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Tazkija / Charakterreinigung - Way to Allah

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Die Dinge, die einen ins Verderben stürzen bzw. die schlechten Charakterzüge<br />

einander nicht (beim Kauf), sondern seid im Dienste <strong>Allah</strong>s Brüder! Ein<br />

Muslim ist der Bruder jedes Muslims: Er fügt ihm kein Unrecht zu, er verachtet<br />

ihn nicht und er lässt ihn nicht im Stich. Die Gottesfurcht (arab. taqwa) ist<br />

hier (im Herzen).“ Dabei zeigte er dreimal auf seine Brust. „Es ist schlimm<br />

genug, wenn jemand seinen muslimischen Bruder verachtet. Blut, Besitz und<br />

Ehre eines jeden Muslims sind für einen anderen Muslim verboten (arab.<br />

haram)“. 76<br />

Worterläuterungen<br />

Seid nicht neidisch aufeinander - „jemanden beneiden“ bedeutet, dass man<br />

sich wünscht, dass die Gabe Gottes (arab. ni´ma), die er hat, von ihm<br />

weggenommen wird, d. h. er wünscht sich, dass es dem anderen nicht mehr<br />

gut geht. Die Gelehrten sind darüber übereingekommen (arab. idschma´), dass<br />

es verboten (arab. haram) und außerdem hässlich ist, jemanden zu beneiden.<br />

überbietet (einander beim Handel) nicht - wenn jemand den Preis für eine<br />

Ware überbietet, so dass dies auf dem Markt ausgerufen wird, wobei er diese<br />

Ware aber selbst nicht kaufen will, sondern nur jemanden anderes täuschen<br />

will. Dies ist verboten (arab. haram).<br />

Hasst nicht einander- indem ihr ein Handeln, was euren gegenseitigen Hass<br />

hervorruft, unterlasst.<br />

Wendet euch nicht voneinander ab – „Sich von jemandem abwenden“ (arab.<br />

tadabur) bedeutet, dass man jemanden meidet, den Kontakt mit ihm abbricht,<br />

und ihn ignoriert<br />

Lehrinhalt des Hadithes<br />

• Neidisch zu sein ist verboten (arab. haram), weil darin Unzufriedenheit<br />

gegenüber dem Beschluss <strong>Allah</strong>s liegt und eine Trotzhaltung gegenüber<br />

Ihm.<br />

• Es ist verboten (arab. haram), sich von einem Muslim abzuwenden, d. h.<br />

mehr als drei Tage es absichtlich zu unterlassen, mit ihm zu reden - außer<br />

wenn ein islamisch gerechtfertigter Grund vorliegt.<br />

76<br />

). باب ومالِِه ( Muslim Dies berichtete<br />

تحرِ‏ ‏ِيم ظ ُل ْ ‏ِم ال ْمسلِ‏ ‏ِم وخذ ْلِِه واحتِق َارِِه ودمِِه وعِرضِِه

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