ANBA September 2013 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit
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Leistungsempfänger <strong>Arbeit</strong>slosengeld<br />
Allgemeine und methodische Hinweise zur <strong>Statistik</strong> (SGB II / SGB III)<br />
Mit Jahresbeginn 2005 wurde das Sozialgesetzbuch II (SGB II) rechtsverbindlich eingeführt und zum Januar 2011 überarbeitet.<br />
Seit <strong>der</strong> Zusammenlegung von <strong>Arbeit</strong>slosen- und Sozialhilfe sind die Agenturen ausschließlich <strong>für</strong> die arbeitslosen Personen<br />
nach dem SGB III zuständig.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Grundsicherung sind die Jobcenter Ansprechpartner <strong>für</strong> die in Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen.<br />
Zur Sicherung <strong>der</strong> Vergleichbarkeit und Qualität <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong> wurde die <strong>Bundesagentur</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> nach<br />
Par. 53 SGB II beauftragt, die bisherige <strong>Arbeit</strong>smarktstatistik Par. 280 ff. SGB III unter Einschluss <strong>der</strong> Grundsicherung <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>suchende<br />
weiterzuführen, wobei die Definition <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>slosigkeit aus dem SGB III beibehalten wurde und diese ausschließlich<br />
an die neuen Gegebenheiten bzgl. <strong>der</strong> Rechtskreise angepasst werden musste.<br />
Nach dem SGB II ist „<strong>Arbeit</strong>slosigkeit“ allerdings keine Voraussetzung <strong>für</strong> einen Bezug <strong>der</strong> dort genannten Leistungen, son<strong>der</strong>n<br />
die Hilfebedürftigkeit.<br />
Durch die Kombination von Informationen aus dem SGB II- und dem SGB III- Bereich wurde eine integrierte <strong>Statistik</strong> möglich,<br />
die <strong>für</strong> die einzelnen Regionen ein Gesamtbild zeichnet (<strong>Arbeit</strong>smarkt, Beschäftigung, För<strong>der</strong>ung und Grundsicherung), Überschneidungen<br />
o<strong>der</strong> Doppelzählungen vermeidet und Übergänge zwischen den Systemen abbildet.<br />
Für statistische Auswertungen zu Leistungsempfängern von <strong>Arbeit</strong>slosengeld bei <strong>Arbeit</strong>slosigkeit (Alg) und <strong>Arbeit</strong>slosengeld<br />
bei Weiterbildung (AlgW) wird das Datenmaterial aus <strong>der</strong> Anwendung COLIBRI (= computerunterstütztes Leistungsberechnungs-<br />
und Informationssystem) generiert.<br />
Um statistisch die Verzögerungen bei <strong>der</strong> Antragstellung und Bearbeitung auszugleichen, wird die Anzahl <strong>der</strong> Leistungsempfänger<br />
erst mit einer Wartezeit von zwei Monaten ausgewertet. Die Ergebnisse können bis auf Kreis- und Agenturebene nach<br />
personen- und leistungsbezogenen Merkmalen dargestellt werden.<br />
Weiter gehende Informationen aus <strong>der</strong> Leistungsempfängerstatistik finden Sie auf <strong>der</strong> Internetseite:<br />
http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/<strong>Statistik</strong>/<strong>Statistik</strong>-nach-Themen/Lohnersatzleistungen-SGBIII/Lohnersatzleistungen-SGBIII-Nav.html<br />
Hinweis zur Anpassung <strong>der</strong> Regelaltersgrenze:<br />
Die Altersgrenze stellt den Zeitpunkt dar, ab dem <strong>für</strong> eine Person kein Anspruch mehr auf Sozialleistungen nach dem SGB III<br />
bzw. SGB II besteht und stattdessen unter den Anspruchsvoraussetzungen des SGB VI die Regelaltersrente geleistet wird.<br />
Bisher lag die Altersgrenze bei 65 Jahren.<br />
Am 20.04.2007 wurde das „Gesetz zur Anpassung <strong>der</strong> Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung<br />
<strong>der</strong> Finanzierungsgrundlagen <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung“ beschlossen. Dieses sieht eine sukzessive Anhebung <strong>der</strong><br />
Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre vor. Ab 01.01.2012 sind die ersten Personen des Geburtsjahrgangs 1947 von dieser Anhebung<br />
betroffen. Die letzte Anhebung <strong>der</strong> Altersgrenze findet <strong>für</strong> den Geburtsjahrgang 1964 am 01.01.2031 statt.<br />
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