Masterarbeit - IE·EI
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zusätzliche Einkommensquellen zu schaffen, wodurch das Gesamteinkommen in<br />
dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer erhöht werden soll. Die<br />
Gewerbliche Förderung richtet sich an bestimmte Branchen. Diese wurden nach der<br />
Positivliste der Rahmenpläne der GRW als förderfähig bestimmt, und auf Grundlage<br />
der Export-Basis-Theorie ausgewählt. Letztere geht davon aus, dass dauerhafte<br />
Impulse für die regionale Entwicklung von den Betrieben ausgehen, die den Großteil<br />
ihrer Produkte überregional absetzten und somit Kaufkraft in die Region lenken. Die<br />
entsprechenden förderfähigen Bereiche wurden im Laufe der Zeit weiter ausgeweitet<br />
und schließen mittlerweile auch Schulungs- und Beratungsdienstleistungen sowie die<br />
Angewandte Forschung für KMU mit ein 143 . Die Infrastruktur bildet den zweiten<br />
Förderbereich der GRW. Die Unterstützungen sind ausschließlich und direkt nur an<br />
die Erfordernisse der gewerblichen Wirtschaft gebunden. Förderfähig sind unter<br />
anderem die Schaffung von Gewerbeflächen durch Erschließung oder Wiederherrichtung,<br />
Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen als auch touristische Infrastrukturen<br />
und Aus- und Weiterbildungseinrichtungen.<br />
Wie bereits oben erwähnt gilt in Sachsen die teilweise Entkoppelung des EFRE vom<br />
Regelwerk des GRW. Der EFRE wird somit außerhalb der GRW in den Bereichen<br />
der Forschung und Innovation sowie zur Förderung von Basisinfrastrukturen<br />
eingesetzt. Mit den EFRE-Mitteln wurden in der zweiten Förderperiode alle Phasen<br />
des Innovationsprozesses, vom Aufbau wirtschaftsnaher technologieorientierter<br />
Forschungseinrichtungen, den Technologietransfer, betriebliche FuE-Projekte bis hin<br />
zur Markteinführung innovativer Produkte, unterstützt. Dadurch können speziell<br />
relativ marktferne Bereiche, wie die Bereitstellung einer ausreichenden Forschungsinfrastruktur,<br />
Projekte bezüglich des Technologietransfers und der Umsetzung der<br />
FuE in marktgängige Produkte, durch die Landespolitik weiterentwickelt werden.<br />
Im Infrastrukturbereich (Schwerpunkt 1.2.) sind in der GRW nur solche Infrastrukturen<br />
teilweise förderfähig, welche einen direkten Bezug zu Gewerbebetrieben<br />
aufweisen. Aufgrund der Abkoppelung kann der Feistaat Sachsen die Förderung von<br />
Landstraßen, die Bereitstellung von Kläranlagen und Investitionen in das Wasserverund<br />
Entsorgungsnetz als auch Investitionen in Berufsschulzentren unterstützt. Die<br />
142<br />
143<br />
Die Fördergebiete der GRW werden generell nach einem Indikatorenbündel bestimmt, das sich aus<br />
Arbeitslosenquote und ihrer Entwicklung, Infrastrukturindikator, dem Bruttojahreslohn pro Kopf sowie<br />
einer Arbeitsplatzprognose zusammensetzt.<br />
Vgl. IfS Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH (2002): a.a.O., S.60.<br />
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