22.11.2013 Aufrufe

Verkaufsprospekt - Putnam Investments

Verkaufsprospekt - Putnam Investments

Verkaufsprospekt - Putnam Investments

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sofern sich die einem Wertpapier zugeschriebenen Ratings von S&P, Moody’s und/oder Fitch Ratings unterscheiden, verwendet der<br />

Anlageberater für die Zwecke aller Anlagebeschränkungen des Teilfonds mit Bezug auf die Bonität das höchste Rating. Darüber hinaus<br />

wird ein nicht bewertetes Wertpapier behandelt, als besäße es ein bestimmtes Rating, wenn der Anlageberater der Meinung ist, dass es mit<br />

diesem Rating qualitativ gleichwertig ist.<br />

Es sei denn, die Vorschriften sehen etwas anderes vor, werden die vorstehend dargelegten Anlagemaßnahmen und -beschränkungen des<br />

Teilfonds nur zum Zeitpunkt des Kaufs gemessen. Abweichungen aufgrund von Kurs-, Ratingoder Wertänderungen, Marktereignissen<br />

oder Bezugsrechtsausübungen oder aus anderen Gründen außerhalb der Kontrolle des Teilfonds („Marktbewegungen“) gelten nicht als<br />

Verletzung der Anlagebeschränkungen. Insofern jedoch Marktbewegungen zur Folge haben, dass das Portfolio zum Kaufzeitpunkt des<br />

Teilfonds die Anlagebeschränkungen nicht einhält („Übertretung durch Marktbewegung“), muss der Teilfonds vorrangig alle erforderlichen<br />

Maßnahmen ergreifen, um unter gebührender Berücksichtigung der Interessen des Teilfonds die Situation zu beheben. Insbesondere<br />

bei Herabstufungen von Emissionen, die zur Übertretung durch Marktbewegung führen, bemüht sich der Anlageberater nach besten<br />

Kräften, die abgestufte Anleihe innerhalb von drei Monaten nach dem Erwerb zu veräußern, es sei denn, eine derartige Veräußerung liegt<br />

seines Erachtens nicht im besten Interesse des Teilfonds. Im Hinblick auf andere Übertretungen durch Marktbewegung bemüht sich der<br />

Anlageberater nach besten Kräften, die Situation innerhalb eines Monats zu beheben, es sei denn, diese Maßnahme liegt seines Erachtens<br />

nicht im besten Interesse des Teilfonds.<br />

5. Gebühren<br />

Errichtungskosten<br />

Die Gründungskosten des Teilfonds werden vom Teilfonds getragen und betragen rund € 18.000.<br />

6. Ausschüttungspolitik<br />

Der Fonds sieht derzeit keine Ausschüttung der Nettoanlageerträge vor. Falls die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem Ermessen<br />

beschließt, Ausschüttungen vorzunehmen, bestimmt sie den Betrag, der an die Anteilsinhaber ausgeschüttet wird. In diesem Fall wird der<br />

Gesamtprospekt aktualisiert und die Anteilsinhaber werden im Voraus benachrichtigt.<br />

7. Risikofaktoren und besondere Erwägungen<br />

Anleger werden auf den Abschnitt „Risikofaktoren und besondere Erwägungen“ im Hauptteil des Gesamtprospekts hingewiesen.<br />

Insbesondere werden Anleger gebeten, sich mit den Risikofaktoren in Bezug auf Rentenfonds (einschließlich des mit MBS- und ABS-Anleihen<br />

und CMO- und CDO-Titeln verbundenen Risikos und des Vorauszahlungsrisikos) und Mischfonds sowie Derivate auseinanderzusetzen.<br />

Darüber hinaus sollten Anleger die folgenden Punkte beachten:<br />

Währungsrisiko<br />

Die Vermögenswerte des Teilfonds können auf eine andere Währung als die Basiswährung des Teilfonds lauten, und Änderungen des<br />

Wechselkurses zwischen der Basiswährung und der Währung eines Vermögenswerts können zu einer Minderung des in der Basiswährung<br />

ausgedrückten Vermögens des Teilfonds führen. Es ist unter Umständen nicht möglich oder zweckmäßig, eine Sicherung des<br />

Wechselkursrisikos anzustreben.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft des Teilfonds strebt die Minderung dieses Risikos durch den Einsatz von Finanzinstrumenten an, so dass das<br />

nicht auf Pfund Sterling lautende Währungsrisiko netto auf höchstens +/- 5% des Portfolios des Teilfonds begrenzt ist. Es kann jedoch keine<br />

Garantie gegeben werden, dass eine solche Wechselkurssicherung Erfolg haben wird.<br />

Performancegebühr<br />

Wie im Abschnitt „Verwaltungs- und Fondsgebühren“ erwähnt, zahlt der Teilfonds eine Performancegebühr. Infolge dieser<br />

Gebührenregelung kann der Anlageberater vom Wertzuwachs, so unter anderem auch den nicht realisierten Zugewinnen im Vermögen<br />

des Teilfonds profitieren, während er aber nicht in vergleichbarer Weise für realisierte Verluste oder Wertverluste im Vermögen des Teilfonds<br />

herangezogen werden kann. Für den Anlageberater gibt es in diesen Fällen deshalb einen Anreiz, Risiken zu übernehmen, die er sonst nicht<br />

übernehmen würde.<br />

<strong>Putnam</strong> World Trust 75

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!