FNP 2020 Gera - Teil A - Begründung - Otto-Dix-Stadt Gera - Jena
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<strong>Teil</strong> A - <strong>Begründung</strong><br />
Die Geltungsdauer eines Flächennutzungsplanes ist gesetzlich nicht geregelt. Sie soll sich<br />
an den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde orientieren. Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> bedeutet<br />
dies, dass sich die Art der Bodennutzung wegen des anhaltenden Bevölkerungsrückganges<br />
und des immer noch nicht endgültig vollzogenen Strukturwandels in den neuen Bundesländern<br />
nur sehr schwer einschätzen lässt. Mit länger werdendem Planungshorizont wird die<br />
Wahrscheinlichkeit, dass die dem <strong>FNP</strong> zugrunde liegenden Rahmenbedingungen, Prognosen<br />
und Prämissen zutreffen, immer geringer. Der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> ist<br />
deshalb für einen Planungshorizont bis zum Jahr <strong>2020</strong> vorgesehen.<br />
Ergeben sich während dieser Zeit abweichende Planungsziele, besteht die Möglichkeit, den<br />
<strong>FNP</strong> für einzelne <strong>Teil</strong>bereiche über ein formelles Verfahren unter Einbeziehung der Öffentlichkeit<br />
zu ändern.<br />
1.3 Aufstellungsverfahren<br />
Versagung der Genehmigung des <strong>FNP</strong> 2001<br />
Am 22.11.2001 beschloss der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> den Flächennutzungsplan, welcher mit<br />
Schreiben vom 13.12.2001 zur Genehmigung beim Landesverwaltungsamt, Referat 210 eingereicht<br />
wurde. Mit Schreiben vom 10.06.2002 versagte das Landesverwaltungsamt die Genehmigung<br />
des Flächennutzungsplans. Hauptablehnungsgründe waren Mängel bei<br />
Wohnbauflächenkonzeption - Wohnungsbedarfsberechnung,<br />
Gefährdungsabschätzung der für bauliche Nutzungen vorgesehenen Flächen, deren Böden<br />
erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlasten/ Altlastenverdachtsflächen),<br />
Darstellungsmethodik der Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen sowie der<br />
naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächenkonzeption.<br />
Diese Themenbereiche betreffen nach Aussage des Landesverwaltungsamtes die Grundzüge<br />
des Flächennutzungsplans und mussten deshalb zwingend zur Ablehnung des Genehmigungsantrages<br />
führen.<br />
Aktuelle Rechtslage<br />
Die Ablehnung des Genehmigungsantrages führte dazu, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt<br />
lediglich ein festgestellter Flächennutzungsplan vorliegt. Dieser ist zwar als Willensbekundung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> hinsichtlich der geplanten städtebaulichen Entwicklung zu verstehen, ist<br />
aber wegen der Versagung der Genehmigung rechtlich einem <strong>FNP</strong>-Entwurf gleichzustellen.<br />
Eine Neuaufstellung, die zu einem genehmigungsfähigen <strong>FNP</strong> führt, wird somit erforderlich.<br />
Um die notwendige Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu ermöglichen, wurde das<br />
bisherige Aufstellungsverfahren (Stand festgestellter, nicht genehmigter <strong>FNP</strong>) abgebrochen.<br />
Im Sinne eines sauberen Verfahrensschnitts wurde in Abstimmung mit der oberen Bauaufsichtsbehörde<br />
in Weimar den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange durch öffentliche<br />
Bekanntmachung vom 17.12.2004 die Möglichkeit eröffnet, die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten<br />
Abwägungsergebnisse einzusehen. Von dieser Möglichkeit machten sieben Bürger<br />
Gebrauch.<br />
Vorentwurf <strong>FNP</strong> <strong>2020</strong><br />
Mit <strong>Stadt</strong>ratsbeschluss Nr. 92/2006 vom 29.06.2006 wurde die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
formell beschlossen.<br />
Um erste inhaltliche Vorstellungen in den kommunalen Willensbildungsprozess einzubringen,<br />
8<br />
30. September 2010