Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung I Reife - Bifie
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<strong>Standardisierte</strong> <strong>kompetenzorientierte</strong> <strong>Reife</strong>prüfung I <strong>Reife</strong>- und Diplomprüfung 34<br />
Gleichzeitig erarbeiten die Aufgabenersteller/innen einen Korrekturschlüssel für ihre Aufgaben<br />
(Formulierungen von Paraphrasen zu den Sinneinheiten, Beurteilungskriterien für<br />
Checkpoints, Lösungen für IT-Aufgaben). Danach erfolgt eine Zuweisung der Aufgaben<br />
an zwei bis drei Reviewer/innen. Diese kontrollieren und melden ggf. Überarbeitungsoder<br />
Korrekturbedarf an die Item-Moderation, die den Aufgabenersteller/innen Änderungsvorschläge<br />
macht. Wenn alle erforderlichen Änderungen eingearbeitet und sämtliche<br />
Vorgaben erfüllt sind, können die Aufgaben nach dem sogenannten „Standard Setting“<br />
(vgl. Abschnitt 3) und einem abschließenden Lektorat im Rahmen der schriftlichen <strong>Reife</strong>prüfung<br />
verwendet werden.<br />
Im Gegensatz zu den modernen Fremdsprachen wurden in den klassischen Sprachen<br />
nicht konkrete Aufgaben, sondern einzelne Aufgabentypen, die mit unterschiedlichen Inhalten<br />
gefüllt werden können, im Rahmen von Feldtestungen (vgl. Abschnitt 3) erprobt.<br />
Diese lieferten wertvolle Informationen über etwaigen Verbesserungsbedarf und bestätigten<br />
im Wesentlichen die Praktikabilität und Angemessenheit des ermittelten Schwierigkeitsgrads<br />
der Klausuraufgaben.<br />
2.3.5 Beurteilungsmodell<br />
Zur Beurteilung der Leistungen der Kandidatinnen und Kandidaten bei der <strong>Reife</strong>prüfung<br />
wurde ein neues Korrektur- und Bewertungsmodell entwickelt, bei dem Punkte für bestimmte<br />
Leistungen vergeben werden können. Maximal können 60 Punkte erreicht werden<br />
– 36 beim Übersetzen und 24 beim Interpretationsteil. Für ein „Genügend“ müssen<br />
gemäß LBVO beide Kompetenzen (Übersetzen und Interpretieren) „überwiegend“ erfüllt<br />
sein. Ein „Genügend“ verlangt mindestens 18 Punkte für den Übersetzungsteil und zwölf<br />
Punkte für den Interpretationsteil, in Summe daher mindestens 30 Punkte. Dieses Beurteilungsmodell<br />
gilt ab dem <strong>Reife</strong>prüfungstermin 2015.<br />
Die Vergabe der Punkte beim Übersetzungstext erfolgt nach einem festen Schema: Zunächst<br />
wird der gesamte Übersetzungstext in zwölf Sinneinheiten eingeteilt; ein Punkt<br />
wird jeweils vergeben, wenn denotative Übereinstimmung mit einer vorformulierten Paraphrase<br />
vorliegt. Weiters gibt es jeweils sechs Punkte in den Bereichen Lexik, Morphologie<br />
und Syntax zu erreichen; hier bietet sich die Möglichkeit, gewissermaßen mit der Lupe auf<br />
übersetzungsrelevante Lexik- bzw. Grammatikphänomene zu blicken. Nach diesem zählenden<br />
System wird der Großteil der Punkte im Übersetzungstext vergeben (30 von 36).<br />
Die restlichen Punkte werden nach einem einschätzenden System für die Korrektheit in<br />
der Zielsprache vergeben. Um eine möglichst hohe Übereinstimmung zwischen den Beurteilenden<br />
zu erreichen, werden drei Niveaustufen vorgegeben, die mit null, drei und sechs<br />
Punkten verbunden sind.<br />
Beim Interpretationstext erfolgt die Punktevergabe bei geschlossenen und halboffenen<br />
Formaten nach gängigen testtheoretischen Regeln. So muss etwa bei Multiple-Choice-<br />
Aufgaben mehr als die Hälfte aller Teilitems gelöst werden, um die Hälfte der Punkte zu<br />
bekommen. Auf diese Weise können die Erfolgsaussichten von Kandidatinnen und Kandidaten,<br />
die Antworten willkürlich auswählen, minimiert werden. Bei offenen Formaten,