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Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung I Reife - Bifie

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<strong>Standardisierte</strong> <strong>kompetenzorientierte</strong> <strong>Reife</strong>prüfung I <strong>Reife</strong>- und Diplomprüfung 3<br />

berufsbildenden Schulen ist die vierte Klausur fachtheoretisch und verbindlich (dafür kann<br />

eine allgemeinbildende Klausur – je nach Schultyp unterschiedlich – durch eine mündliche<br />

Prüfung im jeweiligen Fach ersetzt werden).<br />

Die dritte Säule der neuen <strong>Reife</strong>- und Diplomprüfung sieht zwei oder drei mündliche Prüfungen<br />

vor, wobei die Kandidatin/der Kandidat an AHS frei entscheiden kann, welche<br />

Gegenstände sie/er wählt. An BHS ist diese Wahl etwas eingeschränkter. Der Themenpool<br />

für die mündlichen Prüfungen wird an jedem Schulstandort durch die Lehrenden des<br />

Fachbereichs erstellt und den Kandidatinnen und Kandidaten vorab bekanntgegeben. Die<br />

Kandidatin/der Kandidat zieht zwei Themen, entscheidet sich für eines davon und beantwortet<br />

die von der Lehrperson formulierte konkrete Fragestellung dazu. Die Genese und<br />

Definition der fachlichen Schwerpunkte können Profil- und Schwerpunktsetzungen an den<br />

Schulstandorten adäquat zum Ausdruck bringen.<br />

Abb. 1: Drei-Säulen-Modell<br />

Jede der sieben Teilprüfungen wird unabhängig von den anderen Teilprüfungen beurteilt.<br />

Sollten eine oder mehrere schriftliche Klausurprüfungen negativ beurteilt werden, haben<br />

die Kandidatinnen und Kandidaten das Recht, eine oder mehrere Kompensationsprüfungen<br />

abzulegen. In Fächern mit zentral erstellten schriftlichen Klausuraufgaben werden<br />

auch die Kompensationsprüfungen zentral erstellt. Die Kompensationsprüfungen für alle<br />

weiteren Klausurfächer werden am jeweiligen Schulstandort erarbeitet.<br />

Mit diesem Gesamtkonzept der <strong>Reife</strong>- und Diplomprüfung, das in den Verordnungen über<br />

die abschließenden Prüfungen an AHS (BGBl. II Nr. 174/2012) und BHS sowie BA-<br />

KIP/BASOP (BGBl. II Nr. 177/2012) Ende Mai 2012 gesetzlich festgeschrieben wurde,<br />

werden im österreichischen Schulwesen völlig neue Entwicklungen eingeleitet: Aufgabenentwicklung<br />

und Leistungsbeurteilung folgen damit in allen Prüfungsgegenständen fachdidaktisch<br />

fundierten Kompetenzmodellen.<br />

Das oben erläuterte Modell gewährleistet die Balance zwischen einer Standardisierung in<br />

zentralen Bereichen und der Möglichkeit, schulautonome Schwerpunkte sowie individuelle<br />

Stärken, Interessen oder zukünftige Berufs- und Studienwege abzubilden. Ebenso garantiert<br />

die Gestaltung der Klausuren die grundlegende Vergleichbarkeit der Anforderungen

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