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Masterarbeit - IE·EI

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wurde und die Mitgliedstaaten für die Einbeziehung aller kompetenten Partner in den<br />

verschiedenen Phasen der Programmplanung und –umsetzung verantwortlich sind 56 .<br />

Es können zwischen zwei Formen der Partnerschaft unterschieden werden:<br />

- Der Institutionellen: Begleitausschüsse auf nationaler und Länderebene;<br />

- Der Regionalisierten: Regionale und lokale Kooperation und<br />

Zusammenarbeit.<br />

Die Initiierung von Begleitausschüssen ist die Mindestvoraussetzung des Partnerschaftsprinzips.<br />

Bezügliche der Begleitausschüsse gilt:<br />

- Bei der Verabschiedung der GFK-OP bzw. der EPPD 57 genehmigt die<br />

Kommission die für die Beteiligung der Partner getroffenen<br />

Vorkehrungen;<br />

- Der Begleitausschuss wird vom Mitgliedsstaat im Einvernehmen mit der<br />

Verwaltungsbehörde und nach Anhörung der Partner eingesetzt;<br />

- Zusammensetzung: ausgewogene Beteiligung von Männern und<br />

Frauen; Vorsitz wird von einem Vertreter des Mitgliedstaats oder der<br />

Verwaltungsbehörde geführt; ein Vertreter der Kommission nimmt mit<br />

beratender Stimme an den Arbeiten teil 58 .<br />

Der Freistaat Sachsen implementierte die Regionalisierte Partnerschaft. Es handelt<br />

sich dabei um den „bottom-up-Ansatz“, d.h. um die Verlagerung von Entscheidungsund<br />

Handlungskompetenzen auf die regionale/lokale Ebene. Unterstützt wird dieser<br />

Ansatz von den Gewerkschaften. Zusätzlich zu den Begleitausschüssen auf<br />

länderebene, forderten die Gewerkschaften zur Entwicklung und Steuerung der<br />

Strukturfondsinterventionen, den Aufbau von regional korrespondierenden Strukturen<br />

zur Umsetzung des sozialen Dialogs. Das bedeutet, dass die Wirtschafts- und Sozialpartner<br />

zur effizienten Ausübung ihrer beratenden Beteiligung mit Initiativrecht, erst<br />

qualifiziert werden mussten. Die Partner können neben dem Initiativrecht auch ein<br />

56<br />

57<br />

58<br />

Vgl. Deutscher Gewerkschaftsbund, Abt. Struktur- und Umweltpolitik (2001): Die Umsetzung der EU-<br />

Strukturfonds in den neuen Bundesländern 2000 – 2006, Gewerkschaftliche Gestaltungschancen im Ziel-1-<br />

Gebiet, Berlin, S. 14, Internet:<br />

http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/d/strukturfonds.pdf/file_view_raw.pdf , Abruf:<br />

25.12.02.<br />

EPPD = Einheitliches Programmplanungsdokument. Auf der Grundlage der Entwicklungspläne des<br />

jeweiligen Mitgliedstaates bezüglich der einzelnen Ziele (1, 2, 3, sowie Fischerei) der Strukturfonds erstellt<br />

und verabschiedet die Kommission i.d.R. ein EPPD.<br />

Europäische Union (2000): a.a.O., S. 26.<br />

26

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