsbetrag beläuft sich auf<br />
US$ 25.000. Es wird kein Ausgabeaufschlag oder Rücknahmeabschlag erhoben. Die Anteile der Klasse I lauten auf US-Dollar.<br />
Anteile der Klasse S: Der Mindesterstzeichnungsbetrag beträgt £ 10.000.000. Der Mindestfolgezeichnungsbetrag beläuft sich auf<br />
£ 25.000. Es wird kein Ausgabeaufschlag oder Rücknahmeabschlag erhoben. Die Anteile der Klasse S lauten auf Pfund Sterling.<br />
Anteile der Klasse Y: Der Mindesterstzeichnungsbetrag beträgt ¥ 1 Milliarde. Der Mindestfolgezeichnungsbetrag beläuft sich auf ¥ 25.000.<br />
Es wird kein Ausgabeaufschlag oder Rücknahmeabschlag erhoben. Die Anteile der Klasse Y lauten auf Yen.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft behält sich das Recht vor, zwischen Anteilsinhabern zu unterscheiden und die vorstehenden Mindestbeträge<br />
bei beliebigen Anlegern jederzeit anzupassen oder auf sie zu verzichten.<br />
Zugunsten der Inhaber von Anteilen, die in einer anderen Währung als der Basiswährung denominiert sind, kann der Anlageberater<br />
durch den Einsatz von Devisenterminkontrakten und Währungsfutures sowie durch Verwendung anderer derivativer Finanzinstrumente<br />
(siehe Anhang II) versuchen, das Fremdwährungsrisiko, das aus den in diesem Gesamtprospekt im Abschnitt „Abgesicherte Klassen“<br />
beschriebenen Bedingungen entsteht, abzusichern.<br />
Weitere Informationen finden sich im Abschnitt „Wechselkursrisiko“ des Gesamtprospekts.<br />
2. Anlageziele, -politik und -richtlinien<br />
Das Anlageziel des <strong>Putnam</strong> Asia Pacific (Ex-Japan) Equity Fund ist die Erreichung eines Kapitalwachstums. Der Teilfonds verfolgt sein<br />
Ziel, indem er mindestens zwei Drittel seines Gesamtvermögens (nach Abzug zusätzlicher liquider Mittel) in Aktien und aktienbezogene<br />
Wertpapiere wie Optionsscheine, wandelbare Aktien oder Vorzugsaktien von Unternehmen im Asien-Pazifik-Raum (ohne Japan) investiert.<br />
Zur Feststellung, ob ein Unternehmen seinen Sitz in Asien oder in der Pazifikregion hat, betrachtet der Anlageberater folgende Faktoren:<br />
den Ort, an dem die Wertpapiere des Unternehmens gehandelt werden, an dem das Unternehmen seinen Sitz hat oder gegründet wurde<br />
oder an dem das Unternehmen seine Umsätze oder Gewinne erwirtschaftet. Die Länder in Asien und dem Pazifischen Becken umfassen u. a.<br />
Australien, Hongkong, Indonesien, Südkorea, Malaysia, Neuseeland, die Volksrepublik China, die Philippinen, Singapur, Taiwan und Thailand.<br />
Der Teilfonds investiert nicht in Wertpapiere japanischer Unternehmen. Er kann auch im Ermessen des Anlageberaters in Wertpapiere<br />
von Unternehmen anlegen, die in anderen Industrie- oder Schwellenmarktländern emittiert wurden (deren Domizil den oben angeführten<br />
Faktoren entspricht).<br />
Die Investitionen des Teilfonds werden an einer anerkannten Börse notiert oder gehandelt, jedoch mit der Ausnahme, dass bis zu 10% des<br />
Nettovermögens des Teilfonds in Instrumente angelegt werden dürfen, die anderweitig gehandelt werden.<br />
Der Teilfonds darf in ADR, GDR und andere Hinterlegungsscheine investieren und Wertpapiere auf einer „Bei-Erscheinen“-Basis kaufen<br />
oder verkaufen.<br />
Der Teilfonds begrenzt seine Investitionen nicht auf eine bestimmte Art von Unternehmen. Er kann in große oder kleine Unternehmen<br />
investieren, deren Gewinne nach Ansicht des Anlageberaters einen relativ starken Wachstumstrend erkennen lassen, oder in Unternehmen,<br />
bei denen kein wesentliches weiteres Wachstum erwartet wird, bei denen jedoch der Aktienkurs unterbewertet erscheint. Er kann auch in<br />
kleine oder relativ wenig bekannte Unternehmen investieren.<br />
Der Fonds darf im Einklang mit den Anforderungen der Verordnungen und den Anlagebeschränkungen des Fonds in andere Organismen<br />
für gemeinsame Anlagen investieren, darunter auch Organismen, die vom Anlageberater oder seinen verbundenen Unternehmen<br />
gemanagt werden, darunter andere Teilfonds des Fonds.<br />
Zu defensiven Zwecken darf der Teilfonds alle oder einen Teil seiner Vermögenswerte in fest- oder variabel verzinslichen Staats- und/<br />
oder Unternehmensanleihen halten, die mindestens mit Anlagequalität bewertet sein müssen oder nach Ansicht des Anlageberaters von<br />
vergleichbarer Qualität sind und an einer anerkannten Börse notiert sind oder gehandelt werden.<br />
Der Teilfonds darf zusätzliche flüssige Mittel halten. Für defensive Zwecke darf der Teilfonds zeitweilig auch sein ganzes bzw. einen Teil seines<br />
Vermögens in Bargeld oder zusätzlichen flüssigen Mitteln halten, darunter u. a. in Commercial Papers, Einlagenzertifikaten, Bankakzepten<br />
und kurzfristigen von US-Regierungsbehörden, Kommunen oder Unternehmen ausgegebenen Obligationen, die alle von Standard & Poor’s<br />
und Moody’s Investor Services mindestens mit A-1 oder P-1 bewertet oder vom Anlageberater als von entsprechender Qualität eingeschätzt<br />
und an einer anerkannten Börse notiert oder gehandelt werden müssen, wenn diese Anlagen als defensive Maßnahmen gerechtfertigt<br />
erscheinen.<br />
Die von einem Teilfonds eingesetzten Derivate können Futures, Swaps, Optionen, Terminkontrakte und Differenzgeschäfte umfassen<br />
und zu Hedging- und Anlagezwecken und/oder für ein effizientes Portfoliomanagement eingesetzt werden, einschließlich als<br />
Ersatz für Direktinvestitionen in Wertpapiere, oder um zusätzliches Engagement zu erzielen, das über jenes mit einem traditionellen<br />
Wertpapierportfolio erzielbare hinausgeht, vorausgesetzt, die Anlagebeschränkungen und die Anforderungen der Verordnungen werden<br />
stets eingehalten. Die Derivate, die eingesetzt werden dürfen, sind im Einzelnen im Verfahren der Steuerung von Derivatrisiken aufgeführt,<br />
die der Zentralbank vorliegt. Dieser Risikomanagementprozess soll dem Anlageberater dazu dienen, die verschiedenen, mit Derivaten<br />
verbundenen Risiken genau zu messen, zu überwachen und zu verwalten. Derivate, die nicht im Risikomanagementprozess enthalten sind,<br />
werden nicht verwendet, bevor der Zentralbank nicht eine überarbeitete Version dieses Prozesses vorgelegt und von ihr genehmigt wurde.<br />
Der Teilfonds darf ferner als alternative Strategie zur Steuerung der Währungsrisiken Devisenterminkontrakte oder andere Devisenderivate<br />
wie in Anhang II zum Gesamtprospekt erläutert zur Absicherung oder Änderung der Währungsmerkmale der übertragbaren vom Teilfonds<br />
gehaltenen Wertpapiere einsetzen. Da von einem Teilfonds gehaltene Währungspositionen eventuell nicht mit den vom Fonds gehaltenen<br />
Anlagen übereinstimmen, können sich die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen auf den Fonds stark von denjenigen auf andere<br />
Fonds mit ähnlichen Anlagen unterscheiden.<br />
Der Einsatz derivativer Instrumente (ganz gleich ob zu Absicherungs- und/oder Anlagezwecken) kann wie in Anhang II zum<br />
Gesamtprospekt angegeben für den Teilfonds mit den nachstehend im Abschnitt „Risikofaktoren und besondere Erwägungen“ dargelegten<br />
62 <strong>Putnam</strong> World Trust