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Verkaufsprospekt - Putnam Investments

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Wichtige Informationen für österreichische Anleger<br />

Der Fonds hat der österreichischen Börsenaufsichtsbehörde („FMA“) seine Absicht angezeigt, Anteile in der Republik Österreich gemäß § 140<br />

Abs. 1 des Investmentfondsgesetzes von 2011 („InvFG“) zum Verkauf anzubieten.<br />

Folgende Teilfonds sind nicht für den öffentlichen Vertrieb in Österreich zugelassen:<br />

<strong>Putnam</strong> Asia Pacific (Ex-Japan) Equity Fund<br />

<strong>Putnam</strong> Emerging Markets Equity Fund<br />

<strong>Putnam</strong> Global Core Equity Fund<br />

<strong>Putnam</strong> Global Fixed Income Alpha Fund S1<br />

<strong>Putnam</strong> Global Fixed Income Alpha Fund S2<br />

<strong>Putnam</strong> Global Liquidity Fund<br />

<strong>Putnam</strong> U.S. Large Cap Growth Fund<br />

Die folgenden Informationen richten sich an Anleger, die Anteile in der Republik Österreich kaufen oder verkaufen möchten und finden auf<br />

öffentliche Zeichnungsangebote und Verkäufe in der Republik Österreich und in Bezug auf österreichische Anleger Anwendung:<br />

1. Zahl- und Informationsstelle<br />

Im Einklang mit § 141 InvFG hat der Fonds die Erste Bank der Oesterreichischen Sparkassen AG, Graben 21, A-1010 Wien, Österreich<br />

(„Erste Bank“) zu seiner Zahl- und Informationsstelle ernannt. Alle österreichischen Anleger können sich daher an Erste Bank wenden und<br />

verlangen, dass Zahlungen an sie vom Fonds oder Zahlungen von ihnen an den Fonds über Erste Bank abgewickelt werden. Anleger, die<br />

Anteile am Fonds halten, können sich an Erste Bank wenden, um eine Rücknahme ihrer Anteile anzuweisen.<br />

Alle gegenwärtigen und zukünftigen Anleger können sich ebenfalls an Erste Bank wenden und die kostenlose Bereitstellung von Exemplaren<br />

des Gesamtprospekts, des vereinfachten <strong>Verkaufsprospekt</strong>s (oder gegebenenfalls der aktuellen wesentlichen Anlegerinformationen),<br />

des jeweils aktuellen Jahres- und Halbjahresberichts und des Treuhandvertrags beantragen.<br />

Alle Anleger können sich auch direkt an <strong>Putnam</strong> <strong>Investments</strong> (Ireland) Limited oder an die Verwaltungsstelle, State Street Fund Services<br />

(Ireland) Limited, 78 Sir John Rogerson’s Quay, Dublin 2, Irland wenden, von welcher sie diese Informationen ebenfalls beziehen können.<br />

2. Veröffentlichung des Nettoinventarwerts<br />

Die aktuellsten verfügbaren Nettoinventarwerte der Teilfonds sind unter der Internetadresse www.putnam.com/ucits erhältlich. Weitere<br />

Informationen werden den Anteilsinhabern gemäß den Vorschriften des österreichischen Rechts mittels Brief zugestellt.<br />

3. Besteuerung<br />

Die Besteuerung der Einkünfte der österreichischen Anleger aus ausländischen Investmentfonds nach österreichischem Recht wird anhand<br />

eines komplexen Systems geregelt Daher wird Anlegern empfohlen, ihre Steuersituation sorgfältig zu prüfen und sich mit ihren jeweiligen<br />

Steuerberatern in Verbindung zu setzen.<br />

Für ausländische Investmentfonds, die in Österreich als berichterstattender Fonds gelten, muss der österreichische Steuerberater die für<br />

die Kapitalertragssteuer relevanten Daten auf periodischer und jährlicher Grundlage (distributions and deemed distributed income) der<br />

zuständigen Behörde (Österreichische Kontrollbank) melden. Anleger sollten beachten, dass der Fonds PwC PricewaterhouseCoopers<br />

Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Erdbergstraße 200, A-1030 Wien, Österreich, gemäß § 186 Abs. 2 Punkt 2 iVm § 188 des<br />

Investmentfondsgesetzes von 2011 zu ihrem steuerlichen Vertreter bestellt hat.<br />

Anleger, die in Österreich unbegrenzt der Einkommensteuer unterliegen und ihre Anteile in Österreich in einem Wertpapierdepot verwahren,<br />

werden bezüglich der Einkommen- und Kapitalertragssteuer nur an der Quelle besteuert und sind in diesem Fall nicht mehr verpflichtet,<br />

eine Einkommensteuererklärung für diese Erträge einzureichen.<br />

<strong>Putnam</strong> World Trust 93

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