Masterarbeit - IE·EI
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außerhalb GRW<br />
Technologie<br />
TEAM, Transferstellen<br />
Wirtschaftsministerium<br />
Projektträger<br />
Straßenbau<br />
Umwelt<br />
Landesamt für Straßenbau<br />
und Verkehr<br />
Landgesellschaft<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
GmbH<br />
Landesförderinstitut<br />
Umweltministerium<br />
Städtebau<br />
Landesförderinstitut<br />
Gegenüber der zweiten Förderperiode haben sich Änderungen in der<br />
Antragsbearbeitung, dem Bewilligungsverfahren und der Verwendungsprüfung<br />
ergeben.<br />
Bei der Antragsentgegnnahme im Maßnahmenbereich der Wirtschaftsförderung<br />
außerhalb GRW ist seit der dritten Förderperiode nur mehr das Wirtschaftsministerium<br />
zuständig (vorher: Wirtschaftsministerium und das Landesförderungsinstitut),<br />
und die Prüfung der Anträge hat nun das Wirtschaftsministerium inne.<br />
Beim Bewilligungsverfahren der GWR-kofinanzierten Maßnahmen entscheidet nun<br />
das Wirtschaftsministerium und nicht mehr das Landesförderinstitut.<br />
In Mecklenburg-Vorpommern sind an der Durchführung der EFRE-Interventionen 4<br />
Landesressort beteiligt und zwar:<br />
- das Wirtschaftsministerium,<br />
- das Ministerium für Arbeit und Bau,<br />
- das Umweltministerium,<br />
- das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.<br />
Die in den Ressorts angesiedelten Fachbereiche definieren die Durchführungsbedingungen<br />
sowie die Voraussetzungen für die Gewährung einer Finanzierungshilfe<br />
aus dem EFRE-Strukturfonds. Da die beteiligten Fachbereiche keine Erfahrungen mit<br />
den Verfahrensabläufen und den Rahmenbedingungen hatten, musste erst eine<br />
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