Verkaufsprospekt - Putnam Investments
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ermöglichen es ihm, sein Zinsengagement zu steuern. Hierbei beruht die Rendite des Teilfonds auf der Zinsentwicklung im Vergleich zu einem<br />
von den Kontrahenten vereinbarten festen Zinssatz.<br />
Im Hinblick auf Wertpapiere und Wertpapierindizes darf ein Teilfonds Total Return Swaps einsetzen, bei denen er den Kapitalfluss aus einem<br />
variablen Zins gegen den Kapitalfluss aus einem festen Zins oder umgekehrt tauscht, wobei der Festzins auf der Gesamtrendite einer Aktie,<br />
eines festverzinslichen Instruments oder eines Wertpapierindexes beruht. Diese Kontrakte ermöglichen es ihm, sein Engagement in bestimmten<br />
Wertpapieren oder Wertpapierindizes zu steuern. Hierbei beruht die Rendite des Teilfonds auf der Zinsentwicklung im Vergleich zur Rendite des<br />
betreffenden Wertpapiers oder Indexes.<br />
Optionen: Ein Teilfonds kann versuchen, seinen laufenden Ertrag zu erhöhen, indem er zu Absicherungs- bzw. Anlagezwecken gedeckte Kaufund<br />
Verkaufsoptionen auf derzeit oder künftig gehaltene Wertpapiere oder Nicht-Basiswährungen verkauft. Ein Teilfonds erhält für den Verkauf<br />
einer Kauf- oder Verkaufsoption eine Prämie, die den Gewinn erhöht, wenn sie unausgeübt ausläuft oder mit Nettogewinn glattgestellt wird.<br />
Wenn ein Teilfonds eine Kaufoption verkauft, verliert er die Möglichkeit, von einer über dem Ausübungspreis der Option liegenden Wertsteigerung<br />
des Wertpapiers oder der Währung zu profitieren. Wenn der Teilfonds eine Verkaufsoption verkauft, nimmt er das Risiko in Kauf, Wertpapiere oder<br />
Währungen vom Optionshalter zu einem Preis kaufen zu müssen, der über dem derzeitigen Marktpreis des Wertpapiers oder der Währung liegt.<br />
Ein Teilfonds kann eine verkaufte Option vor Ablauf glattstellen, indem er eine Gegenposition in einer Option mit gleichlautenden Bedingungen<br />
erwirbt.<br />
Ein Teilfonds darf außerdem zu Absicherungs- bzw. Anlagezwecken Kauf- und Verkaufsoptionen kaufen und verkaufen. Ein Teilfonds kann<br />
außerdem von Zeit zu Zeit Kombinationen von Kauf- und Verkaufsoptionen auf denselben Basiswert oder dieselbe Basiswährung kaufen oder<br />
verkaufen, um zusätzliche Erträge zu erzielen. Der Einsatz von Optionsstrategien kann vom geltenden Recht beschränkt werden.<br />
Devisenterminkontrakte: Ein Teilfonds darf je nach Bedarf zu Absicherungs- bzw. Anlagezwecken Devisengeschäfte abschließen, indem er<br />
Devisenterminkontrakte erwirbt. Devisenterminkontrakte eliminieren nicht die Kursschwankungen der Wertpapiere oder Wechselkurse eines<br />
Teilfonds, noch verhindern sie Verluste, wenn diese Wertpapiere im Wert fallen sollten. Die Performance kann von Wechselkursschwankungen<br />
stark beeinflusst werden, da die vom Teilfonds gehaltenen Währungspositionen unter Umständen nicht mit den gehaltenen Wertpapierpositionen<br />
korrespondieren. Devisentermingeschäfte werden generell nur in Währungen abgeschlossen, in denen ein Teilfonds normalerweise tätig ist.<br />
Außer zu Anlagezwecken darf ein Teilfonds Terminkontrakte auch zu Absicherungszwecken abschließen, wenn die Wechselkursänderungen<br />
bei seinen in einer anderen Währung als der Basiswährung des Teilfonds denominierten bzw. hauptsächlich gehandelten bestehenden Anlagen<br />
Wertverluste zur Folge haben würden. Dazu kann der Teilfonds einen Terminkontrakt abschließen, mit dem er die Währung, in der die Anlage<br />
denominiert ist oder hauptsächlich gehandelt wird, im Tausch gegen die Basiswährung verkauft. Obwohl viele dieser Geschäfte das Verlustrisiko<br />
aus einem Wertverlust der gehedgten Währung so gering wie möglich halten sollen, begrenzen sie gleichzeitig den potenziellen Gewinn aus<br />
einem möglichen Anstieg der gehedgten Währung. Es ist im Allgemeinen nicht möglich, eine genaue Entsprechung zwischen den Beträgen<br />
der Terminkontrakte und dem Wert der beteiligten Wertpapiere zu erreichen, da sich der Wert der Wertpapiere infolge von Marktbewegungen<br />
zwischen dem Abschluss und der Fälligkeit des Terminkontrakts ändert. Die erfolgreiche Durchführung einer Hedging-Strategie, die dem Profil<br />
der Anlagen eines Teilfonds genau entspricht, kann nicht gewährleistet werden.<br />
Managementrisiko: Derivative Produkte sind hochspezielle Instrumente, die Anlagetechniken und Risikoanalysen erfordern, die sich von denen<br />
für Aktien und Anleihen unterscheiden. Der Einsatz von Derivaten verlangt nicht nur die Kenntnis der Basisinstrumente, sondern auch der<br />
Derivate selbst, ohne dass sich deren Entwicklung in allen Marktsituationen verfolgen lässt.<br />
Kreditrisiko: Der Einsatz eines derivativen Instruments ist mit einem Verlustrisiko verbunden, wenn es die andere Kontraktpartei (in der Regel<br />
als „Kontrahent“ bezeichnet) versäumt, die erforderlichen Zahlungen zu leisten oder anderweitige Vertragsbedingungen zu erfüllen. Ein Credit<br />
Default Swap kann darüber hinaus Verluste zur Folge haben, wenn ein Teilfonds die Kreditwürdigkeit des Unternehmens, auf dem der Credit<br />
Default Swap beruht, falsch einschätzt.<br />
Liquiditätsrisiko: Wenn sich ein bestimmtes Derivat nur schwer kaufen oder verkaufen lässt, bestehen Liquiditätsrisiken. Ist ein Derivatgeschäft<br />
besonders umfangreich oder der betreffende Markt illiquide (wie es bei vielen individuell ausgehandelten Derivaten der Fall ist), kann eine<br />
Transaktion oder Position unter Umständen nicht zu einem vorteilhaften Zeitpunkt oder Preis durchgeführt bzw. liquidiert werden.<br />
Positionsrisiko: Bestimmte Transaktionen sind mit dem Risiko einer teilweisen Nichterfüllung verbunden. Zu diesen Transaktionen gehören unter anderem<br />
umgekehrte Pensionsvereinbarungen und die Verwendung von Transaktionen per Erscheinen bzw. mit verzögerter Lieferung oder Terminverpflichtungen.<br />
Mangelnde Verfügbarkeit: Da die Märkte gewisser derivativer Instrumente relativ neu und noch in der Entwicklung begriffen sind, ist es möglich,<br />
dass für die Zwecke des Risikomanagements bzw. für andere Zwecke nicht immer die geeigneten Derivative erhältlich sind. Bei Ablauf eines<br />
bestimmten Kontrakts kann es sein, dass der Anlageberater die Position des Teilfonds in dem derivativen Instrument beibehalten und einen<br />
ähnlichen Kontrakt abschließen möchte, dazu jedoch nicht in der Lage ist, da der Kontrahent des ursprünglichen Kontrakts nicht bereit ist, den<br />
neuen Kontrakt einzugehen, und sich kein anderer Kontrahent finden lässt. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass der Teilfonds<br />
jederzeit bzw. gelegentlich über Engagements in Derivaten verfügt. Die Fähigkeit des Teilfonds, Derivate einzusetzen, kann ferner durch gewisse<br />
aufsichtsbehördliche und steuerliche Erwägungen eingeschränkt sein.<br />
Fehlende Regulierung; Kontrahentenausfall: In der Regel zeichnen sich die Freiverkehrsmärkte (auf denen üblicherweise Devisen, Kassageschäfte<br />
und Optionskontrakte, bestimmte Optionen auf Währungen und Swaps gehandelt werden) durch weniger staatliche Regulierung und Aufsicht<br />
aus, als dies bei Transaktionen an geregelten Börsen der Fall ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass viele der Schutzmaßnahmen,<br />
die Marktteilnehmer an geregelten Börsen genießen, darunter die Durchführungsgarantie einer Clearingstelle, bei Freiverkehrsgeschäften<br />
nicht zur Verfügung stehen. Im Freiverkehr (OTC) gehandelte Optionen sind nicht reguliert. OTC-Optionen sind nicht börsengehandelte<br />
Optionsvereinbarungen, die speziell auf die Bedürfnisse eines einzelnen Anlegers zugeschnitten sind. Diese Optionen ermöglichen es dem<br />
Nutzer, das Datum, das Marktniveau und den Betrag einer gegebenen Position genau vorzugeben. Der Kontrahent einer solchen Vereinbarung<br />
ist die an der Transaktion beteiligte spezifische Firma und nicht etwa eine geregelte Börse. Dem entsprechend könnte der Konkurs oder Ausfall<br />
eines Kontrahenten, mit dem der Teilfonds OTC-Optionen handelt, für den Teilfonds erhebliche Verluste zur Folge haben. Darüber hinaus kann<br />
ein Kontrahent eventuell eine Transaktion nicht im Einklang mit seinen Geschäftsbedingungen abrechnen, da der Kontrakt rechtlich nicht<br />
durchsetzbar ist, er die Absicht der Parteien nicht richtig widerspiegelt, es zu Streitigkeiten über die Bedingungen des Kontrakts gekommen ist<br />
<strong>Putnam</strong> World Trust 23