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Verkaufsprospekt - Putnam Investments

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Die Performancegebühr wird in der Regel rückwirkend innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Ablauf jedes Berechnungszeitraums an<br />

die Verwaltungsgesellschaft bezahlt. Allerdings ist für den Fall einer Rücknahme, eines Umtauschs oder einer Übertragung von Anteilen<br />

(in deren Rahmen es zu einer Änderung des wirtschaftlichen Eigentums kommt, die der Transferstelle angezeigt wird) während eines<br />

Berechnungszeitraums die aufgelaufene Performancegebühr in Bezug auf diese Anteile innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem Datum der<br />

Rücknahme, des Umtauschs oder der Übertragung zahlbar.<br />

Berichtigungen<br />

Wenn ein Anleger zu einem Zeitpunkt Anteile zeichnet, an dem der Nettoinventarwert je Anteil nicht die High Water Mark je Anteil zuzüglich<br />

der Benchmarkrendite (wie nachstehend definiert) ist, werden gewisse Berichtigungen vorgenommen, um Ungerechtigkeiten zu mildern, die<br />

sich andernfalls ungünstig auf den Zeichner oder die Verwaltungsgesellschaft auswirken könnten. Die High Water Mark je Anteil zuzüglich<br />

Benchmarkrendite („High Water Mark je Anteil zuzüglich Benchmarkrendite“) ist die High Water Mark je Anteil erhöht um die Benchmarkrendite<br />

dividiert durch die am selben Tag umlaufenden Anteile.<br />

(A) Wenn Anteile zu einem Zeitpunkt gezeichnet werden, an dem der Nettoinventarwert je Anteile unter der High Water Mark zuzüglich<br />

Benchmarkrendite liegt, muss der Anleger eine Performancegebühr in Bezug auf die nachfolgende Wertsteigerung dieser Anteile bezahlen.<br />

Bezüglich einer Wertsteigerung dieser Anteile vom Nettoinventarwert je Anteil am Tag der Zeichnung bis zur High Water Mark zuzüglich<br />

Benchmarkrendite je Anteil wird die Performancegebühr am Ende jedes Berechnungszeitraums durch Rücknahme der Anzahl von Anteilen des<br />

Anlegers zum Nettoinventarwert je Anteil (der am Ende des Berechnungszeitraums ermittelt wird) erhoben, die insgesamt einen Nettoinventarwert<br />

haben (nach Abzug der Performancegebühr), der 20% dieser Wertsteigerung entspricht (eine „Performancegebührrücknahme“).<br />

Die Verwaltungsstelle berechnet die Anzahl der zurückzunehmenden Anteile. Der Gesamtnettoinventarwert der auf diese Weise<br />

zurückgenommenen Anteile wird als Performancegebühr an die Verwaltungsgesellschaft bezahlt. Performancegebührrücknahmen werden<br />

dazu verwendet, sicherzustellen, dass der Teilfonds einen einheitlichen Nettoinventarwert je Anteil beibehält. Was die verbleibenden Anteile<br />

des Anteilsinhabers anbelangt, wird für jede Erhöhung des Nettoinventarwerts je Anteil dieser Anteile über die High Water Mark zuzüglich<br />

Benchmarkrendite je Anteil eine Performancegebühr in üblicher Form wie oben beschrieben erhoben.<br />

(B) Wenn Anteile zu einem Zeitpunkt gezeichnet werden, an dem der Nettoinventarwert je Anteil über der High Water Mark zuzüglich<br />

Benchmarkrendite liegt, muss der Anleger einen Betrag bezahlen, der über den dann gültigen Nettoinventarwert je Anteil hinausgeht,<br />

und zwar in Höhe von 20% der Differenz zwischen dem dann gültigen Nettoinventarwert je Anteil (vor Abzug der Performancegebühr)<br />

und der High Water Mark zuzüglich Benchmarkrendite je Anteil (einen „Ausgleichsaufschlag“). Am Zeichnungstag entspricht der<br />

Ausgleichsaufschlag der Performancegebühr je Anteil, der in Bezug auf die anderen Anteile des Teilfonds aufgelaufen ist (der „maximale<br />

Ausgleichsaufschlag“). Der Ausgleichsaufschlag ist in Berücksichtigung des Umstands zu zahlen, dass der Nettoinventarwert je Anteil<br />

gemindert worden ist, um eine aufgelaufene Performancegebühr widerzuspiegeln, die von den bestehenden Anteilsinhabern zu tragen<br />

ist, und dient als Gutschrift gegen Performancegebühren, die andernfalls vom Teilfonds zu zahlen wären, die aber fairerweise nicht<br />

Anteilsinhabern belastet werden sollten, die eine Zeichnung tätigen, da diese Anteile noch nicht von einer günstigen Performance profitiert<br />

haben. Der Ausgleichsaufschlag stellt sicher, dass alle Inhaber von Anteilen denselben Eigenkapitalbetrag je Anteil im Risiko haben.<br />

Der zusätzliche als Ausgleichsaufschlag investierte Betrag fließt in das Vermögen des Teilfonds ein und ist daher basierend auf der Performance<br />

des Teilfonds nach der Ausgabe der betreffenden Anteile Wertsteigerungen oder -minderungen ausgesetzt, wird aber unter keinen Umständen<br />

den maximalen Ausgleichsaufschlag übersteigen. Für den Fall eines Rückgangs des Nettoinventarwerts je Anteil an einem Handelstag wird der<br />

Ausgleichsaufschlag auch um einen Betrag in Höhe von 20% der Differenz zwischen dem Nettoinventarwert je Anteil (vor Berücksichtigung der<br />

Performancegebühr) am Ausgabetag und an diesem Handelstag gemindert. Alle nachfolgenden Erhöhungen des Nettoinventarwerts je Anteil<br />

resultieren in einer Aufhebung der Minderung des Ausgleichsaufschlags, jedoch nur bis zum maximalen Ausgleichsaufschlag.<br />

Am Ende jedes Berechnungszeitraums wird, wenn der Nettoinventarwert je Anteil (vor Berücksichtigung der Performancegebühr) die High<br />

Water Mark zuzüglich Benchmarkrendite je Anteil übersteigt, der Teil des Ausgleichsaufschlags, der 20% des Überschussbetrags entspricht,<br />

multipliziert mit der Anzahl der vom Anteilsinhaber gezeichneten Anteile zur Zeichnung weiterer Anteile durch diesen Anteilsinhaber<br />

verwendet. Für alle weiteren Anteile, die am Ende dieses Berechnungszeitraums gezeichnet werden, gilt dasselbe, bis der Ausgleichsaufschlag,<br />

der nach der Erstzeichnung der Anteile als Vermögen des Fonds im Wert gestiegen oder gefallen ist, vollständig aufgebraucht worden ist.<br />

Wenn der Anteilsinhaber seine Anteile zurücknehmen lässt, bevor der Ausgleichsaufschlag vollständig verwendet worden ist, erhält er<br />

zusätzliche Rücknahmeerlöse in Höhe des dann verbleibenden Ausgleichsaufschlags multipliziert mit einem Bruchteil, dessen Zähler die Anzahl<br />

der zurückgenommenen Anteile und dessen Nenner die vom Anteilsinhaber unmittelbar vor der Rücknahme gehaltenen Anteile ist, in Bezug auf<br />

die ein Ausgleichsaufschlag bei Zeichnung bezahlt wurde. Wenn der Nettoinventarwert je Anteil am Ende eines Berechnungszeitraums unter<br />

dem Nettoinventarwert je Anteil liegt, zu dem der Anteilsinhaber seine Anteile während dieses Berechnungszeitraums gezeichnet hat, bezahlt der<br />

Anteilsinhaber keine Performancegebühren, außer insofern dies im Einklang mit dem vorstehenden Absatz (B) erforderlich ist. Der Anlageberater<br />

kann in seinem alleinigen Ermessen die gesamte oder einen Teil der Performancegebühr an andere natürliche oder juristische Personen abtreten.<br />

Der Anlageberater kann die von der Verwaltungsgesellschaft gezahlte Performancegebühr in eigenem Ermessen ganz oder teilweise an andere Personen<br />

oder Gesellschaften abtreten. Der Anlageberater kann in seinem eigenen Ermessen mit Anteilsinhabern vereinbaren, einen Teil der Verwaltungsund/oder<br />

Performancegebühren, die er von der Verwaltungsgesellschaft erhalten hat, zu rabattieren, zurückzuerstatten oder zu erlassen.<br />

Die Performancegebühr wird von der Verwaltungsstelle berechnet und regelmäßig vom Treuhänder überprüft. Ferner wird die<br />

Performancegebühr nach der jährlichen Prüfung des Fonds von den Abschlussprüfern und dem Treuhänder geprüft.<br />

Sofern eine Performancegebühr aus dem Vermögen des Teilfonds zu zahlen ist, ist sie bei Anstieg des Nettoinventarwerts je Anteil während<br />

eines Berechnungszeitraums zu berechnen. Die realisierten und unrealisierten Nettokapitalerträge und -verluste werden zum Ende des<br />

Berechnungszeitraums in die Performancegebührberechnung einbezogen. Infolge dessen kann eine Performancegebühr auf unrealisierte<br />

Gewinne bezahlt werden, die nachfolgend nie realisiert werden.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann durch den Verzicht auf die bestimmten Anteilsinhabern berechnete Verwaltungs- oder Performancegebühr<br />

oder deren Senkung zwischen den Anteilsinhabern differenzieren. Ein solcher Verzicht kann durch einen Rabatt auf das Portfolio des betreffenden<br />

Anteilsinhabers erfolgen.<br />

<strong>Putnam</strong> World Trust 35

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