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Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung I Reife - Bifie

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<strong>Standardisierte</strong> <strong>kompetenzorientierte</strong> <strong>Reife</strong>prüfung I <strong>Reife</strong>- und Diplomprüfung 24<br />

Als wesentlicher Bezugspunkt der Lehrpläne und Bildungsstandards und damit auch des<br />

<strong>Reife</strong>- und Diplomprüfungskonzepts in den lebenden Fremdsprachen fungiert der Gemeinsame<br />

europäische Referenzrahmen für Sprachen (GERS; Europarat, 2001). Dieser<br />

beschreibt die angesprochenen Kompetenzen detailliert für sechs Kompetenzstufen (A1<br />

bis C2). Für die erste lebende Fremdsprache sieht der österreichische Lehrplan das Erreichen<br />

des Kompetenzniveaus B2, für die zweiten lebenden Fremdsprachen vierjährig B1<br />

und sechsjährig B1 für die Bereiche Hören, Schreiben und Sprechen sowie B2 für Lesen<br />

vor. Das heißt, dass Schüler/innen nach Absolvierung der jeweiligen schulformspezifischen<br />

abschließenden Prüfung in der ersten lebenden Fremdsprache ein Niveau selbstständiger<br />

Sprachverwendung erreicht haben müssen, das es ihnen erlaubt, die Hauptinhalte<br />

komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen zu verstehen, sich zu einem<br />

breiten Themenspektrum klar und detailliert auszudrücken, einen Standpunkt zu einer<br />

aktuellen Frage zu erläutern und erfolgreich zu argumentieren sowie im Detail zu verstehen,<br />

was in Standardsprache gesagt wird, auch wenn es in der Umgebung störende Geräusche<br />

gibt (Europarat, 2001).<br />

In den zweiten lebenden Fremdsprachen decken die Prüfungsaufgaben dieselben Kompetenzbereiche<br />

ab, in den Detailanforderungen entsprechen sie den Deskriptoren des im<br />

Lehrplan vorgesehenen Kompetenzniveaus des GERS (B1 bzw. B2).<br />

2.2.3 Prüfungskonzept<br />

Das Konzept der kommunikativen Kompetenz (vgl. Canale & Swain, 1980) prägt seit Beginn<br />

der 1980er Jahre die Kompetenzmodelle in den lebenden Fremdsprachen und hat<br />

längst auch in den Fremdsprachenunterricht an österreichischen Schulen Eingang gefunden.<br />

Mit der Neufassung der Lehrpläne haben Kompetenzorientierung und die prinzipielle<br />

Gleichgewichtung der im Unterricht zu erwerbenden Fertigkeiten Hören, Lesen, Sprechen<br />

und Schreiben auch formell jenen Stellenwert im Schulwesen erlangt, den die moderne<br />

Fachwissenschaft und -didaktik einhellig fordern.<br />

Der mit der Neugestaltung der Lehrpläne verbundenen Notwendigkeit einer Umgestaltung<br />

der Prüfungsordnungen und -strukturen trägt das <strong>Reife</strong>- und Diplomprüfungskonzept in<br />

den lebenden Fremdsprachen in umfassender Form Rechnung. Der Rahmen und die<br />

Vorgaben für die zu entwickelnden Klausuren werden dabei in Form sogenannter Testspezifikationen<br />

beschrieben (vgl. Alderson, Clapham & Wall, 1995; Bachman, 1990;<br />

Bachman & Palmer, 1996; McNamara, 2000). Diese werden für jede Fertigkeit getrennt<br />

erarbeitet und sehen im Rahmen der schriftlichen Klausuren in Englisch, Französisch,<br />

Italienisch und Spanisch die Überprüfung von drei (BHS) bzw. vier (AHS) Teilbereichen 4 in<br />

gleicher Gewichtung vor:<br />

4<br />

Bedingt durch die österreichische Prüfungsordnung ist die Fertigkeit Sprechen kein fester Bestandteil der<br />

Kompetenzüberprüfung im Fremdsprachenbereich. Sie kann von den Kandidatinnen und Kandidaten im<br />

Rahmen der mündlichen Abschlussprüfung freiwillig gewählt werden.

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