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Verkaufsprospekt - Putnam Investments

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Wechselkursrisiko<br />

Ist eine Anteilsklasse in einer anderen Währung als der Basiswährung bezeichnet, so kann diese gegen das Risiko von Wechselkursschwankungen<br />

zwischen der Währung, in der die Anteilsklasse bezeichnet ist, und der Basiswährung, in der die Vermögenswerte des Teilfonds bezeichnet<br />

sind, gehedgt werden. Der Anlageberater des Teilfonds wird versuchen, das Risiko eines Wertverlustes zu verringern, indem er – in<br />

Übereinstimmung mit Anhang II und den Anforderungen und Grenzen, die die Zentralbank bestimmt – Finanzinstrumente wie z. B. Optionen<br />

und Devisentermingeschäfte einsetzt. Die Hedging-Strategie einer Anteilsklasse wird sich im Bereich von 95-105% des der betreffenden<br />

gehedgten Anteilsklasse zuzurechnenden Nettoinventarwerts bewegen. Wenn die Obergrenze von 105% überschritten ist, ist es das vorrangige<br />

Ziel des Anlageberaters, die Hebelwirkung wieder unter das Limit zurückzuführen. Sofern Positionen monatlich überprüft werden, werden<br />

Über- und Unterschreitungen dieser Hedging-Limits nicht auf den nächsten Monat übertragen. Anleger sollte sich darüber im Klaren sein, dass<br />

diese Strategie Anteilsinhaber in Anteilsklassen wesentlich darin beschränken kann, an den Vorteilen zu partizipieren, die entstehen, wenn die<br />

bestimmte Währung gegen die Basiswährung und/oder der/den Währungen, in denen ein Teilfonds denominiert ist, fällt. In diesen Umständen<br />

können die Anteilsinhaber einer Anteilsklasse Fluktuationen des Nettoinventarwerts je Anteil ausgesetzt sein, die die Gewinne/Verluste und die<br />

Kosten der jeweiligen Finanzinstrumente widerspiegeln.<br />

Auf eine Anteilsklasse bezogene Transaktionen zur Wechselkurssicherung können mit dem Risiko verbunden sein, dass sich die aus ihnen<br />

entstehenden Verbindlichkeiten auf den Nettoinventarwert der anderen Klassen des Teilfonds auswirken.<br />

Steuerrisiko<br />

Potenzielle Anleger werden auf die Steuerrisiken in Verbindung mit einer Anlage in einen Teilfonds des Fonds hingewiesen. Bitte lesen Sie den<br />

Abschnitt mit der Überschrift „Besteuerung“.<br />

Anlagen in anderen Teilfonds des Fonds<br />

Ein Teilfonds darf im Rahmen seiner Strategie zur Verwaltung der Kasseposition oder zu anderen zulässigen Zwecken von Zeit zu Zeit in anderen<br />

Teilfonds des Fonds anlegen.<br />

Derivate – Risiken<br />

Allgemeines: Die Kurse derivativer Instrumente, einschließlich Futures und Optionen, sind äußerst volatil. Die Kursschwankungen standardisierter<br />

und nicht standardisierter Terminkontrakte sowie anderer derivativer Kontrakte werden u. a. von der Zinsentwicklung, der sich ändernden<br />

Angebots- und Nachfragesituation, handels-, steuer-, geld- und währungspolitischen Kontrollen und Bestimmungen von Regierungen sowie<br />

nationalen und internationalen politischen und wirtschaftlichen Ereignisse und Vorgaben beeinflusst. Ferner intervenieren Regierungen von Zeit<br />

zu Zeit direkt oder im Wege der Regulierung in den Märkten, insbesondere in den Devisenmärkten und den Märkten für zinsabhängige Futures<br />

und Optionen. Diese Interventionen dienen häufig der Beeinflussung der Kurse und können in Verbindung mit weiteren Faktoren dafür sorgen,<br />

dass sich die Märkte u. a. aufgrund von Zinsschwankungen rapide in dieselbe Richtung bewegen.<br />

Auch der Einsatz von Techniken und Instrumenten ist mit bestimmten besonderen Risiken verbunden, einschließlich (1) der Abhängigkeit von<br />

der Fähigkeit, die Kursbewegungen abgesicherter Wertpapiere sowie die Zinsentwicklung voraussagen zu können, (2) der mangelhaften<br />

Korrelation zwischen den Kursbewegungen der Derivate und den Kursbewegungen der verbundenen Anlagen, (3) der Tatsache, dass die für<br />

den Einsatz dieser Instrumente erforderlichen Fähigkeiten von anderer Art als die zur Wertpapierauswahl erforderlichen Kenntnisse sind, (4) des<br />

möglichen Fehlens eines liquiden Markts für ein bestimmtes Instrument zu einem bestimmten Zeitpunkt, (5) möglicher Beeinträchtigungen beim<br />

effizienten Portfoliomanagement oder bei der Erfüllung von Rücknahmen und (6) möglicher Probleme aufgrund der unerwarteten Anwendung<br />

von Gesetzen oder aufsichtsrechtlichen Vorschriften oder aufgrund der Nichtdurchsetzbarkeit eines Kontrakts.<br />

Teilfonds können in bestimmten derivativen Instrumenten angelegt sein, die mit der Übernahme von Verpflichtungen, aber auch Rechten und<br />

Werten verbunden sind. Das als Einschuss bei einem Makler hinterlegte Vermögen wird möglicherweise nicht auf separaten Konten gehalten und<br />

kann deshalb im Insolvenz- oder Konkursfall des Maklers dessen Gläubigern zur Verfügung stehen.<br />

Teilfonds können von Zeit zu Zeit im Rahmen ihrer Anlagepolitik und zu Absicherungszwecken sowohl an einer Börse als auch im Freiverkehr<br />

gehandelte Kreditderivate einsetzen, zum Beispiel Collateralised Debt Obligations (CDOs) oder Credit Default Swaps (CDS). Diese Instrumente<br />

können volatil und mit bestimmten besonderen Risiken verbunden sein und den Anleger einem hohen Verlustrisiko aussetzen. Der geringe<br />

Einschuss, der zur Errichtung einer Position in einem derartigen Instrument in der Regel erforderlich ist, sorgt für einen großen Hebel (Leverage).<br />

Infolge dessen können relativ geringe Kursbewegungen eines Kontrakts zu Gewinnen oder Verlusten führen, die im Vergleich zu den tatsächlich als<br />

Einschuss eingesetzten Mitteln hoch sind, bzw. zu unbegrenzten weiteren Verlusten, die den hinterlegten Einschuss übersteigen. Das Verlustrisiko<br />

aus bestimmten Derivat-Short-Positionen ist theoretisch unbegrenzt. Ferner kann es sein, dass bei einem Einsatz zu Absicherungszwecken<br />

die Korrelation zwischen den Instrumenten und abgesicherten Anlagen oder Marktsektoren unzureichend ist. Geschäfte mit im Freiverkehr<br />

gehandelten Derivaten, zum Beispiel Kreditderivaten, können zusätzliche Risiken bergen, da keine Börse existiert, auf der offene Positionen<br />

glattgestellt werden können.<br />

Abrechnungsrisiko: Die Handels- und Abrechnungsusancen einiger Aktienbörsen bzw. -märkte, auf denen der Teilfonds Derivate handeln kann,<br />

sind unter Umständen nicht dieselben wie in den entwickelteren Märkten, was das Abrechnungsrisiko erhöhen bzw. zu Verzögerungen bei der<br />

Realisierung der von einem Teilfonds getätigten Anlagen führen kann.<br />

Swaps: Im Hinblick auf Währungen, Zinsen, Wertpapiere und andere zugrunde liegende Kennzahlen wie Volatilität und Varianz darf ein<br />

Teilfonds Swap-Vereinbarungen eingehen (einschließlich Total Return Swaps). Er darf diese Techniken einsetzen, um sich gegen Zinsund<br />

Wechselkursänderungen zu schützen, aber auch, um Positionen in Wertpapierindizes, bestimmten Wertpapieren oder anderen<br />

Vermögenswerten aufzubauen oder sich gegen deren Kursschwankungen abzusichern.<br />

Im Hinblick auf Devisen darf ein Teilfonds Währungsswaps einsetzen, bei denen er Währungen zu einem festen Wechselkurs gegen Währungen zu<br />

einem variablen Wechselkurs oder umgekehrt tauscht (wenngleich es auch fest-fest- und variabel-variabel-Vereinbarungen gibt). Diese Kontrakte<br />

ermöglichen es ihm, die sich aus seinen Anlagen ergebenden Währungsengagements zu steuern. Hierbei beruht die Rendite des Teilfonds auf den<br />

Wechselkursschwankungen im Vergleich zu einem von den Kontrahenten vereinbarten festen Wechselkurs oder einem anderen Wert.<br />

Im Hinblick auf Zinsen darf ein Teilfonds Zinsswaps einsetzen, bei denen er den Kapitalfluss aus einem variablen Zins gegen den Kapitalfluss<br />

aus einem festen Zins oder umgekehrt tauscht (wenngleich es auch fest-fest- und variabel-variabel-Vereinbarungen gibt). Diese Kontrakte<br />

22 <strong>Putnam</strong> World Trust

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