FNP 2020 Gera - Teil A - Begründung - Otto-Dix-Stadt Gera - Jena
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<strong>Teil</strong> A - <strong>Begründung</strong><br />
Fachplanungen<br />
Das Verhältnis zwischen dem Fachrecht und der kommunalen Bauleitplanung ist komplex<br />
und umfasst eine Vielzahl von Bereichen und Tätigkeitsfeldern. Zu unterscheiden ist zwischen<br />
der Fachplanung auf der einen Seite und dem sonstigen Fachrecht auf der anderen.<br />
Erstere umfasst die privilegierten Fachplanungen im Sinne des § 38 BauGB, z.B. eine<br />
überörtliche Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG), und die sonstigen<br />
Fachplanungen, z.B. eine Plangenehmigung ohne überörtlichen Charakter. Das sonstige<br />
Fachrecht kennt einfache Belange, allgemeine Hinweise sowie bindende Vorrangregelungen<br />
in Form von Planungsleitsätzen, wie z.B. Naturschutzgebiete (NSG). 10 So sind im Einzelnen<br />
folgende Schutzgebietstypen und Festlegungen betroffen:<br />
Schutzgebiet Rechtsgrundlage Verweis auf<br />
Naturschutzrecht<br />
Fauna-Flora-Habitat-Gebiet,<br />
Vogelschutzgebiet<br />
Art. 4 FFH-Richtlinie und<br />
EG-Vogelschutzgebiete<br />
i.V.m § 31 BNatSchG<br />
<strong>Teil</strong> B, Umweltbericht, Punkt 3.4.2<br />
Naturschutzgebiet § 23 BNatSchG <strong>Teil</strong> B, Umweltbericht, Punkt 3.4.2<br />
Landschaftsschutzgebiet § 26 BNatSchG <strong>Teil</strong> B, Umweltbericht, Punkt 3.4.2<br />
Naturdenkmal § 28 BNatSchG <strong>Teil</strong> B, Umweltbericht, Punkt 3.4.2<br />
Geschützter Landschaftsbestandteil § 29 BNatSchG <strong>Teil</strong> B, Umweltbericht, Punkt 3.4.2<br />
Flächennaturdenkmal § 28 BnatSchG <strong>Teil</strong> B, Umweltbericht, Punkt 3.4.2<br />
Besonders geschützte Biotope § 30 BNatSchG i.V.m. § 18<br />
ThürNatG<br />
Wasserrecht<br />
<strong>Teil</strong> B, Umweltbericht, Punkt 3.4.2<br />
Trinkwasserschutzzonen 51 WHG <strong>Teil</strong> B, Umweltbericht, Punkt 3.4.3<br />
Überschwemmungsgebiete an oberirdischen<br />
Gewässern<br />
Denkmalschutz<br />
§ 76 WHG i.V.m. § 106 Abs.<br />
1 WHG<br />
<strong>Teil</strong> B, Umweltbericht, Punkt 3.4.3<br />
Denkmalensemble § 2 ThürDSchG <strong>Teil</strong> A, <strong>Begründung</strong>, Punkt 7.6<br />
Bergrecht §§ 8+9 BBergG <strong>Teil</strong> A, <strong>Begründung</strong>, Punkt 10.5<br />
Bahnanlagen § 18 AEG und Altanlagen <strong>Teil</strong> A, <strong>Begründung</strong>, Punkt 8.7<br />
Abb. 4: Schutzgebiete<br />
Die verschiedenen Arten des Fachrechts bzw. der Fachplanungen lösen unterschiedliche<br />
Bindungswirkungen für die kommunale Bauleitplanung, also auch für den Flächennutzungsplan<br />
aus. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 BauGB werden die Planungsinhalte<br />
der Fachplanungen sowie des Regionalplans Ostthüringen mit dem Flächennutzungsplan<br />
abgeglichen, um ein höchstmögliches Maß an Planungssicherheit zu erreichen.<br />
So wurden zwingende Inhalte der Fachplanungen nachrichtlich, andere abwägungsdirigierte<br />
Belange nach erfolgtem sachgerechten Ausgleich in den <strong>FNP</strong> integriert.<br />
10 vgl.: Stüer, Bernhard: Abwägungsgebot und Schaffung von Baurechten. Münster/ Osnabrück, 2000. S. 1ff..<br />
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30. September 2010