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Verkaufsprospekt - Putnam Investments

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Anteilsinhaber entsteht, vorausgesetzt, der Wert der Anteile übersteigt nicht 15% des Gesamtwerts der Anteile am Fonds. Stattdessen sollte sich<br />

der Anteilsinhaber wegen der Rückzahlung direkt an die Revenue Commissioners wenden. Der Finance Act 2008 sieht vor, dass, wenn der Wert<br />

der von nicht steuerbefreiten irischen Anteilsinhabern gehaltenen Anteile unter 10% des Werts der Gesamtanteile des Fonds liegt, der Fonds<br />

nicht verpflichtet ist, Steuern bei Eintritt eines solchen Steuerereignisses einzubehalten, vorausgesetzt, er entscheidet sich dafür, bestimmte<br />

Informationen an die Revenue Commissioners und die Anteilsinhaber weiterzuleiten. Unter solchen Umständen muss sich der Anteilsinhaber bei<br />

Eintritt des Steuerereignisses per Selbstveranlagung um eine angemessene Besteuerung kümmern. Ferner sieht der Finance Act 2008 vor, dass<br />

der Fonds eine unwiderrufliche Entscheidung treffen muss, die Anteile am 30. Juni oder am 31. Dezember unmittelbar vor Ablauf des relevanten<br />

Zeitraums zu bewerten, statt am Ablaufdatum des relevanten Zeitraums selbst.<br />

Wird der Fonds im Falle einer steuerpflichtigen Transaktion steuerpflichtig, so ist er berechtigt, von der Zahlung, durch die die steuerpflichtige<br />

Transaktion veranlasst wird, einen Betrag, der der betreffenden Steuerschuld entspricht, abzuziehen und/oder gegebenenfalls die Anzahl<br />

der Anteile des Anteilsinhabers oder des wirtschaftlich Begünstigten bereitzustellen oder zu löschen, die erforderlich ist, um den Betrag der<br />

Steuerschuld zu begleichen. Wurde keine solche Bereitstellung oder Löschung vorgenommen, ist der betreffende Anteilsinhaber verpflichtet,<br />

den Fonds zu entschädigen und ihn für sämtliche Verluste schadlos zu halten, die durch die durch die steuerpflichtige Transaktion ausgelöste<br />

Steuerpflicht entsteht.<br />

Dividenden, die der Fonds aus der Anlage in irische Aktien erhält, können der irischen Quellensteuer auf Dividenden zum Standardsatz der<br />

Einkommensteuer (derzeit 20%) unterliegen. Der Fonds kann jedoch gegenüber dem Steuerpflichtigen eine Erklärung abgeben, dass er<br />

ein Organismus für gemeinsame Anlagen ist, der ein wirtschaftliches Anrecht auf die Dividenden hat, so dass der Fonds berechtigt ist, diese<br />

Dividenden ohne Abzug der irischen Quellensteuer auf Dividenden zu erhalten.<br />

Bitte nehmen Sie den folgenden Abschnitt „Anteilsinhaber“ zur Kenntnis, der die steuerlichen Konsequenzen für den Fonds und die<br />

entsprechenden Anteilsinhaber bei einer steuerpflichtigen Transaktion darstellt in Bezug auf:<br />

(i)<br />

(ii)<br />

Anteilsinhaber, die weder „in Irland Ansässige“, noch Personen mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Irland sind; und<br />

Anteilsinhaber, die „in Irland Ansässige“ oder Personen mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Irland sind.<br />

Für Steuerzwecke gilt, dass der Fonds seinen Sitz in Irland hat, wenn alle Treuhänder ihren Sitz in Irland haben und der Fonds nicht woanders so<br />

betrachtet wird, als habe er dort seinen Sitz. Es entspricht der Absicht der Verwaltungsgesellschaft, das Geschäft des Fonds in einer Weise zu<br />

führen, die gewährleistet, dass er für Steuerzwecke seinen Sitz in Irland hat.<br />

Anteilsinhaber<br />

(i) Anteilsinhaber, die weder „in Irland Ansässige“, noch Personen mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Irland sind<br />

Der Fonds ist im Falle einer steuerpflichtigen Transaktion im Hinblick auf einen Anteilsinhaber nicht steuerabzugspflichtig, falls (a) der<br />

Anteilsinhaber weder ein „in Irland Ansässiger“, noch eine Person mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Irland ist, und (b) der Anteilsinhaber<br />

diesbezüglich gegenüber dem Fonds eine maßgebliche Erklärung abgegeben hat und (c) der Fonds nicht im Besitz von Informationen ist, die<br />

angemessen darauf schließen lassen, dass die darin enthaltenen, entsprechenden Angaben nicht mehr sachlich richtig sind, und (d) der Fonds<br />

geeignete äquivalente Maßnahmen zur Gewährleistung ergriffen hat, dass die Anteilsinhaber des Fonds in Irland weder ansässig noch gewöhnlich<br />

ansässig sind und der Fonds die entsprechende Bestätigung darüber von den Irish Revenue Commissioners erhalten hat. Bei Nichtvorliegen<br />

einer maßgeblichen Erklärung oder der Bestätigung von den vorstehend genannten Irish Revenue Commissioners wird der Fonds bei Vorliegen<br />

einer steuerpflichtigen Transaktion im Hinblick auf den Anteilsinhaber steuerpflichtig, unabhängig davon, dass der Anteilsinhaber weder ein „in<br />

Irland Ansässiger“, noch eine Person mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Irland ist. Die jeweilige Steuer wird wie im nachstehenden Absatz (ii)<br />

beschrieben in Abzug gebracht.<br />

Handelt ein Anteilsinhaber als Finanzintermediär für Personen, die weder „in Irland Ansässige“, noch Personen mit gewöhnlichem Aufenthaltsort<br />

in Irland sind, ist der Fonds im Falle einer steuerpflichtigen Transaktion nicht steuerabzugspflichtig, vorausgesetzt, der Intermediär hat eine<br />

maßgebliche Erklärung abgegeben, dass er für einen Anteilsinhaber handelt, der kein „in Irland Ansässiger“ ist und seinen gewöhnlichen<br />

Aufenthaltsort nicht in Irland hat, und dass dem Fonds keinerlei Informationen vorliegen, die Grund zur Annahme geben, dass die in der Erklärung<br />

gemachten Angaben im Wesentlichen nicht mehr richtig sind oder wenn der Fonds eine Bestätigung von den Irish Revenue Commissioners<br />

erhalten hat, dass die geeigneten äquivalenten Maßnahmen ergriffen worden sind und diese Bestätigung nicht widerrufen worden ist.<br />

Anteilsinhaber, die keine „in Irland Ansässigen“ sind, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Irland haben und die eine maßgebliche<br />

Erklärung abgegeben haben, derzufolge der Fonds keine Informationen hat, die angemessen darauf schließen lassen, dass die darin enthaltenen<br />

Angaben nicht mehr sachlich richtig sind oder wenn der Fonds eine Bestätigung von den Irish Revenue Commissioners erhalten hat, dass die<br />

geeigneten äquivalenten Maßnahmen ergriffen worden sind und diese Bestätigung nicht widerrufen worden ist, unterliegen nicht der irischen<br />

Besteuerung im Hinblick auf Einkommen, das sie durch ihre Anteile erlangt haben, oder Gewinne, die sie durch Veräußerung der Anteile erzielt<br />

haben. Jedoch unterliegen alle Unternehmen, die Anteilsinhaber sind und die keine „in Irland Ansässigen“ sind, aber die Anteile direkt oder<br />

indirekt durch oder für eine Zweigniederlassung oder Vertretung in Irland besitzen, der irischen Besteuerung im Hinblick auf das Einkommen, das<br />

sie durch ihre Anteile erlangt haben, oder Gewinne, die sie durch die Veräußerung von Anteilen erzielt haben.<br />

Behält der Fonds Steuern aufgrund der Tatsache, dass der Anteilsinhaber ihm gegenüber keine maßgebliche Erklärung abgegeben hat, ein, so<br />

sehen die irischen Gesetze lediglich dann eine Steuerrückzahlung vor, wenn es sich um Gesellschaften handelt, die der irischen Körperschaftssteuer<br />

unterliegen, oder wenn es sich um bestimmte geschäftsunfähige Personen handelt oder unter anderen besonderen bestimmten Fällen.<br />

(ii) Anteilsinhaber, die entweder „in Irland Ansässige“ oder Personen mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Irland sind<br />

Falls es sich bei einem Anteilsinhaber nicht um einen steuerbefreiten irischen Anleger (wie definiert) handelt und dieser diesbezüglich eine<br />

entsprechende maßgebliche Erklärung abgibt und dem Fonds keine Informationen vorliegen, die vernünftigerweise darauf schließen lassen,<br />

dass die darin gemachten Angaben nicht mehr sachlich richtig sind, oder wenn die Anteile durch den Courts Service gekauft werden, ist der<br />

Fonds verpflichtet, von einer an den Anteilsinhaber, der ein „in Irland Ansässiger“ oder eine Person mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Irland<br />

ist, vorzunehmenden Ausschüttung, deren Zahlung jährlich oder häufiger erfolgt, eine Steuer in Höhe von derzeit 25% abzuziehen und den<br />

Steuerbehörden zuzuführen. Ferner muss der Fonds eine Steuer in Höhe von 28% von jeder sonstigen Ausschüttung oder von dem Gewinn<br />

40 <strong>Putnam</strong> World Trust

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