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Verkaufsprospekt - Putnam Investments

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Abrechnungsrisiko: Die Zuverlässigkeit der Handels- und Abwicklungssysteme in diesen Märkten und deren Liquidität entspricht ebenfalls unter<br />

Umständen nicht dem Angebot entwickelterer Märkte, wodurch das Abrechnungsrisiko steigen und/oder sich die Realisierung der von den<br />

Teilfonds getätigten Anlagen verzögern kann.<br />

Politisches Risiko: Anlagen können auch in Märkten vorgenommen werden, in denen die Gefahr politischer Veränderungen oder zeitweiliger<br />

politischer Unsicherheit besteht, was sich auf das Vermögen des betreffenden Teilfonds ebenfalls negativer auswirken kann.<br />

Liquiditätsrisiko: Anlagen in Emerging Markets tendieren zu hoher Volatilität und können durch teilweise oder völlige Illiquidität in<br />

Mitleidenschaft gezogen werden, was zu einem starken Rückgang des Kapitalwerts oder der Unmöglichkeit einer Rücknahme der Anlagen<br />

des Teilfonds führen kann.<br />

Verwahrungsrisiko: Bestimmte Teilfonds können in die Volkswirtschaften von Emerging Markets investieren, die sich vorteilhaft oder nachteilig von<br />

den Volkswirtschaften industrialisierter Länder unterscheiden können, in denen z. B. Systeme zur Verwahrung oder Abwicklung nicht vollständig<br />

entwickelt sind. Auf diese Volkswirtschaften können sich Handelsschranken, Devisenkontrollen, zentral gelenkte Eingriffe in Wechselkurse und<br />

sonstige von ihren Handelspartnern erzwungene oder auf dem Verhandlungswege erzielte protektionistische Maßnahmen nachteilig auswirken.<br />

Anlagen in Emerging Markets beinhalten Risiken wie die Möglichkeit politischer oder gesellschaftlicher Instabilität, negativer Veränderungen<br />

bei Anlage- oder Devisenkontrollvorschriften, Verstaatlichung, Enteignung und die Einbehaltung von Dividenden am Entstehungsort. Zudem<br />

können diese Wertpapiere weniger häufig und in geringerer Menge gehandelt werden als Wertpapiere von Unternehmen und Regierungen<br />

entwickelter, stabiler Länder. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich auf Grund der illiquiden Art der Vermögenswerte die Rücknahme von<br />

Anteilen nach einem Rücknahmeantrag verzögern kann.<br />

Da der Teilfonds in Märkte investieren kann, in denen Verwahrungs- bzw. Abwicklungssysteme nicht vollständig entwickelt sind, können<br />

die Vermögenswerte des Teilfonds, die in diesen Märkten gehandelt werden und die bei entsprechendem Bedarf zur Verwahrung an Unter-<br />

Verwahrer übergeben wurden, einem Risiko unter Umständen ausgesetzt sein, in denen der Treuhänder nicht haftet.<br />

Währungsrisiko<br />

Die Vermögenswerte des Teilfonds können auf eine andere Währung als die Basiswährung des Teilfonds lauten, und Wechselkursänderungen<br />

zwischen der Basiswährung und der Währung, in der das Wertpapier denominiert ist, können zur Folge haben, dass der Wert der Vermögenswerte<br />

des Teilfonds, die in der Basiswährung ausgedrückt sind, sinkt. Es ist unter Umständen nicht möglich oder praktikabel, sich gegen ein solches<br />

Wechselkursrisiko abzusichern.<br />

Ein Teilfonds darf Devisengeschäfte eingehen und/oder Techniken und Instrumente nutzen, um zu versuchen, sich gegen Schwankungen des relativen<br />

Werts seiner Portfoliopositionen infolge von Wechselkurs- oder Zinsänderungen bestimmter oder erwarteter Wertpapiertransaktionen zwischen dem<br />

Handels- und dem Abrechnungsdatum zu schützen. Wenngleich diese Geschäfte das Verlustrisiko aus einem Wertverlust der abgesicherten Währung<br />

so gering wie möglich halten sollen, beschränken sie auch den potenziellen Gewinn aus einem etwaigen Wertanstieg der abgesicherten Währung. Die<br />

genaue Übereinstimmung zwischen den relevanten Kontraktbeträgen und dem Wert der betroffenen Wertpapiere ist nicht immer möglich, da sich der<br />

zukünftige Wert solcher Wertpapiere infolge der Marktschwankungen des Wertpapierkurses zwischen dem Datum, zu dem der relevante Kontrakt<br />

abgeschlossen wird, und seinem Fälligkeitsdatum ändern kann. Die erfolgreiche Durchführung einer Hedgingstrategie, die genau dem Profil der Anlagen<br />

des Teilfonds entspricht, kann nicht gewährleistet werden. Es ist unter Umständen nicht möglich, sich gegen allgemein erwartete Wechselkurs- oder<br />

Zinsschwankungen zu einem Kurs abzusichern, der ausreicht, um die Vermögenswerte vor dem voraussichtlichen Wertverlust der Portfoliopositionen<br />

infolge dieser Schwankungen zu schützen. Die Performance des Teilfonds kann durch Wechselkursschwankungen stark beeinflusst werden, da sich die<br />

vom Teilfonds gehaltenen Währungspositionen unter Umständen nicht mit den gehaltenen Wertpapierpositionen decken.<br />

Politische und konjunkturelle Risiken: Russland<br />

Anlagen in Unternehmen, die in den unabhängigen Staaten, die einst Teil der Sowjetunion waren, einschließlich der Russischen Föderation,<br />

gegründet wurden oder dort den Großteil ihrer Geschäfte tätigen, sind besonderen Risiken ausgesetzt, darunter wirtschaftliche und politische<br />

Unruhen, und besitzen unter Umständen kein transparentes und zuverlässiges Rechtssystem zur Durchsetzung der Rechte von Gläubigern und<br />

Anteilsinhabern des Teilfonds. Darüber hinaus ist der Standard der Unternehmensführung und des Anlegerschutzes in Russland möglicherweise<br />

dem in anderen Ländern vorgesehenen Standard nicht gleichzusetzen. Hinsichtlich der Strukturreformen in der Russischen Föderation (z. B.<br />

Bankensektor, Grundstücksreformen, Eigentumsrechte), der starken Abhängigkeit der Wirtschaft vom Öl, ungünstiger politischer Entwicklungen<br />

und/oder Regierungsmaßnahmen und anderer wirtschaftlicher Faktoren herrscht nach wie vor Unsicherheit.<br />

Der Nachweis für ein Eigentumsrecht an Aktien eines russischen Unternehmens wird in Bucheintragsform verwaltet. Um eine Kapitalbeteiligung<br />

eines Teilfonds eintragen zu lassen, muss man den Registerführer des Unternehmens persönlich aufsuchen und ein Konto bei demselben eröffnen.<br />

Die Person erhält dann einen Auszug aus dem Anteilsregister mit genauer Angabe ihrer Beteiligungen, aber das einzige als schlüssiger Nachweis<br />

eines Eigentumsrechts anerkannte Dokument ist das Register selbst. Registerführer unterstehen keiner wirksamen staatlichen Aufsicht. Es besteht<br />

die Möglichkeit, dass der Teilfonds seine Eintragung durch Betrug, Fahrlässigkeit, Versehen oder Katastrophen wie Brände verliert. Registerführer<br />

müssen sich nicht gegen solche Vorfälle versichern, und es ist unwahrscheinlich, dass sie über ausreichend Mittel verfügen, um den Teilfonds im<br />

Verlustfall entschädigen zu können. In anderen Situationen, wie beispielsweise der Insolvenz einer Unterdepotbank oder eines Registerführers, oder<br />

der rückwirkenden Anwendung von Gesetzen ist der Teilfonds möglicherweise nicht in der Lage, sein Eigentum an den getätigten Investitionen<br />

nachzuweisen und kann infolgedessen einen Verlust erleiden. Unter diesen Umständen kann es für den Teilfonds unmöglich sein, sein Recht<br />

gegenüber Dritten durchzusetzen. Weder die Teilfonds noch die Verwaltungsgesellschaft, der Anlageberater, der Treuhänder oder ihre Vertreter<br />

geben Erklärungen, Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Geschäfte oder Leistungen eines Registerführers ab.<br />

Risiko des Anlageberaters<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann den Anlageberater in Bezug auf die Bewertung von nicht notierten Anlagen konsultieren. Zwischen<br />

der Mitwirkung des Anlageberaters bei der Ermittlung des Bewertungspreises der jeweiligen Anlagen jedes Teilsfonds und den anderen<br />

Verantwortungsbereichen des Anlageberaters besteht unweigerlich ein Interessenkonflikt. Vergütung des Anlageberaters ist unmittelbar mit<br />

der Bewertung des Nettovermögens des Teilfonds verbunden.<br />

<strong>Putnam</strong> World Trust 21

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