Verkaufsprospekt - Putnam Investments
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Sofern sich die einem Wertpapier zugeschriebenen Ratings von S&P, Moody’s und/oder Fitch Ratings unterscheiden, verwendet der<br />
Anlageberater für die Zwecke aller Anlagebeschränkungen des Teilfonds mit Bezug auf die Bonität das höchste Rating. Darüber hinaus<br />
wird ein nicht bewertetes Wertpapier behandelt, als besäße es ein bestimmtes Rating, wenn der Anlageberater der Meinung ist, dass es mit<br />
diesem Rating qualitativ gleichwertig ist.<br />
Es sei denn, die Vorschriften sehen etwas anderes vor, werden die vorstehend dargelegten Anlagemaßnahmen und -beschränkungen des<br />
Teilfonds nur zum Zeitpunkt des Kaufs gemessen. Abweichungen aufgrund von Kurs-, Ratingoder Wertänderungen, Marktereignissen<br />
oder Bezugsrechtsausübungen oder aus anderen Gründen außerhalb der Kontrolle des Teilfonds („Marktbewegungen“) gelten nicht als<br />
Verletzung der Anlagebeschränkungen. Insofern jedoch Marktbewegungen zur Folge haben, dass das Portfolio zum Kaufzeitpunkt des<br />
Teilfonds die Anlagebeschränkungen nicht einhält („Übertretung durch Marktbewegung“), muss der Teilfonds vorrangig alle erforderlichen<br />
Maßnahmen ergreifen, um unter gebührender Berücksichtigung der Interessen des Teilfonds die Situation zu beheben. Insbesondere<br />
bei Herabstufungen von Emissionen, die zur Übertretung durch Marktbewegung führen, bemüht sich der Anlageberater nach besten<br />
Kräften, die abgestufte Anleihe innerhalb von drei Monaten nach dem Erwerb zu veräußern, es sei denn, eine derartige Veräußerung liegt<br />
seines Erachtens nicht im besten Interesse des Teilfonds. Im Hinblick auf andere Übertretungen durch Marktbewegung bemüht sich der<br />
Anlageberater nach besten Kräften, die Situation innerhalb eines Monats zu beheben, es sei denn, diese Maßnahme liegt seines Erachtens<br />
nicht im besten Interesse des Teilfonds.<br />
5. Gebühren<br />
Errichtungskosten<br />
Die Gründungskosten des Teilfonds werden vom Teilfonds getragen und betragen rund € 18.000.<br />
6. Ausschüttungspolitik<br />
Der Fonds sieht derzeit keine Ausschüttung der Nettoanlageerträge vor. Falls die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem Ermessen<br />
beschließt, Ausschüttungen vorzunehmen, bestimmt sie den Betrag, der an die Anteilsinhaber ausgeschüttet wird. In diesem Fall wird der<br />
Gesamtprospekt aktualisiert und die Anteilsinhaber werden im Voraus benachrichtigt.<br />
7. Risikofaktoren und besondere Erwägungen<br />
Anleger werden auf den Abschnitt „Risikofaktoren und besondere Erwägungen“ im Hauptteil des Gesamtprospekts hingewiesen.<br />
Insbesondere werden Anleger gebeten, sich mit den Risikofaktoren in Bezug auf Rentenfonds (einschließlich des mit MBS- und ABS-Anleihen<br />
und CMO- und CDO-Titeln verbundenen Risikos und des Vorauszahlungsrisikos) und Mischfonds sowie Derivate auseinanderzusetzen.<br />
Darüber hinaus sollten Anleger die folgenden Punkte beachten:<br />
Währungsrisiko<br />
Die Vermögenswerte des Teilfonds können auf eine andere Währung als die Basiswährung des Teilfonds lauten, und Änderungen des<br />
Wechselkurses zwischen der Basiswährung und der Währung eines Vermögenswerts können zu einer Minderung des in der Basiswährung<br />
ausgedrückten Vermögens des Teilfonds führen. Es ist unter Umständen nicht möglich oder zweckmäßig, eine Sicherung des<br />
Wechselkursrisikos anzustreben.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft des Teilfonds strebt die Minderung dieses Risikos durch den Einsatz von Finanzinstrumenten an, so dass das<br />
nicht auf Pfund Sterling lautende Währungsrisiko netto auf höchstens +/- 5% des Portfolios des Teilfonds begrenzt ist. Es kann jedoch keine<br />
Garantie gegeben werden, dass eine solche Wechselkurssicherung Erfolg haben wird.<br />
Performancegebühr<br />
Wie im Abschnitt „Verwaltungs- und Fondsgebühren“ erwähnt, zahlt der Teilfonds eine Performancegebühr. Infolge dieser<br />
Gebührenregelung kann der Anlageberater vom Wertzuwachs, so unter anderem auch den nicht realisierten Zugewinnen im Vermögen<br />
des Teilfonds profitieren, während er aber nicht in vergleichbarer Weise für realisierte Verluste oder Wertverluste im Vermögen des Teilfonds<br />
herangezogen werden kann. Für den Anlageberater gibt es in diesen Fällen deshalb einen Anreiz, Risiken zu übernehmen, die er sonst nicht<br />
übernehmen würde.<br />
<strong>Putnam</strong> World Trust 75