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Verkaufsprospekt - Putnam Investments

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muss jeder Übertragungsempfänger von Anteilen den Mindestanteil der Anteile eines Teilfonds halten, der in der jeweiligen Ergänzung dargelegt<br />

ist. Im Todesfalle eines Anteilsinhabers, der mit mehreren Personen gemeinsam Anteilsinhaber ist, wird als einzige Personen nur der oder die<br />

Überlebenden als anspruchsberechtigt bzw. mit einem berechtigten Interesse an den Anteilen von der Verwaltungsgesellschaft anerkannt, die<br />

im Namen dieser gemeinsamen Anteilsinhaber registriert sind.<br />

Eine Übertragung von Anteilen wird nicht ins Register eingetragen, bevor der Übertragungsempfänger alle notwendigen Unterlagen<br />

einschließlich der Unterlagen zur Bekämpfung der Geldwäsche zur Zufriedenheit der Transferstelle ausgefüllt und eingereicht hat.<br />

Anteile können nicht an Personen übertragen werden, wenn die Inhaberschaft der Anteile von einer solchen Person nachteilige finanzielle,<br />

rechtliche, aufsichtsbehördliche, steuerliche oder wesentliche verwaltungstechnische Konsequenzen für einen Teilfonds oder seine<br />

Anteilsinhaber als Ganzes hat.<br />

Weder die Verwaltungsgesellschaft noch der Treuhänder, die Verwaltungsstelle oder die Transferstelle sind für die Echtheit von<br />

Folgezeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschanträgen verantwortlich oder haftbar, die sie per Telefax oder in anderer schriftlicher Form,<br />

die die Verwaltungsgesellschaft, der Treuhänder, die Verwaltungsstelle oder die Transferstelle für echt halten, von einem Anteilsinhaber<br />

oder einer anderen Person erhalten haben, die die Verwaltungsgesellschaft, der Treuhänder, die Verwaltungsstelle oder die Transferstelle<br />

angemessenerweise für eine bevollmächtigte Person halten. Die Verwaltungsgesellschaft, der Treuhänder, die Verwaltungsstelle oder<br />

die Transferstelle sind nicht haftbar für etwaige Verluste, Kosten oder Auslagen, die durch oder in Verbindung mit einer ungenehmigten<br />

oder betrügerischen Anweisung entstehen, die die Verwaltungsgesellschaft, der Treuhänder, die Verwaltungsstelle oder die Transferstelle<br />

angemessenerweise für echt gehalten haben.<br />

Die Bestätigung einer Transaktion wird in der Regel am auf den Handelstag folgenden Geschäftstag von der Transferstelle versandt. Der<br />

Anteilsinhaber sollte die Bestätigung prüfen, um sicherzustellen, dass sie in jeder Hinsicht richtig ist.<br />

Berechnung des Nettoinventarwerts<br />

Der Nettoinventarwert eines Teilfonds wird für jeden Handelstag zur Preisfestlegungszeit in der Basiswährung des betreffenden Teilfonds<br />

berechnet, indem der Wert der Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds an diesem Handelstag festgestellt wird, abzüglich sämtlicher<br />

Verbindlichkeiten des Teilfonds. Der einer Anteilsklasse zuzuschreibende Nettoinventarwert wird zur Preisfestlegungszeit am betreffenden<br />

Handelstag ermittelt, indem der Anteil des Nettoinventarwerts des betreffenden Teilfonds, zu dem die entsprechende Klasse gehört, zur<br />

Preisfestlegungszeit in Bezug auf die Anzahl der an diesem Handelstag ausgegebenen oder als ausgegeben geltenden Anteile berechnet wird,<br />

vorbehaltlich einer Anpassung unter Berücksichtigung der jeder Klasse zuzuschreibenden Vermögenswerte und/oder Verbindlichkeiten.<br />

Der Nettoinventarwert je Anteil eines Teilfonds wird zur Preisfestlegungszeit an jedem oder für jeden Handelstag berechnet, indem der<br />

Nettoinventarwert des betreffenden Teilfonds oder der Anteilsklasse durch die Anzahl der Anteile des Teilfonds oder der Anteilsklasse, die zur<br />

Preisfestlegungszeit ausgegeben sind oder als ausgegeben gelten, dividiert und das Ergebnis auf die nächste Währungseinheit gerundet wird.<br />

Die Vermögenswerte des Teilfonds werden wie folgt bewertet:<br />

(a) Vermögenswerte, die an einer Börse oder einem geregelten Markt, an dem Marktnotierungen jederzeit erhältlich sind, notiert, zugelassen<br />

oder gehandelt werden, werden am betreffenden Handelstag zur Preisfestlegungszeit zu ihrem zuletzt notierten Handelskurs<br />

(börsennotierte Aktien) oder zum letzten Geldkurs (festverzinsliche Wertpapiere) bewertet. Dies gilt mit der Maßgabe, dass, wenn die an<br />

einer Börse oder auf einem geregelten Markt notierte Anlage mit einem Auf- bzw. Abschlag außerhalb oder nicht an der betreffenden Börse<br />

oder auf dem geregelten Markt erworben oder gehandelt wird, der Wert dieser Anlage unter Berücksichtigung der Höhe des Auf- bzw.<br />

Abschlags zum Bewertungszeitpunkt der Anlage ermittelt wird. Der Treuhänder muss die Durchführung eines solchen Verfahrens und<br />

dessen Vertretbarkeit in Zusammenhang mit der Feststellung des wahrscheinlichen Realisierungswerts dieser Wertpapiere sicherstellen.<br />

Wenn bei speziellen Vermögenswerten die Preise zur Preisfestlegungszeit nach Meinung der Verwaltungsgesellschaft oder ihres<br />

Beauftragten nicht den Marktwert widerspiegeln oder nicht verfügbar sind, ist nach Genehmigung vom Treuhänder der Wert sorgfältig und<br />

in gutem Glauben von der Verwaltungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit dem Anlageberater zu berechnen, wobei im Mittelpunkt der<br />

Überlegungen der wahrscheinliche Realisierungswert dieser Vermögenswerte zur Preisfestlegungszeit am entsprechenden Handelstag steht.<br />

(b) Wenn die Vermögenswerte an verschiedenen Börsen oder geregelten Märkten notiert sind oder gehandelt werden, wird der Preis zur<br />

Preisfeststellungszeit an der Börse oder dem geregelten Markt verwendet, der nach Meinung der Verwaltungsgesellschaft oder ihres<br />

Beauftragten den Hauptmarkt dieser Vermögenswerte darstellt.<br />

(c)<br />

Wenn die Anlagen an dem entsprechenden Handelstag an einer Börse oder auf einem geregelten Markt weder zugelassen noch notiert sind<br />

oder gehandelt werden, oder sie zugelassen, notiert sind bzw. gehandelt werden, jedoch keine entsprechende Notierung oder kein Wert<br />

verfügbar ist, oder die verfügbare Notierung bzw. der verfügbare Wert nicht den Marktwert widerspiegelt, sind diese Wertpapiere mit ihrem<br />

wahrscheinlichen Realisierungswert zu bewerten, der sorgfältig und in gutem Glauben geschätzt und von (i) der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder (ii) einer kompetenten Person, Firma oder Kapitalgesellschaft (einschließlich des Anlageberaters), die von der Verwaltungsgesellschaft<br />

mit Zustimmung des Treuhänders ernannt wird, oder (iii) mit anderen Mitteln unter Voraussetzung, dass sie der Treuhänder genehmigt,<br />

ermittelt wird.<br />

Alternativ kann die Verwaltungsgesellschaft oder ihr Beauftragter nach Konsultation des Anlageberaters den von einem kompetenten<br />

Fachmann, der von der Verwaltungsgesellschaft oder dem Anlageberater ernannt und für diese Zwecke vom Treuhänder genehmigt<br />

wurde, sorgfältig und in gutem Glauben geschätzten Wert zugrunde legen, der bei der Realisierung wahrscheinlich wäre. Aufgrund der<br />

Natur dieser nicht notierten Wertpapiere und der Schwierigkeit, eine Bewertung aus anderen Quellen zu erhalten, kann dieser kompetente<br />

Fachmann mit dem Anlageberater verbunden sein. Wenn am Markt keine zuverlässigen Notierungen für festverzinsliche Wertpapiere<br />

verfügbar sind, kann der Wert dieser Wertpapiere mit der Matrix-Methode bestimmt werden, die von der Verwaltungsgesellschaft<br />

zusammengestellt wird, wobei diese Wertpapiere mit Bezug auf die Bewertung anderer Wertpapiere mit ähnlichem Rating, ähnlicher<br />

Rendite und Laufzeit und ähnlichen anderen Eigenschaften bewertet werden.<br />

(d) Barmittel (Kasse oder Bankguthaben) und andere liquide Vermögenswerte werden zu ihrem Nominalwert bewertet, ggf. zuzüglich<br />

angefallener Zinsen.<br />

<strong>Putnam</strong> World Trust 31

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