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ANBA September 2013 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit

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<strong>Arbeit</strong>slosenquote<br />

<strong>Arbeit</strong>slosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des <strong>Arbeit</strong>skräfteangebots an, indem sie die (registrierten)<br />

<strong>Arbeit</strong>slosen zu den Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + <strong>Arbeit</strong>slose) in Beziehung setzen.<br />

Der Kreis <strong>der</strong> Erwerbspersonen bzw. <strong>der</strong> Erwerbstätigen kann unterschiedlich abgegrenzt werden:<br />

• <strong>Arbeit</strong>slosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (EP):<br />

Alle zivilen Erwerbstätigen sind die Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie Selbstständigen<br />

und mithelfenden Familienangehörigen. Die <strong>Arbeit</strong>slosenquote auf <strong>der</strong> Basis aller zivilen Erwerbspersonen<br />

errechnet sich entsprechend als:<br />

AQ EP = (<strong>Arbeit</strong>slose a / [alle ziv. Erwerbstätige t + <strong>Arbeit</strong>slose t ]) x 100<br />

a = aktueller Zeitpunkt<br />

t = terminierter Zeitpunkt (Zeitpunkt Erhebung <strong>der</strong> Bezugsgröße)<br />

• <strong>Arbeit</strong>slosenquote, bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen (AEP):<br />

Der Nenner enthält nur die abhängigen zivilen Erwerbstätigen, d. h. die Summe aus sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten (einschl. Auszubildenden), geringfügig Beschäftigten und Beamten (ohne<br />

Soldaten). Daraus errechnet sich die <strong>Arbeit</strong>slosenquote auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> abh. ziv. Erwerbspersonen:<br />

AQ AEP = (<strong>Arbeit</strong>slose a / [abh. ziv. Erwerbstätige t + <strong>Arbeit</strong>slose t ]) x 100<br />

a = aktueller Zeitpunkt<br />

t = terminierter Zeitpunkt (Zeitpunkt Erhebung <strong>der</strong> Bezugsgröße)<br />

(Stand 04/2012)<br />

<strong>Arbeit</strong>sortprinzip<br />

Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in <strong>der</strong> betreffenden Gemeinde arbeiten, unabhängig<br />

davon, wo sie wohnen.<br />

(Stand 10/2007)<br />

Art des Verbleibs<br />

zeigt, welche Ausbildung, Maßnahme o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Alternative die Person am 30. 9. ausüben wird o<strong>der</strong> <strong>für</strong><br />

einen späteren Zeitpunkt geplant hat. Grundlage da<strong>für</strong> sind die Eintragungen im Werdegang und die Buchungen<br />

von Maßnahmen bzw. Daten in den Modulen 11 und 13 von XSozial.<br />

Für die Bewerber im 5. Quartal erfolgt die Betrachtung zum Stichtag, sodass die Frage beantwortet wird,<br />

welche Beschäftigung zum Stichtag vorliegt bzw. welche Beschäftigung aufgenommen werden soll.<br />

(Stand 02/2011)<br />

Aufstocker<br />

Mit dem Begriff Aufstocker werden diejenigen Personen bezeichnet, die neben <strong>Arbeit</strong>slosengeld nach<br />

dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) auch Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch<br />

(SGB II) beziehen. Es handelt sich demnach um Personen, <strong>der</strong>en <strong>Arbeit</strong>slosengeld nicht ausreicht, um<br />

den Bedarf <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaft zu decken. Neben <strong>Arbeit</strong>slosengeld erhalten diese Personen dann<br />

auch <strong>Arbeit</strong>slosengeld II. Das <strong>Arbeit</strong>slosengeld wird um die entsprechenden Leistungen des SGB II „aufgestockt“.<br />

Ausschließlich und<br />

im Nebenjob geringfügig<br />

Beschäftigte<br />

In <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong> wird unterschieden zwischen ausschließlich geringfügig Beschäftigten und geringfügig<br />

Beschäftigten im Nebenjob (neben einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung).<br />

(Stand 07/2009)<br />

Außerbetriebliche<br />

Berufsausbildungsstellen<br />

sind Berufsausbildungsstellen, die von verselbstständigten, nicht einem Betrieb angeglie<strong>der</strong>ten Bildungseinrichtungen<br />

angeboten werden. Das können sein: Berufsbildungswerke, Berufsför<strong>der</strong>ungswerke, Berufsfortbildungswerke,<br />

Berufsbildungszentren, Rehabilitationszentren und reine Ausbildungsbetriebe. Zu<br />

den außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen zählen:<br />

• Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)<br />

• Ausbildungen nach § 102 SGB III (früher BaE-Reha)<br />

• Ausbildungsplatzprogramm Ost<br />

• (bis <strong>September</strong> 2004) Sofortprogramm zum Abbau <strong>der</strong> Jugendarbeitslosigkeit<br />

(Stand 02/2011)<br />

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