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FNP 2020 Gera - Teil A - Begründung - Otto-Dix-Stadt Gera - Jena

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<strong>Teil</strong> A - <strong>Begründung</strong><br />

2.4 Landes- und Regionalplanung, Fachplanungen<br />

Die Landes- und Regionalplanung<br />

Die Landes- und Regionalplanung sind die oberen Ebenen im Aufbau des Systems der<br />

räumlichen Planung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind von erheblicher Relevanz<br />

für die Flächennutzungsplanung, denn an ihnen hat sich die Ebene der kommunalen Bauleitplanung<br />

als Ausfluss der Planungshoheit nach Artikel 28 Grundgesetz (GG) zu orientieren;<br />

an Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind die Bauleitpläne anzupassen,<br />

Grundsätze und sonstige Erfordernisse sind zu berücksichtigen.<br />

Das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) verpflichtet die Länder, für ihr Gebiet einen<br />

Raumordnungsplan gemäß den in § 2 niedergelegten Grundsätzen der Raumordnung aufzustellen.<br />

Der Freistaat Thüringen hat diese Vorgabe mit dem Landesentwicklungsplan 2004<br />

(LEP) umgesetzt.<br />

Landesentwicklungsplan Thüringen<br />

Der LEP ist in sechs Kapitel, nämlich Leitbild, Raum-, Siedlungs-, Infra- und Freiraumstruktur<br />

sowie Verwirklichung der Raumordnungspläne gegliedert. Er beinhaltet ein Gesamtkonzept<br />

der nachhaltigen Raumentwicklung, das darauf angelegt ist, die Nutzungsansprüche an<br />

den Raum vor dem Hintergrund der Leitprinzipien Deregulierung und Subsidiarität zu koordinieren<br />

und auf wirtschaftlich, ökologisch und sozial ausgewogene Raum- und Siedlungsstrukturen<br />

hinzuwirken.<br />

Der Landesentwicklungsplan weist unter dem Ziel 2.3.3 auf die Beschlussfassung zu Verdichtungsräumen<br />

des Hauptausschusses der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO)<br />

vom 07.09.1993 hin. Danach ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> und ihr verdichtetes Umland als Verdichtungsraum<br />

ausgewiesen.<br />

<strong>Gera</strong> ist als Oberzentrum ausgewiesen, in dem hochwertige spezialisierte Einrichtungen mit<br />

überregionaler Bedeutung bestehen und weiterentwickelt werden sollen. Zusätzlich ist <strong>Gera</strong><br />

Kernstadt des gleichnamigen Verdichtungs- und <strong>Stadt</strong>-Umland-Raumes. Diese Räume sind<br />

für die wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung des Landes von höchster Bedeutung<br />

und Impulsgeber für angrenzende <strong>Teil</strong>räume. 7<br />

Das Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLplG) teilt Thüringen in vier Planungsregionen<br />

ein. <strong>Gera</strong> gehört zusammen mit dem Oberzentrum <strong>Jena</strong> und den Landkreisen Altenburger<br />

Land, Greiz, Saale-Holzland, Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt zur Planungsregion Ostthüringen.<br />

In diesen Planungsregionen werden die noch allgemein gehaltenen raumordnerischen<br />

Entwicklungsziele der Landesplanung von der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen<br />

durch die Aufstellung eines Regionalplans räumlich weiter differenziert und fachlich<br />

konkretisiert. Gemäß § 18 ThürLPlG und § 1 Abs. 4 BauGB muss die kommunale Bauleitplanung<br />

seinen Zielen angepasst werden. 8<br />

Regionalplan Ostthüringen<br />

In Ostthüringen ist seit August 1999 der Regionale Raumordnungsplanes Ostthüringen<br />

(RROP OT) in Kraft. Er wird zurzeit als Regionalplan Ostthüringen (RP OT) fortgeschrieben.<br />

Bis zu dessen Rechtskraft bleibt der RROP OT, zumindest in <strong>Teil</strong>bereichen bzw. als<br />

Beurteilungsgrundlage, relevant. Die Darstellungen des <strong>FNP</strong> <strong>2020</strong> widersprechen entsprechend<br />

der geltenden Anpassungspflicht mit wenigen Ausnahmen nicht dessen Zielen oder<br />

Grundsätzen. Bei Abweichungen vom RROP OT werden diese näher begründet. Generell<br />

wird aber im Folgenden die jetzt vorliegende Genehmigungsfassung des Regionalplans zu<br />

7 vgl.: Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr (Hrsg.): Landesentwicklungsplan 2004. Erfurt, 2004, S. 18f..<br />

8 vgl.: Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien (Hrsg.): Thüringer Landesplanungsgesetz. Erfurt,<br />

2007.<br />

30. September 2010 21

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