Masterarbeit - IE·EI
Masterarbeit - IE·EI
Masterarbeit - IE·EI
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Strukturfondsförderung. Ihr Sitz befindet sich im Wirtschafts- und Arbeitsministerium<br />
und ist sowohl für die EFRE als auch für die ESF Interventionen zuständig (die<br />
Administrativen Einheiten sind jedoch getrennt).<br />
Ihre Aufgaben sind:<br />
- Die Koordinierung der Errichtung eines computergeschützten Systems;<br />
- Die Erarbeitung und Anpassung der Ergänzung zur Programmplanung;<br />
- Nach der Genehmigung durch den Begleitausschuss den jährlichen<br />
Durchführungsbericht zu Erstellen und der Kommission vorzulegen;<br />
- In Zusammenarbeit mit der Kommission die Halbzeitbewertung durchzuführen;<br />
- Die Koordinierung der Verwendung von getrennten Abrechnungssystemen<br />
oder geeigneten Kodierungssystemen;<br />
- Die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der im Rahmen der<br />
Intervention finanzierten Operationen;<br />
- Die Gewährleistung der Vereinbarkeit der Strukturfondsinterventionen<br />
mit den Gemeinschaftspolitiken;<br />
- Die Aktualisierung der Änderungen der Übersicht über den Stand der<br />
Notifizierungen und Informationen der Kommission;<br />
- Die Publizitätsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit;<br />
- Der Vorsitz im Begleitausschuss.<br />
Die Verwaltungsbehörde kann Teilaufgaben mit fondsspezifischem Charakter dem<br />
jeweiligen Fondsverwalter delegieren, doch sie nimmt keine Zahlstellenfunktion wahr.<br />
Neben der Verwaltungsbehörde für das OP des Landes, gibt es noch eine<br />
Verwaltungsbehörde für das GFK (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)<br />
49 .<br />
2.4.2. Verwaltungsregelungen<br />
In der ersten Hälfte der zweiten Förderperiode wurden die Antragsstellungen für<br />
finanzielle EFRE-Unterstützungen von dafür beauftragten Verwaltern oder von<br />
externen Überwachungseinheiten, wie ProTec, unterstützt. Die Koordinierung der<br />
48<br />
49<br />
Siehe dazu Abschnitt 2.2.1.<br />
Vgl. Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) (2000): a.a.O., S. 252 f.<br />
22