Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung I Reife - Bifie
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<strong>Standardisierte</strong> <strong>kompetenzorientierte</strong> <strong>Reife</strong>prüfung I <strong>Reife</strong>- und Diplomprüfung 24<br />
Als wesentlicher Bezugspunkt der Lehrpläne und Bildungsstandards und damit auch des<br />
<strong>Reife</strong>- und Diplomprüfungskonzepts in den lebenden Fremdsprachen fungiert der Gemeinsame<br />
europäische Referenzrahmen für Sprachen (GERS; Europarat, 2001). Dieser<br />
beschreibt die angesprochenen Kompetenzen detailliert für sechs Kompetenzstufen (A1<br />
bis C2). Für die erste lebende Fremdsprache sieht der österreichische Lehrplan das Erreichen<br />
des Kompetenzniveaus B2, für die zweiten lebenden Fremdsprachen vierjährig B1<br />
und sechsjährig B1 für die Bereiche Hören, Schreiben und Sprechen sowie B2 für Lesen<br />
vor. Das heißt, dass Schüler/innen nach Absolvierung der jeweiligen schulformspezifischen<br />
abschließenden Prüfung in der ersten lebenden Fremdsprache ein Niveau selbstständiger<br />
Sprachverwendung erreicht haben müssen, das es ihnen erlaubt, die Hauptinhalte<br />
komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen zu verstehen, sich zu einem<br />
breiten Themenspektrum klar und detailliert auszudrücken, einen Standpunkt zu einer<br />
aktuellen Frage zu erläutern und erfolgreich zu argumentieren sowie im Detail zu verstehen,<br />
was in Standardsprache gesagt wird, auch wenn es in der Umgebung störende Geräusche<br />
gibt (Europarat, 2001).<br />
In den zweiten lebenden Fremdsprachen decken die Prüfungsaufgaben dieselben Kompetenzbereiche<br />
ab, in den Detailanforderungen entsprechen sie den Deskriptoren des im<br />
Lehrplan vorgesehenen Kompetenzniveaus des GERS (B1 bzw. B2).<br />
2.2.3 Prüfungskonzept<br />
Das Konzept der kommunikativen Kompetenz (vgl. Canale & Swain, 1980) prägt seit Beginn<br />
der 1980er Jahre die Kompetenzmodelle in den lebenden Fremdsprachen und hat<br />
längst auch in den Fremdsprachenunterricht an österreichischen Schulen Eingang gefunden.<br />
Mit der Neufassung der Lehrpläne haben Kompetenzorientierung und die prinzipielle<br />
Gleichgewichtung der im Unterricht zu erwerbenden Fertigkeiten Hören, Lesen, Sprechen<br />
und Schreiben auch formell jenen Stellenwert im Schulwesen erlangt, den die moderne<br />
Fachwissenschaft und -didaktik einhellig fordern.<br />
Der mit der Neugestaltung der Lehrpläne verbundenen Notwendigkeit einer Umgestaltung<br />
der Prüfungsordnungen und -strukturen trägt das <strong>Reife</strong>- und Diplomprüfungskonzept in<br />
den lebenden Fremdsprachen in umfassender Form Rechnung. Der Rahmen und die<br />
Vorgaben für die zu entwickelnden Klausuren werden dabei in Form sogenannter Testspezifikationen<br />
beschrieben (vgl. Alderson, Clapham & Wall, 1995; Bachman, 1990;<br />
Bachman & Palmer, 1996; McNamara, 2000). Diese werden für jede Fertigkeit getrennt<br />
erarbeitet und sehen im Rahmen der schriftlichen Klausuren in Englisch, Französisch,<br />
Italienisch und Spanisch die Überprüfung von drei (BHS) bzw. vier (AHS) Teilbereichen 4 in<br />
gleicher Gewichtung vor:<br />
4<br />
Bedingt durch die österreichische Prüfungsordnung ist die Fertigkeit Sprechen kein fester Bestandteil der<br />
Kompetenzüberprüfung im Fremdsprachenbereich. Sie kann von den Kandidatinnen und Kandidaten im<br />
Rahmen der mündlichen Abschlussprüfung freiwillig gewählt werden.