FNP 2020 Gera - Teil A - Begründung - Otto-Dix-Stadt Gera - Jena
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<strong>Teil</strong> A - <strong>Begründung</strong><br />
Von der Darstellung ausgenommene Flächen<br />
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB kann die Gemeinde einzelne Flächen aus dem Flächennutzungsplan<br />
ausnehmen, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Gemeinde<br />
beabsichtigt, die Darstellung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Von dieser<br />
Möglichkeit macht die <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> für einen potentiellen Standort für die Windenergie zwischen<br />
Cretzschwitz und Seligenstädt Gebrauch. In der Genehmigungsfassung des Regionalplans<br />
Ostthüringen (RP OT) ist diese Fläche als Vorranggebiet für die Windenergie W-4<br />
„<strong>Gera</strong>-Seligenstädt“ verankert. Im bis zur Rechtskraft des neuen Regionalplans noch anzuwendenden<br />
Regionalen Raumordnungsplan Ostthüringen (RROP OT) ist für die gleiche Fläche<br />
noch ein Vorranggebiet zum Schutz des Bodens als landwirtschaftliches Produktionsmittel<br />
ausgewiesen. Die Ausweisung einer Fläche für die Windenregie im <strong>FNP</strong> würde also zum<br />
jetzigen Zeitpunkt den Zielen der Regionalplanung in Form des RROP OT entgegenstehen.<br />
Da die Nutzung für die Erzeugung von Windenergie zwar den geltenden raumordnerischen<br />
Zielstellungen entgegensteht, nach derzeitigem Stand den zukünftigen Zielstellungen aber<br />
entsprechen wird und somit dieser Zielkonflikt zwischen „altem“ und „neuen“ Regionalplan im<br />
Rahmen der Flächennutzungsplanung zur Zeit nicht auflösbar ist, wird die Fläche im <strong>FNP</strong><br />
von der Darstellung ausgenommen (Weißfläche).<br />
Die Darstellung der Nutzung dieser Fläche wird nachgeholt, wenn der fortgeschriebene Regionalplan<br />
rechtskräftig ist und belastbare regionalplanerische Ziele zur Ausweisung von<br />
Vorranggebieten für die Windenergie vorliegen. In dem durchzuführenden Ergänzungsverfahren<br />
ist dann auch zu entscheiden, ob die Darstellungen zur Nutzung der Windenergie im<br />
<strong>FNP</strong> mit einer Konzentrationsplanung gekoppelt werden soll, die die Rechtswirkung des § 35<br />
Abs. 3, Satz 3 BauGB entfaltet.<br />
1.5 Flächenbilanz<br />
Bei der vorliegenden Planzeichnung des Flächennutzungsplanes handelt es sich um eine<br />
maschinell erstellte Planung. Die Eintragungen der Grenzen zwischen den verschiedenen<br />
Nutzungsarten erfolgten durch zeichnerische Eintragung auf der topographischen Karte. Dadurch<br />
ergibt sich eine rechnerisch ermittelte <strong>Stadt</strong>fläche von 15.226,6 ha, die nur marginal<br />
von der durch das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) angegebenen amtlichen Flächenangabe<br />
(15.193 ha) abweicht. Die Aussagen des <strong>FNP</strong> werden durch die geringe Abweichung<br />
nicht tangiert. Den folgenden Flächenangaben und Berechnungen liegt die vom Geoinformationssystem<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> (GIS) ermittelte <strong>Stadt</strong>fläche von 15.226,6 ha zugrunde.<br />
Bezeichnung der Flächennutzung<br />
Größe in ha<br />
Wohnbauflächen 1.355,4<br />
gemischte Bauflächen 243,2<br />
gewerbliche Bauflächen 658,9<br />
Kerngebiet 38,4<br />
Sondergebiete großflächiger Einzelhandel 53,9<br />
Sonderbauflächen 95,9<br />
Gemeinbedarfsflächen 72,0<br />
Fläche für BAB und Hauptstraßennetz 148,0<br />
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 25,5<br />
Bahnanlagen 126,6<br />
Flugplatzfläche 49,1<br />
Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen 25,1<br />
Grünflächen 1.137,8<br />
Flächen für Wald 2.933,7<br />
Flächen für die Landwirtschaft 8.043,7<br />
14<br />
30. September 2010