Verkaufsprospekt - Putnam Investments
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muss jeder Übertragungsempfänger von Anteilen den Mindestanteil der Anteile eines Teilfonds halten, der in der jeweiligen Ergänzung dargelegt<br />
ist. Im Todesfalle eines Anteilsinhabers, der mit mehreren Personen gemeinsam Anteilsinhaber ist, wird als einzige Personen nur der oder die<br />
Überlebenden als anspruchsberechtigt bzw. mit einem berechtigten Interesse an den Anteilen von der Verwaltungsgesellschaft anerkannt, die<br />
im Namen dieser gemeinsamen Anteilsinhaber registriert sind.<br />
Eine Übertragung von Anteilen wird nicht ins Register eingetragen, bevor der Übertragungsempfänger alle notwendigen Unterlagen<br />
einschließlich der Unterlagen zur Bekämpfung der Geldwäsche zur Zufriedenheit der Transferstelle ausgefüllt und eingereicht hat.<br />
Anteile können nicht an Personen übertragen werden, wenn die Inhaberschaft der Anteile von einer solchen Person nachteilige finanzielle,<br />
rechtliche, aufsichtsbehördliche, steuerliche oder wesentliche verwaltungstechnische Konsequenzen für einen Teilfonds oder seine<br />
Anteilsinhaber als Ganzes hat.<br />
Weder die Verwaltungsgesellschaft noch der Treuhänder, die Verwaltungsstelle oder die Transferstelle sind für die Echtheit von<br />
Folgezeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschanträgen verantwortlich oder haftbar, die sie per Telefax oder in anderer schriftlicher Form,<br />
die die Verwaltungsgesellschaft, der Treuhänder, die Verwaltungsstelle oder die Transferstelle für echt halten, von einem Anteilsinhaber<br />
oder einer anderen Person erhalten haben, die die Verwaltungsgesellschaft, der Treuhänder, die Verwaltungsstelle oder die Transferstelle<br />
angemessenerweise für eine bevollmächtigte Person halten. Die Verwaltungsgesellschaft, der Treuhänder, die Verwaltungsstelle oder<br />
die Transferstelle sind nicht haftbar für etwaige Verluste, Kosten oder Auslagen, die durch oder in Verbindung mit einer ungenehmigten<br />
oder betrügerischen Anweisung entstehen, die die Verwaltungsgesellschaft, der Treuhänder, die Verwaltungsstelle oder die Transferstelle<br />
angemessenerweise für echt gehalten haben.<br />
Die Bestätigung einer Transaktion wird in der Regel am auf den Handelstag folgenden Geschäftstag von der Transferstelle versandt. Der<br />
Anteilsinhaber sollte die Bestätigung prüfen, um sicherzustellen, dass sie in jeder Hinsicht richtig ist.<br />
Berechnung des Nettoinventarwerts<br />
Der Nettoinventarwert eines Teilfonds wird für jeden Handelstag zur Preisfestlegungszeit in der Basiswährung des betreffenden Teilfonds<br />
berechnet, indem der Wert der Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds an diesem Handelstag festgestellt wird, abzüglich sämtlicher<br />
Verbindlichkeiten des Teilfonds. Der einer Anteilsklasse zuzuschreibende Nettoinventarwert wird zur Preisfestlegungszeit am betreffenden<br />
Handelstag ermittelt, indem der Anteil des Nettoinventarwerts des betreffenden Teilfonds, zu dem die entsprechende Klasse gehört, zur<br />
Preisfestlegungszeit in Bezug auf die Anzahl der an diesem Handelstag ausgegebenen oder als ausgegeben geltenden Anteile berechnet wird,<br />
vorbehaltlich einer Anpassung unter Berücksichtigung der jeder Klasse zuzuschreibenden Vermögenswerte und/oder Verbindlichkeiten.<br />
Der Nettoinventarwert je Anteil eines Teilfonds wird zur Preisfestlegungszeit an jedem oder für jeden Handelstag berechnet, indem der<br />
Nettoinventarwert des betreffenden Teilfonds oder der Anteilsklasse durch die Anzahl der Anteile des Teilfonds oder der Anteilsklasse, die zur<br />
Preisfestlegungszeit ausgegeben sind oder als ausgegeben gelten, dividiert und das Ergebnis auf die nächste Währungseinheit gerundet wird.<br />
Die Vermögenswerte des Teilfonds werden wie folgt bewertet:<br />
(a) Vermögenswerte, die an einer Börse oder einem geregelten Markt, an dem Marktnotierungen jederzeit erhältlich sind, notiert, zugelassen<br />
oder gehandelt werden, werden am betreffenden Handelstag zur Preisfestlegungszeit zu ihrem zuletzt notierten Handelskurs<br />
(börsennotierte Aktien) oder zum letzten Geldkurs (festverzinsliche Wertpapiere) bewertet. Dies gilt mit der Maßgabe, dass, wenn die an<br />
einer Börse oder auf einem geregelten Markt notierte Anlage mit einem Auf- bzw. Abschlag außerhalb oder nicht an der betreffenden Börse<br />
oder auf dem geregelten Markt erworben oder gehandelt wird, der Wert dieser Anlage unter Berücksichtigung der Höhe des Auf- bzw.<br />
Abschlags zum Bewertungszeitpunkt der Anlage ermittelt wird. Der Treuhänder muss die Durchführung eines solchen Verfahrens und<br />
dessen Vertretbarkeit in Zusammenhang mit der Feststellung des wahrscheinlichen Realisierungswerts dieser Wertpapiere sicherstellen.<br />
Wenn bei speziellen Vermögenswerten die Preise zur Preisfestlegungszeit nach Meinung der Verwaltungsgesellschaft oder ihres<br />
Beauftragten nicht den Marktwert widerspiegeln oder nicht verfügbar sind, ist nach Genehmigung vom Treuhänder der Wert sorgfältig und<br />
in gutem Glauben von der Verwaltungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit dem Anlageberater zu berechnen, wobei im Mittelpunkt der<br />
Überlegungen der wahrscheinliche Realisierungswert dieser Vermögenswerte zur Preisfestlegungszeit am entsprechenden Handelstag steht.<br />
(b) Wenn die Vermögenswerte an verschiedenen Börsen oder geregelten Märkten notiert sind oder gehandelt werden, wird der Preis zur<br />
Preisfeststellungszeit an der Börse oder dem geregelten Markt verwendet, der nach Meinung der Verwaltungsgesellschaft oder ihres<br />
Beauftragten den Hauptmarkt dieser Vermögenswerte darstellt.<br />
(c)<br />
Wenn die Anlagen an dem entsprechenden Handelstag an einer Börse oder auf einem geregelten Markt weder zugelassen noch notiert sind<br />
oder gehandelt werden, oder sie zugelassen, notiert sind bzw. gehandelt werden, jedoch keine entsprechende Notierung oder kein Wert<br />
verfügbar ist, oder die verfügbare Notierung bzw. der verfügbare Wert nicht den Marktwert widerspiegelt, sind diese Wertpapiere mit ihrem<br />
wahrscheinlichen Realisierungswert zu bewerten, der sorgfältig und in gutem Glauben geschätzt und von (i) der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder (ii) einer kompetenten Person, Firma oder Kapitalgesellschaft (einschließlich des Anlageberaters), die von der Verwaltungsgesellschaft<br />
mit Zustimmung des Treuhänders ernannt wird, oder (iii) mit anderen Mitteln unter Voraussetzung, dass sie der Treuhänder genehmigt,<br />
ermittelt wird.<br />
Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft oder ihr Beauftragter nach Konsultation des Anlageberaters den von einem kompetenten<br />
Fachmann, der von der Verwaltungsgesellschaft oder dem Anlageberater ernannt und für diese Zwecke vom Treuhänder genehmigt<br />
wurde, sorgfältig und in gutem Glauben geschätzten Wert zugrunde legen, der bei der Realisierung wahrscheinlich wäre. Aufgrund der<br />
Natur dieser nicht notierten Wertpapiere und der Schwierigkeit, eine Bewertung aus anderen Quellen zu erhalten, kann dieser kompetente<br />
Fachmann mit dem Anlageberater verbunden sein. Wenn am Markt keine zuverlässigen Notierungen für festverzinsliche Wertpapiere<br />
verfügbar sind, kann der Wert dieser Wertpapiere mit der Matrix-Methode bestimmt werden, die von der Verwaltungsgesellschaft<br />
zusammengestellt wird, wobei diese Wertpapiere mit Bezug auf die Bewertung anderer Wertpapiere mit ähnlichem Rating, ähnlicher<br />
Rendite und Laufzeit und ähnlichen anderen Eigenschaften bewertet werden.<br />
(d) Barmittel (Kasse oder Bankguthaben) und andere liquide Vermögenswerte werden zu ihrem Nominalwert bewertet, ggf. zuzüglich<br />
angefallener Zinsen.<br />
<strong>Putnam</strong> World Trust 31