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Masterarbeit - IE·EI

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außerhalb GRW<br />

Technologie<br />

TEAM, Transferstellen<br />

Wirtschaftsministerium<br />

Projektträger<br />

Straßenbau<br />

Umwelt<br />

Landesamt für Straßenbau<br />

und Verkehr<br />

Landgesellschaft<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

GmbH<br />

Landesförderinstitut<br />

Umweltministerium<br />

Städtebau<br />

Landesförderinstitut<br />

Gegenüber der zweiten Förderperiode haben sich Änderungen in der<br />

Antragsbearbeitung, dem Bewilligungsverfahren und der Verwendungsprüfung<br />

ergeben.<br />

Bei der Antragsentgegnnahme im Maßnahmenbereich der Wirtschaftsförderung<br />

außerhalb GRW ist seit der dritten Förderperiode nur mehr das Wirtschaftsministerium<br />

zuständig (vorher: Wirtschaftsministerium und das Landesförderungsinstitut),<br />

und die Prüfung der Anträge hat nun das Wirtschaftsministerium inne.<br />

Beim Bewilligungsverfahren der GWR-kofinanzierten Maßnahmen entscheidet nun<br />

das Wirtschaftsministerium und nicht mehr das Landesförderinstitut.<br />

In Mecklenburg-Vorpommern sind an der Durchführung der EFRE-Interventionen 4<br />

Landesressort beteiligt und zwar:<br />

- das Wirtschaftsministerium,<br />

- das Ministerium für Arbeit und Bau,<br />

- das Umweltministerium,<br />

- das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.<br />

Die in den Ressorts angesiedelten Fachbereiche definieren die Durchführungsbedingungen<br />

sowie die Voraussetzungen für die Gewährung einer Finanzierungshilfe<br />

aus dem EFRE-Strukturfonds. Da die beteiligten Fachbereiche keine Erfahrungen mit<br />

den Verfahrensabläufen und den Rahmenbedingungen hatten, musste erst eine<br />

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