Verkaufsprospekt - Putnam Investments
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Wichtige Informationen für österreichische Anleger<br />
Der Fonds hat der österreichischen Börsenaufsichtsbehörde („FMA“) seine Absicht angezeigt, Anteile in der Republik Österreich gemäß § 140<br />
Abs. 1 des Investmentfondsgesetzes von 2011 („InvFG“) zum Verkauf anzubieten.<br />
Folgende Teilfonds sind nicht für den öffentlichen Vertrieb in Österreich zugelassen:<br />
<strong>Putnam</strong> Asia Pacific (Ex-Japan) Equity Fund<br />
<strong>Putnam</strong> Emerging Markets Equity Fund<br />
<strong>Putnam</strong> Global Core Equity Fund<br />
<strong>Putnam</strong> Global Fixed Income Alpha Fund S1<br />
<strong>Putnam</strong> Global Fixed Income Alpha Fund S2<br />
<strong>Putnam</strong> Global Liquidity Fund<br />
<strong>Putnam</strong> U.S. Large Cap Growth Fund<br />
Die folgenden Informationen richten sich an Anleger, die Anteile in der Republik Österreich kaufen oder verkaufen möchten und finden auf<br />
öffentliche Zeichnungsangebote und Verkäufe in der Republik Österreich und in Bezug auf österreichische Anleger Anwendung:<br />
1. Zahl- und Informationsstelle<br />
Im Einklang mit § 141 InvFG hat der Fonds die Erste Bank der Oesterreichischen Sparkassen AG, Graben 21, A-1010 Wien, Österreich<br />
(„Erste Bank“) zu seiner Zahl- und Informationsstelle ernannt. Alle österreichischen Anleger können sich daher an Erste Bank wenden und<br />
verlangen, dass Zahlungen an sie vom Fonds oder Zahlungen von ihnen an den Fonds über Erste Bank abgewickelt werden. Anleger, die<br />
Anteile am Fonds halten, können sich an Erste Bank wenden, um eine Rücknahme ihrer Anteile anzuweisen.<br />
Alle gegenwärtigen und zukünftigen Anleger können sich ebenfalls an Erste Bank wenden und die kostenlose Bereitstellung von Exemplaren<br />
des Gesamtprospekts, des vereinfachten <strong>Verkaufsprospekt</strong>s (oder gegebenenfalls der aktuellen wesentlichen Anlegerinformationen),<br />
des jeweils aktuellen Jahres- und Halbjahresberichts und des Treuhandvertrags beantragen.<br />
Alle Anleger können sich auch direkt an <strong>Putnam</strong> <strong>Investments</strong> (Ireland) Limited oder an die Verwaltungsstelle, State Street Fund Services<br />
(Ireland) Limited, 78 Sir John Rogerson’s Quay, Dublin 2, Irland wenden, von welcher sie diese Informationen ebenfalls beziehen können.<br />
2. Veröffentlichung des Nettoinventarwerts<br />
Die aktuellsten verfügbaren Nettoinventarwerte der Teilfonds sind unter der Internetadresse www.putnam.com/ucits erhältlich. Weitere<br />
Informationen werden den Anteilsinhabern gemäß den Vorschriften des österreichischen Rechts mittels Brief zugestellt.<br />
3. Besteuerung<br />
Die Besteuerung der Einkünfte der österreichischen Anleger aus ausländischen Investmentfonds nach österreichischem Recht wird anhand<br />
eines komplexen Systems geregelt Daher wird Anlegern empfohlen, ihre Steuersituation sorgfältig zu prüfen und sich mit ihren jeweiligen<br />
Steuerberatern in Verbindung zu setzen.<br />
Für ausländische Investmentfonds, die in Österreich als berichterstattender Fonds gelten, muss der österreichische Steuerberater die für<br />
die Kapitalertragssteuer relevanten Daten auf periodischer und jährlicher Grundlage (distributions and deemed distributed income) der<br />
zuständigen Behörde (Österreichische Kontrollbank) melden. Anleger sollten beachten, dass der Fonds PwC PricewaterhouseCoopers<br />
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Erdbergstraße 200, A-1030 Wien, Österreich, gemäß § 186 Abs. 2 Punkt 2 iVm § 188 des<br />
Investmentfondsgesetzes von 2011 zu ihrem steuerlichen Vertreter bestellt hat.<br />
Anleger, die in Österreich unbegrenzt der Einkommensteuer unterliegen und ihre Anteile in Österreich in einem Wertpapierdepot verwahren,<br />
werden bezüglich der Einkommen- und Kapitalertragssteuer nur an der Quelle besteuert und sind in diesem Fall nicht mehr verpflichtet,<br />
eine Einkommensteuererklärung für diese Erträge einzureichen.<br />
<strong>Putnam</strong> World Trust 93