Verkaufsprospekt - Putnam Investments
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<strong>Putnam</strong> Global Fixed Income Alpha Fund S2<br />
Ergänzung V zum Gesamtprospekt vom 29. Juni 2012 für den <strong>Putnam</strong> World Trust<br />
Diese Ergänzung enthält spezifische Informationen über den <strong>Putnam</strong> Global Fixed Income Alpha Fund S2 (nachstehend „Teilfonds“ genannt), ein<br />
Teilfonds des <strong>Putnam</strong> World Trust (nachstehend „Fonds“ genannt). Bei den weiteren Teilfonds handelt es sich um die im Gesamtprospekt vom<br />
29. Juni 2012 des Fonds genannten. Der Fonds ist ein offener Umbrella-Investmentfonds gemäß den Vorschriften von 2011 über Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren der Europäischen Gemeinschaften (Durchführungsverordnung Nr. 352 von 2011) und allen<br />
darauf beruhenden Regelungen.<br />
Diese Ergänzung ist ein Bestandteil dieses Gesamtprospekts und sollte in Zusammenhang mit demselben und den darin enthaltenen<br />
Informationen gelesen werden, einschließlich der allgemeinen Beschreibungen von:<br />
• dem Fonds und dessen Führung und Verwaltung<br />
• dessen allgemeinen Verwaltungs- und Fondsgebühren<br />
• der Besteuerung des Fonds und dessen Anteilsinhaber und<br />
• den Risikofaktoren<br />
enthalten im Gesamtprospekt vom 29. Juni 2012, der über Citibank Europe plc, 1 North Wall Quay, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Die Direktoren der Verwaltungsgesellschaft sind für den Inhalt dieser Ergänzung verantwortlich. Nach bestem Wissen und Gewissen der<br />
Direktoren (die jede angemessene Sorgfalt aufgewendet haben, um zu gewährleisten, dass dies der Fall ist) entspricht der Inhalt dieses<br />
Dokuments den Tatsachen und lässt nichts aus, das geeignet wäre, die Bedeutung solcher Informationen zu beeinträchtigen. Die Direktoren<br />
übernehmen die entsprechende Verantwortung.<br />
Die Genehmigung dieses Teilfonds durch die Zentralbank stellt keine Garantie für die Wertentwicklung des Teilfonds dar, und die Zentralbank<br />
haftet weder für die Wertentwicklung noch den Ausfall von Verpflichtungen des Teilfonds.<br />
Der Teilfonds kann zu Anlage- und/oder Absicherungszwecken Derivatgeschäfte eingehen. Vorbehaltlich der von der Zentralbank<br />
festgelegten Bedingungen und Grenzen können Derivate vornehmlich zu Anlagezwecken eingesetzt werden. Die Geschäfte des Teilfonds<br />
mit Finanzderivaten können eine Hebelwirkung auf den Teilfonds ausüben und zu spekulativen Positionen führen. Dies kann ein erhöhtes<br />
Volatilitäts- und Risikoniveau zur Folge haben.<br />
WICHTIG: Sollten Fragen zum Inhalt dieser Ergänzung vorliegen, wenden Sie sich bitte an einen unabhängigen Anlageberater.<br />
Weder die Zustellung dieser Ergänzung noch die Ausgabe bzw. der Verkauf von Anteilen am Teilfonds stellen dahingehend eine Erklärung dar,<br />
dass die in der Ergänzung enthaltenen Informationen zu jeder Zeit nach dem Datum der Ergänzung richtig sind.<br />
Die folgenden Angaben richten sich an Anleger, die in den nachstehend genannten Hoheitsgebieten wohnhaft sind.<br />
Australien<br />
Der Teilfonds ist eine ausländische Körperschaft, die in Australien nicht registriert ist. Er hält keine australische Finanzdienstleistungslizenz.<br />
Die Bereitstellung dieses Dokuments stellt weder ein Wertpapierangebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Diese<br />
Angebote oder Aufforderungen werden nur Personen unterbreitet, die dem Teilfonds zuvor zu seiner Zufriedenheit bestätigt haben, dass es<br />
sich bei ihnen um Sophisticated Investors oder Professional Investors im Sinne von Abschnitt 708 des australischen Corporations Act und um<br />
einen Großhandelskunden für den Zweck von Section 761G(7) und Section 761GA handelt, oder unter eine sonstige Ausnahmeregelung fallen.<br />
Bei diesem Dokument handelt es sich um keinen australischen <strong>Verkaufsprospekt</strong> und keine australische Produktinformation (Product Disclosure<br />
Statement). Es ist nicht erforderlich und nicht zutreffend, dass dieses Dokument sämtliche im Zusammenhang mit einem australischen<br />
<strong>Verkaufsprospekt</strong> oder einer australischen Produktinformation vorgeschriebenen Informationen enthält. Dieses Dokument wurde der Australian<br />
Securities and <strong>Investments</strong> Commission weder vorgelegt noch angezeigt. Die Anlage in den Teilfonds kann steigen und fallen. Kapitalrendite<br />
oder Ertrag sind nicht garantiert. Die Anleger in Fondsanteile haben keine „Cooling Off“-Rechte nach australischem Recht.<br />
Es ist eine Bedingung dieser Anteilsausgabe, dass die Anleger ihre Wertpapiere nicht an Personen in Australien übertragen oder deren<br />
Übertragung anbieten dürfen, es sei denn, es handelt sich bei diesen Personen um Sophisticated Investors oder Professional Investors im<br />
Sinne von Abschnitt 708 des australischen Corporations Act oder um Großkunden im Sinne von Abschnitt 761G(7) und Abschnitt 761GA des<br />
australischen Corporations Act.<br />
Österreich<br />
Der Teilfonds darf in der Republik Österreich nur gemäß den Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes, des Investmentfondsgesetzes und der<br />
sonstigen in Österreich geltenden Gesetze, die den Vertrieb des Teilfonds in der Republik Österreich regeln, zum Verkauf angeboten werden. Der<br />
Teilfonds ist in Österreich weder registriert noch anderweitig zum öffentlichen Angebot nach dem Kapitalmarktgesetz, Investmentfondsgesetz<br />
oder den sonstigen in Österreich geltenden Wertpapiergesetzen zugelassen. Die Empfänger dieser Teilfondsmaterialien wurden daher<br />
individuell ausgewählt und ausschließlich hinsichtlich einer Privatplatzierung angesprochen. Entsprechend darf und wird der Teilfonds nicht<br />
öffentlich angeboten oder beworben oder auf vergleichbare Weise nach dem Kapitalmarktgesetz, Investmentfondsgesetz oder den sonstigen<br />
in Österreich geltenden Wertpapiergesetzen angedient werden. Dieses Angebot darf nur an Personen erfolgen, an die sich dieses Dokument<br />
richtet oder denen dieses Dokument bereit gestellt worden ist.<br />
Niederlande<br />
Die Anteile des Teilfonds werden und dürfen weder direkt noch indirekt angeboten oder verkauft werden, außer:<br />
(i)<br />
(ii)<br />
in einer Mindeststückelung von € 50.000 oder deren Gegenwert in einer anderen Währung;<br />
für eine Mindestgegenleistung von € 50.000 oder deren Gegenwert in einer anderen Währung je Anleger;<br />
(iii) ausschließlich an qualifizierte Anleger; oder<br />
(iv) an weniger als 100 natürliche oder juristische Personen, die keine qualifizierten Anleger sind,<br />
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