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Masterarbeit - IE·EI

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Strukturfondsförderung. Ihr Sitz befindet sich im Wirtschafts- und Arbeitsministerium<br />

und ist sowohl für die EFRE als auch für die ESF Interventionen zuständig (die<br />

Administrativen Einheiten sind jedoch getrennt).<br />

Ihre Aufgaben sind:<br />

- Die Koordinierung der Errichtung eines computergeschützten Systems;<br />

- Die Erarbeitung und Anpassung der Ergänzung zur Programmplanung;<br />

- Nach der Genehmigung durch den Begleitausschuss den jährlichen<br />

Durchführungsbericht zu Erstellen und der Kommission vorzulegen;<br />

- In Zusammenarbeit mit der Kommission die Halbzeitbewertung durchzuführen;<br />

- Die Koordinierung der Verwendung von getrennten Abrechnungssystemen<br />

oder geeigneten Kodierungssystemen;<br />

- Die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der im Rahmen der<br />

Intervention finanzierten Operationen;<br />

- Die Gewährleistung der Vereinbarkeit der Strukturfondsinterventionen<br />

mit den Gemeinschaftspolitiken;<br />

- Die Aktualisierung der Änderungen der Übersicht über den Stand der<br />

Notifizierungen und Informationen der Kommission;<br />

- Die Publizitätsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit;<br />

- Der Vorsitz im Begleitausschuss.<br />

Die Verwaltungsbehörde kann Teilaufgaben mit fondsspezifischem Charakter dem<br />

jeweiligen Fondsverwalter delegieren, doch sie nimmt keine Zahlstellenfunktion wahr.<br />

Neben der Verwaltungsbehörde für das OP des Landes, gibt es noch eine<br />

Verwaltungsbehörde für das GFK (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)<br />

49 .<br />

2.4.2. Verwaltungsregelungen<br />

In der ersten Hälfte der zweiten Förderperiode wurden die Antragsstellungen für<br />

finanzielle EFRE-Unterstützungen von dafür beauftragten Verwaltern oder von<br />

externen Überwachungseinheiten, wie ProTec, unterstützt. Die Koordinierung der<br />

48<br />

49<br />

Siehe dazu Abschnitt 2.2.1.<br />

Vgl. Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) (2000): a.a.O., S. 252 f.<br />

22

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