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Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung I Reife - Bifie

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<strong>Standardisierte</strong> <strong>kompetenzorientierte</strong> <strong>Reife</strong>prüfung I <strong>Reife</strong>- und Diplomprüfung 16<br />

2 Die Klausurfächer<br />

2.1 Unterrichtssprache (Deutsch, Kroatisch, Slowenisch,<br />

Ungarisch)<br />

2.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen<br />

Inhaltlicher Ausgangspunkt der standardisierten schriftlichen <strong>Reife</strong>- und Diplomprüfung in<br />

der Unterrichtssprache sind die Lehrpläne der AHS und BHS, die im Bereich der BHS<br />

naturgemäß eine sehr große Vielfalt aufweisen. Aus dem Bestreben heraus, einen tragbaren<br />

gemeinsamen Nenner zu definieren, resultierte die Entscheidung, für Deutsch – und in<br />

der Folge für die Unterrichtssprachen Kroatisch, Slowenisch und Ungarisch – die Bildungsstandards<br />

Deutsch 13. Schulstufe (D 13), die für alle BHS-Formen Gültigkeit haben,<br />

als Grundlage heranzuziehen.<br />

Da die Lehrpläne von AHS und BHS ähnliche Ansprüche hinsichtlich der Kompetenzorientierung<br />

an das Fach Deutsch stellen, erhalten alle Kandidatinnen und Kandidaten dieselben<br />

Aufgabenstellungen. Für die Unterrichtssprachen Kroatisch, Slowenisch und Ungarisch<br />

werden auf Basis desselben Konzepts jeweils eigene Aufgabenstellungen erarbeitet.<br />

2.1.2 Bildungsauftrag und Bildungsziele<br />

Ausgehend von den beschriebenen Rahmenbedingungen, die dem <strong>Reife</strong>- und Diplomprüfungskonzept<br />

zugrunde liegen, lassen sich folgende Überlegungen ableiten:<br />

Es werden in den Aufgabenstellungen Kompetenzen überprüft, anstatt primär reines Wissen<br />

abzufragen. Kompetenzen definieren sich als Dispositionen und Fähigkeiten, die sich<br />

in „Produkten“ zeigen, die als Resultate erfolgreicher Handlungen erkennbar sind (vgl.<br />

Abschnitt 1.4.1).<br />

Der Oberstufenlehrplan der AHS für den Pflichtgegenstand Deutsch ist nicht nur in fachspezifischen<br />

Bereichen kompetenzorientiert formuliert, sondern definiert auch in den Bildungsbereichen,<br />

die ihm vorangestellt sind, Beiträge, die der Deutschunterricht zu erbringen<br />

hat. Hierzu zählen Kommunikationskompetenz, die Förderung demokratischen Handelns,<br />

Toleranz gegenüber interkulturellen Werten, Medienkompetenz usw. Auch diese zu<br />

vermittelnden Fähigkeiten und Werte sind als von den Lernenden zu erwerbende fachübergreifende<br />

Kompetenzen zu betrachten, gemeinsam mit im engeren Sinn fachspezifischen<br />

Kompetenzen wie beispielsweise Normbewusstheit bei Orthografie und Grammatik,<br />

Textsortenwissen oder etwa die Fähigkeit, adressaten- und situationsgerecht zu<br />

schreiben.<br />

Insgesamt sollen Schüler/innen im Unterricht in Deutsch (bzw. Kroatisch, Slowenisch oder<br />

Ungarisch) bis zum Ende der 12. bzw. 13. Schulstufe erlernt haben:

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