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Verkaufsprospekt - Putnam Investments

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<strong>Putnam</strong> Total Return Fund<br />

Ergänzung VIII zum Gesamtprospekt vom 29. Juni 2012 für den <strong>Putnam</strong> World Trust<br />

Diese Ergänzung enthält spezifische Informationen über den <strong>Putnam</strong> Total Return Fund (nachstehend „Teilfonds“ genannt), ein Teilfonds des<br />

<strong>Putnam</strong> World Trust (nachstehend „Fonds“ genannt). Bei den weiteren Teilfonds handelt es sich um die im Gesamtprospekt vom 29. Juni 2012 des<br />

Fonds genannten. Der Fonds ist ein offener Umbrella-Investmentfonds gemäß den Vorschriften von 2011 über Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

in übertragbaren Wertpapieren der Europäischen Gemeinschaften (Durchführungsverordnung Nr. 352 von 2011) und allen darauf beruhenden<br />

Regelungen.<br />

Diese Ergänzung ist ein Bestandteil dieses Gesamtprospekts und sollte in Zusammenhang mit demselben und den darin enthaltenen<br />

Informationen gelesen werden, einschließlich der allgemeinen Beschreibungen von:<br />

• dem Fonds und dessen Führung und Verwaltung<br />

• dessen allgemeinen Verwaltungs- und Fondsgebühren<br />

• der Besteuerung des Fonds und dessen Anteilsinhaber und<br />

• den Risikofaktoren<br />

enthalten im Gesamtprospekt vom 29. April 2012, der über Citibank Europe plc, 1 North Wall Quay, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />

Die Direktoren der Verwaltungsgesellschaft des Fonds, deren Namen im Gesamtprospekt unter der Überschrift „Die Verwaltungsgesellschaft“<br />

genannt werden, sind für den Inhalt dieser Ergänzung verantwortlich. Nach bestem Wissen und Gewissen der Direktoren (die jede angemessene<br />

Sorgfalt aufgewendet haben, um zu gewährleisten, dass dies der Fall ist) entspricht der Inhalt dieses Dokuments den Tatsachen und lässt nichts<br />

aus, das geeignet wäre, die Bedeutung solcher Informationen zu beeinträchtigen. Die Direktoren übernehmen die entsprechende Verantwortung.<br />

Die Genehmigung dieses Teilfonds durch die Zentralbank stellt keine Garantie für die Wertentwicklung des Teilfonds dar, und die Zentralbank<br />

ist für die Wertentwicklung oder Nichterfüllung von Verpflichtungen des Teilfonds nicht verantwortlich.<br />

Der Teilfonds kann zu Anlage- und/oder Absicherungszwecken Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten eingehen. Es wird erwartet,<br />

dass der Einsatz von Derivaten hinsichtlich der Anlageziele und der Anlagepolitik einen mittelgroßen Einfluss auf die Wertentwicklung des<br />

Teilfonds nehmen wird.<br />

Eine Anlage in den Teilfonds sollte keinen wesentlichen Teil eines Anlageportfolios ausmachen und ist unter Umständen nicht für alle<br />

Anleger geeignet.<br />

WICHTIG: Sollten Zweifel hinsichtlich des Inhalts dieser Ergänzung bestehen, wenden Sie sich bitte an einen unabhängigen Anlageberater.<br />

Weder die Zustellung dieser Ergänzung noch die Ausgabe bzw. der Verkauf von Anteilen aus dem Teilfonds stellen eine dahingehende Erklärung<br />

dar, dass die in der Ergänzung enthaltenen Informationen zu jeder Zeit nach dem Datum der Ergänzung richtig sind.<br />

Sofern aus dem Zusammenhang nichts anderes hervorgeht, haben alle Begriffe und Ausdrücke in dieser Ergänzung die gleiche Bedeutung wie<br />

im Gesamtprospekt.<br />

Für die Anteile der Klassen A, B, C, E, M und S wurde ein Börsenzulassungsantrag an der irischen Börse (The Irish Stock Exchange) gestellt,<br />

die diese zur amtlichen Notierung und zum Handel am Hauptmarkt (Main Market) der irischen Börse zugelassen hat. Der Handel hat bereits<br />

begonnen. Für die vom Teilfonds ausgegebenen und zur Ausgabe verfügbaren Anteile der Klassen I, T und Y wurde ein Börsenzulassungsantrag<br />

für die amtliche Notierung und den Handel am Hauptmarkt an der irischen Börse gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die Zulassung im<br />

September 2008 erteilt wird. Es wurde kein Zulassungsantrag für den Handel an anderen Börsen gestellt.<br />

Eine Anlage in den Teilfonds sollte keinen wesentlichen Teil eines Anlageportfolios ausmachen und ist unter Umständen nicht für alle<br />

Anleger geeignet.<br />

1. Ausgabe von Anteilen<br />

Anteile der Klassen A, B, C, M und S werden bereits ausgegeben und sind zum Nettoinventarwert je Anteil der jeweiligen Anteilsklasse am<br />

jeweiligen Handelstag zuzüglich eines anfallenden Ausgabeaufschlags wie nachstehend angegeben erhältlich. Anteile der Klasse E (die vorher<br />

ausgegeben worden waren und später vollständig zurückgenommen wurden) werden am 2. Juli 2012 zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr für<br />

€ 10 pro Anteil erhältlich sein. Anteile der Klasse I sind am 20. Oktober 2008 zu einem Preis von US$ 10,00 je Anteil erhältlich. Anteile der<br />

Klasse T sind am 20. Oktober 2008 zu einem Preis von £ 10,00 je Anteil erhältlich. Anteile der Klasse Y sind am 1. Dezember 2008 zu einem<br />

Preis von ¥ 1.000,00 je Anteil erhältlich. Im Anschluss daran werden alle Anteilsklassen an jedem Handelstag zu einem Nettoinventarwert<br />

je Anteil zuzüglich Ausgabeaufschlag wie nachstehend beschrieben ausgegeben. Der jeweilige Zeichnungszeitraum kann im Ermessen der<br />

Verwaltungsgesellschaft und im Einklang mit den Vorschriften der Zentralbank verlängert oder verkürzt werden. Die Vermögenswerte der<br />

einzelnen Anteilsklassen werden nicht separat gehalten.<br />

Die Merkmale der diversen Anteilsklassen sind nachstehend beschrieben:<br />

Anteile der Klasse A: Für die Anteile der Klasse A findet weder ein Mindesterstzeichnungs- noch ein Mindestfolgezeichnungsbetrag<br />

Anwendung. Ein Erstausgabeaufschlag von bis zu 6,25% des Nettoinventarwerts je Anteil kann erhoben werden. Alternativ kann ein<br />

bedingter Rücknahmeabschlag von bis zu 1,00% erhoben werden, wenn Anteile der Klasse A, die Teil einer Zeichnung von US$ 1.000.000<br />

oder mehr sind, innerhalb von neun Monaten nach ihrem Kauf zurückgenommen werden und kein Erstausgabeaufschlag erhoben worden<br />

ist. Die Anteile der Klasse A lauten auf US-Dollar.<br />

Anteile der Klassen B und C: Für die Anteile der Klassen B und C findet weder ein Mindesterstzeichnungs- noch ein<br />

Mindestfolgezeichnungsbetrag Anwendung. Obwohl Anteile der Klassen B und C ohne Erstausgabeaufschlag angeboten werden, ist eine<br />

höhere laufende Verwaltungsgebühr für Anteile der Klassen B und C zu zahlen und nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft kann<br />

abhängig von der Zeit, über die ein Anteilsinhaber die Anteile der Klassen B und C gehalten hat, ein Rücknahmeabschlag, der im Abschnitt<br />

<strong>Putnam</strong> World Trust 87

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