Verkaufsprospekt - Putnam Investments
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Anteilsinhaber entsteht, vorausgesetzt, der Wert der Anteile übersteigt nicht 15% des Gesamtwerts der Anteile am Fonds. Stattdessen sollte sich<br />
der Anteilsinhaber wegen der Rückzahlung direkt an die Revenue Commissioners wenden. Der Finance Act 2008 sieht vor, dass, wenn der Wert<br />
der von nicht steuerbefreiten irischen Anteilsinhabern gehaltenen Anteile unter 10% des Werts der Gesamtanteile des Fonds liegt, der Fonds<br />
nicht verpflichtet ist, Steuern bei Eintritt eines solchen Steuerereignisses einzubehalten, vorausgesetzt, er entscheidet sich dafür, bestimmte<br />
Informationen an die Revenue Commissioners und die Anteilsinhaber weiterzuleiten. Unter solchen Umständen muss sich der Anteilsinhaber bei<br />
Eintritt des Steuerereignisses per Selbstveranlagung um eine angemessene Besteuerung kümmern. Ferner sieht der Finance Act 2008 vor, dass<br />
der Fonds eine unwiderrufliche Entscheidung treffen muss, die Anteile am 30. Juni oder am 31. Dezember unmittelbar vor Ablauf des relevanten<br />
Zeitraums zu bewerten, statt am Ablaufdatum des relevanten Zeitraums selbst.<br />
Wird der Fonds im Falle einer steuerpflichtigen Transaktion steuerpflichtig, so ist er berechtigt, von der Zahlung, durch die die steuerpflichtige<br />
Transaktion veranlasst wird, einen Betrag, der der betreffenden Steuerschuld entspricht, abzuziehen und/oder gegebenenfalls die Anzahl<br />
der Anteile des Anteilsinhabers oder des wirtschaftlich Begünstigten bereitzustellen oder zu löschen, die erforderlich ist, um den Betrag der<br />
Steuerschuld zu begleichen. Wurde keine solche Bereitstellung oder Löschung vorgenommen, ist der betreffende Anteilsinhaber verpflichtet,<br />
den Fonds zu entschädigen und ihn für sämtliche Verluste schadlos zu halten, die durch die durch die steuerpflichtige Transaktion ausgelöste<br />
Steuerpflicht entsteht.<br />
Dividenden, die der Fonds aus der Anlage in irische Aktien erhält, können der irischen Quellensteuer auf Dividenden zum Standardsatz der<br />
Einkommensteuer (derzeit 20%) unterliegen. Der Fonds kann jedoch gegenüber dem Steuerpflichtigen eine Erklärung abgeben, dass er<br />
ein Organismus für gemeinsame Anlagen ist, der ein wirtschaftliches Anrecht auf die Dividenden hat, so dass der Fonds berechtigt ist, diese<br />
Dividenden ohne Abzug der irischen Quellensteuer auf Dividenden zu erhalten.<br />
Bitte nehmen Sie den folgenden Abschnitt „Anteilsinhaber“ zur Kenntnis, der die steuerlichen Konsequenzen für den Fonds und die<br />
entsprechenden Anteilsinhaber bei einer steuerpflichtigen Transaktion darstellt in Bezug auf:<br />
(i)<br />
(ii)<br />
Anteilsinhaber, die weder „in Irland Ansässige“, noch Personen mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Irland sind; und<br />
Anteilsinhaber, die „in Irland Ansässige“ oder Personen mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Irland sind.<br />
Für Steuerzwecke gilt, dass der Fonds seinen Sitz in Irland hat, wenn alle Treuhänder ihren Sitz in Irland haben und der Fonds nicht woanders so<br />
betrachtet wird, als habe er dort seinen Sitz. Es entspricht der Absicht der Verwaltungsgesellschaft, das Geschäft des Fonds in einer Weise zu<br />
führen, die gewährleistet, dass er für Steuerzwecke seinen Sitz in Irland hat.<br />
Anteilsinhaber<br />
(i) Anteilsinhaber, die weder „in Irland Ansässige“, noch Personen mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Irland sind<br />
Der Fonds ist im Falle einer steuerpflichtigen Transaktion im Hinblick auf einen Anteilsinhaber nicht steuerabzugspflichtig, falls (a) der<br />
Anteilsinhaber weder ein „in Irland Ansässiger“, noch eine Person mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Irland ist, und (b) der Anteilsinhaber<br />
diesbezüglich gegenüber dem Fonds eine maßgebliche Erklärung abgegeben hat und (c) der Fonds nicht im Besitz von Informationen ist, die<br />
angemessen darauf schließen lassen, dass die darin enthaltenen, entsprechenden Angaben nicht mehr sachlich richtig sind, und (d) der Fonds<br />
geeignete äquivalente Maßnahmen zur Gewährleistung ergriffen hat, dass die Anteilsinhaber des Fonds in Irland weder ansässig noch gewöhnlich<br />
ansässig sind und der Fonds die entsprechende Bestätigung darüber von den Irish Revenue Commissioners erhalten hat. Bei Nichtvorliegen<br />
einer maßgeblichen Erklärung oder der Bestätigung von den vorstehend genannten Irish Revenue Commissioners wird der Fonds bei Vorliegen<br />
einer steuerpflichtigen Transaktion im Hinblick auf den Anteilsinhaber steuerpflichtig, unabhängig davon, dass der Anteilsinhaber weder ein „in<br />
Irland Ansässiger“, noch eine Person mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Irland ist. Die jeweilige Steuer wird wie im nachstehenden Absatz (ii)<br />
beschrieben in Abzug gebracht.<br />
Handelt ein Anteilsinhaber als Finanzintermediär für Personen, die weder „in Irland Ansässige“, noch Personen mit gewöhnlichem Aufenthaltsort<br />
in Irland sind, ist der Fonds im Falle einer steuerpflichtigen Transaktion nicht steuerabzugspflichtig, vorausgesetzt, der Intermediär hat eine<br />
maßgebliche Erklärung abgegeben, dass er für einen Anteilsinhaber handelt, der kein „in Irland Ansässiger“ ist und seinen gewöhnlichen<br />
Aufenthaltsort nicht in Irland hat, und dass dem Fonds keinerlei Informationen vorliegen, die Grund zur Annahme geben, dass die in der Erklärung<br />
gemachten Angaben im Wesentlichen nicht mehr richtig sind oder wenn der Fonds eine Bestätigung von den Irish Revenue Commissioners<br />
erhalten hat, dass die geeigneten äquivalenten Maßnahmen ergriffen worden sind und diese Bestätigung nicht widerrufen worden ist.<br />
Anteilsinhaber, die keine „in Irland Ansässigen“ sind, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Irland haben und die eine maßgebliche<br />
Erklärung abgegeben haben, derzufolge der Fonds keine Informationen hat, die angemessen darauf schließen lassen, dass die darin enthaltenen<br />
Angaben nicht mehr sachlich richtig sind oder wenn der Fonds eine Bestätigung von den Irish Revenue Commissioners erhalten hat, dass die<br />
geeigneten äquivalenten Maßnahmen ergriffen worden sind und diese Bestätigung nicht widerrufen worden ist, unterliegen nicht der irischen<br />
Besteuerung im Hinblick auf Einkommen, das sie durch ihre Anteile erlangt haben, oder Gewinne, die sie durch Veräußerung der Anteile erzielt<br />
haben. Jedoch unterliegen alle Unternehmen, die Anteilsinhaber sind und die keine „in Irland Ansässigen“ sind, aber die Anteile direkt oder<br />
indirekt durch oder für eine Zweigniederlassung oder Vertretung in Irland besitzen, der irischen Besteuerung im Hinblick auf das Einkommen, das<br />
sie durch ihre Anteile erlangt haben, oder Gewinne, die sie durch die Veräußerung von Anteilen erzielt haben.<br />
Behält der Fonds Steuern aufgrund der Tatsache, dass der Anteilsinhaber ihm gegenüber keine maßgebliche Erklärung abgegeben hat, ein, so<br />
sehen die irischen Gesetze lediglich dann eine Steuerrückzahlung vor, wenn es sich um Gesellschaften handelt, die der irischen Körperschaftssteuer<br />
unterliegen, oder wenn es sich um bestimmte geschäftsunfähige Personen handelt oder unter anderen besonderen bestimmten Fällen.<br />
(ii) Anteilsinhaber, die entweder „in Irland Ansässige“ oder Personen mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Irland sind<br />
Falls es sich bei einem Anteilsinhaber nicht um einen steuerbefreiten irischen Anleger (wie definiert) handelt und dieser diesbezüglich eine<br />
entsprechende maßgebliche Erklärung abgibt und dem Fonds keine Informationen vorliegen, die vernünftigerweise darauf schließen lassen,<br />
dass die darin gemachten Angaben nicht mehr sachlich richtig sind, oder wenn die Anteile durch den Courts Service gekauft werden, ist der<br />
Fonds verpflichtet, von einer an den Anteilsinhaber, der ein „in Irland Ansässiger“ oder eine Person mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Irland<br />
ist, vorzunehmenden Ausschüttung, deren Zahlung jährlich oder häufiger erfolgt, eine Steuer in Höhe von derzeit 25% abzuziehen und den<br />
Steuerbehörden zuzuführen. Ferner muss der Fonds eine Steuer in Höhe von 28% von jeder sonstigen Ausschüttung oder von dem Gewinn<br />
40 <strong>Putnam</strong> World Trust