Verkaufsprospekt - Putnam Investments
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<strong>Putnam</strong> Total Return Fund<br />
Ergänzung VIII zum Gesamtprospekt vom 29. Juni 2012 für den <strong>Putnam</strong> World Trust<br />
Diese Ergänzung enthält spezifische Informationen über den <strong>Putnam</strong> Total Return Fund (nachstehend „Teilfonds“ genannt), ein Teilfonds des<br />
<strong>Putnam</strong> World Trust (nachstehend „Fonds“ genannt). Bei den weiteren Teilfonds handelt es sich um die im Gesamtprospekt vom 29. Juni 2012 des<br />
Fonds genannten. Der Fonds ist ein offener Umbrella-Investmentfonds gemäß den Vorschriften von 2011 über Organismen für gemeinsame Anlagen<br />
in übertragbaren Wertpapieren der Europäischen Gemeinschaften (Durchführungsverordnung Nr. 352 von 2011) und allen darauf beruhenden<br />
Regelungen.<br />
Diese Ergänzung ist ein Bestandteil dieses Gesamtprospekts und sollte in Zusammenhang mit demselben und den darin enthaltenen<br />
Informationen gelesen werden, einschließlich der allgemeinen Beschreibungen von:<br />
• dem Fonds und dessen Führung und Verwaltung<br />
• dessen allgemeinen Verwaltungs- und Fondsgebühren<br />
• der Besteuerung des Fonds und dessen Anteilsinhaber und<br />
• den Risikofaktoren<br />
enthalten im Gesamtprospekt vom 29. April 2012, der über Citibank Europe plc, 1 North Wall Quay, Dublin 1, Irland, erhältlich ist.<br />
Die Direktoren der Verwaltungsgesellschaft des Fonds, deren Namen im Gesamtprospekt unter der Überschrift „Die Verwaltungsgesellschaft“<br />
genannt werden, sind für den Inhalt dieser Ergänzung verantwortlich. Nach bestem Wissen und Gewissen der Direktoren (die jede angemessene<br />
Sorgfalt aufgewendet haben, um zu gewährleisten, dass dies der Fall ist) entspricht der Inhalt dieses Dokuments den Tatsachen und lässt nichts<br />
aus, das geeignet wäre, die Bedeutung solcher Informationen zu beeinträchtigen. Die Direktoren übernehmen die entsprechende Verantwortung.<br />
Die Genehmigung dieses Teilfonds durch die Zentralbank stellt keine Garantie für die Wertentwicklung des Teilfonds dar, und die Zentralbank<br />
ist für die Wertentwicklung oder Nichterfüllung von Verpflichtungen des Teilfonds nicht verantwortlich.<br />
Der Teilfonds kann zu Anlage- und/oder Absicherungszwecken Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten eingehen. Es wird erwartet,<br />
dass der Einsatz von Derivaten hinsichtlich der Anlageziele und der Anlagepolitik einen mittelgroßen Einfluss auf die Wertentwicklung des<br />
Teilfonds nehmen wird.<br />
Eine Anlage in den Teilfonds sollte keinen wesentlichen Teil eines Anlageportfolios ausmachen und ist unter Umständen nicht für alle<br />
Anleger geeignet.<br />
WICHTIG: Sollten Zweifel hinsichtlich des Inhalts dieser Ergänzung bestehen, wenden Sie sich bitte an einen unabhängigen Anlageberater.<br />
Weder die Zustellung dieser Ergänzung noch die Ausgabe bzw. der Verkauf von Anteilen aus dem Teilfonds stellen eine dahingehende Erklärung<br />
dar, dass die in der Ergänzung enthaltenen Informationen zu jeder Zeit nach dem Datum der Ergänzung richtig sind.<br />
Sofern aus dem Zusammenhang nichts anderes hervorgeht, haben alle Begriffe und Ausdrücke in dieser Ergänzung die gleiche Bedeutung wie<br />
im Gesamtprospekt.<br />
Für die Anteile der Klassen A, B, C, E, M und S wurde ein Börsenzulassungsantrag an der irischen Börse (The Irish Stock Exchange) gestellt,<br />
die diese zur amtlichen Notierung und zum Handel am Hauptmarkt (Main Market) der irischen Börse zugelassen hat. Der Handel hat bereits<br />
begonnen. Für die vom Teilfonds ausgegebenen und zur Ausgabe verfügbaren Anteile der Klassen I, T und Y wurde ein Börsenzulassungsantrag<br />
für die amtliche Notierung und den Handel am Hauptmarkt an der irischen Börse gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die Zulassung im<br />
September 2008 erteilt wird. Es wurde kein Zulassungsantrag für den Handel an anderen Börsen gestellt.<br />
Eine Anlage in den Teilfonds sollte keinen wesentlichen Teil eines Anlageportfolios ausmachen und ist unter Umständen nicht für alle<br />
Anleger geeignet.<br />
1. Ausgabe von Anteilen<br />
Anteile der Klassen A, B, C, M und S werden bereits ausgegeben und sind zum Nettoinventarwert je Anteil der jeweiligen Anteilsklasse am<br />
jeweiligen Handelstag zuzüglich eines anfallenden Ausgabeaufschlags wie nachstehend angegeben erhältlich. Anteile der Klasse E (die vorher<br />
ausgegeben worden waren und später vollständig zurückgenommen wurden) werden am 2. Juli 2012 zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr für<br />
€ 10 pro Anteil erhältlich sein. Anteile der Klasse I sind am 20. Oktober 2008 zu einem Preis von US$ 10,00 je Anteil erhältlich. Anteile der<br />
Klasse T sind am 20. Oktober 2008 zu einem Preis von £ 10,00 je Anteil erhältlich. Anteile der Klasse Y sind am 1. Dezember 2008 zu einem<br />
Preis von ¥ 1.000,00 je Anteil erhältlich. Im Anschluss daran werden alle Anteilsklassen an jedem Handelstag zu einem Nettoinventarwert<br />
je Anteil zuzüglich Ausgabeaufschlag wie nachstehend beschrieben ausgegeben. Der jeweilige Zeichnungszeitraum kann im Ermessen der<br />
Verwaltungsgesellschaft und im Einklang mit den Vorschriften der Zentralbank verlängert oder verkürzt werden. Die Vermögenswerte der<br />
einzelnen Anteilsklassen werden nicht separat gehalten.<br />
Die Merkmale der diversen Anteilsklassen sind nachstehend beschrieben:<br />
Anteile der Klasse A: Für die Anteile der Klasse A findet weder ein Mindesterstzeichnungs- noch ein Mindestfolgezeichnungsbetrag<br />
Anwendung. Ein Erstausgabeaufschlag von bis zu 6,25% des Nettoinventarwerts je Anteil kann erhoben werden. Alternativ kann ein<br />
bedingter Rücknahmeabschlag von bis zu 1,00% erhoben werden, wenn Anteile der Klasse A, die Teil einer Zeichnung von US$ 1.000.000<br />
oder mehr sind, innerhalb von neun Monaten nach ihrem Kauf zurückgenommen werden und kein Erstausgabeaufschlag erhoben worden<br />
ist. Die Anteile der Klasse A lauten auf US-Dollar.<br />
Anteile der Klassen B und C: Für die Anteile der Klassen B und C findet weder ein Mindesterstzeichnungs- noch ein<br />
Mindestfolgezeichnungsbetrag Anwendung. Obwohl Anteile der Klassen B und C ohne Erstausgabeaufschlag angeboten werden, ist eine<br />
höhere laufende Verwaltungsgebühr für Anteile der Klassen B und C zu zahlen und nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft kann<br />
abhängig von der Zeit, über die ein Anteilsinhaber die Anteile der Klassen B und C gehalten hat, ein Rücknahmeabschlag, der im Abschnitt<br />
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