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FNP 2020 Gera - Teil A - Begründung - Otto-Dix-Stadt Gera - Jena

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<strong>Teil</strong> A - <strong>Begründung</strong><br />

Fachplanungen<br />

Das Verhältnis zwischen dem Fachrecht und der kommunalen Bauleitplanung ist komplex<br />

und umfasst eine Vielzahl von Bereichen und Tätigkeitsfeldern. Zu unterscheiden ist zwischen<br />

der Fachplanung auf der einen Seite und dem sonstigen Fachrecht auf der anderen.<br />

Erstere umfasst die privilegierten Fachplanungen im Sinne des § 38 BauGB, z.B. eine<br />

überörtliche Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG), und die sonstigen<br />

Fachplanungen, z.B. eine Plangenehmigung ohne überörtlichen Charakter. Das sonstige<br />

Fachrecht kennt einfache Belange, allgemeine Hinweise sowie bindende Vorrangregelungen<br />

in Form von Planungsleitsätzen, wie z.B. Naturschutzgebiete (NSG). 10 So sind im Einzelnen<br />

folgende Schutzgebietstypen und Festlegungen betroffen:<br />

Schutzgebiet Rechtsgrundlage Verweis auf<br />

Naturschutzrecht<br />

Fauna-Flora-Habitat-Gebiet,<br />

Vogelschutzgebiet<br />

Art. 4 FFH-Richtlinie und<br />

EG-Vogelschutzgebiete<br />

i.V.m § 31 BNatSchG<br />

<strong>Teil</strong> B, Umweltbericht, Punkt 3.4.2<br />

Naturschutzgebiet § 23 BNatSchG <strong>Teil</strong> B, Umweltbericht, Punkt 3.4.2<br />

Landschaftsschutzgebiet § 26 BNatSchG <strong>Teil</strong> B, Umweltbericht, Punkt 3.4.2<br />

Naturdenkmal § 28 BNatSchG <strong>Teil</strong> B, Umweltbericht, Punkt 3.4.2<br />

Geschützter Landschaftsbestandteil § 29 BNatSchG <strong>Teil</strong> B, Umweltbericht, Punkt 3.4.2<br />

Flächennaturdenkmal § 28 BnatSchG <strong>Teil</strong> B, Umweltbericht, Punkt 3.4.2<br />

Besonders geschützte Biotope § 30 BNatSchG i.V.m. § 18<br />

ThürNatG<br />

Wasserrecht<br />

<strong>Teil</strong> B, Umweltbericht, Punkt 3.4.2<br />

Trinkwasserschutzzonen 51 WHG <strong>Teil</strong> B, Umweltbericht, Punkt 3.4.3<br />

Überschwemmungsgebiete an oberirdischen<br />

Gewässern<br />

Denkmalschutz<br />

§ 76 WHG i.V.m. § 106 Abs.<br />

1 WHG<br />

<strong>Teil</strong> B, Umweltbericht, Punkt 3.4.3<br />

Denkmalensemble § 2 ThürDSchG <strong>Teil</strong> A, <strong>Begründung</strong>, Punkt 7.6<br />

Bergrecht §§ 8+9 BBergG <strong>Teil</strong> A, <strong>Begründung</strong>, Punkt 10.5<br />

Bahnanlagen § 18 AEG und Altanlagen <strong>Teil</strong> A, <strong>Begründung</strong>, Punkt 8.7<br />

Abb. 4: Schutzgebiete<br />

Die verschiedenen Arten des Fachrechts bzw. der Fachplanungen lösen unterschiedliche<br />

Bindungswirkungen für die kommunale Bauleitplanung, also auch für den Flächennutzungsplan<br />

aus. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 BauGB werden die Planungsinhalte<br />

der Fachplanungen sowie des Regionalplans Ostthüringen mit dem Flächennutzungsplan<br />

abgeglichen, um ein höchstmögliches Maß an Planungssicherheit zu erreichen.<br />

So wurden zwingende Inhalte der Fachplanungen nachrichtlich, andere abwägungsdirigierte<br />

Belange nach erfolgtem sachgerechten Ausgleich in den <strong>FNP</strong> integriert.<br />

10 vgl.: Stüer, Bernhard: Abwägungsgebot und Schaffung von Baurechten. Münster/ Osnabrück, 2000. S. 1ff..<br />

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30. September 2010

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