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ANBA September 2013 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit

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Teilnehmer<br />

Als Teilnehmer werden För<strong>der</strong>ungen bzw. Teilnahmen von Personen an Maßnahmen <strong>der</strong> aktiven <strong>Arbeit</strong>sför<strong>der</strong>ung<br />

(§ 3 SGB III Abs. 4) und Leistungen zur Einglie<strong>der</strong>ung (§ 16 SGB II) des Bundes gezählt.<br />

Es erfolgt eine Zählung von För<strong>der</strong>fällen bzw. Teilnahmen, nicht von Personen. Folglich wird eine Person,<br />

die in einem Zeitraum o<strong>der</strong> an einem Zeitpunkt mehrere För<strong>der</strong>leistungen erhält, mehrfach als Teilnehmer<br />

gezählt.<br />

(Stand 07/2009)<br />

TimeLag<br />

TimeLag bezeichnet die Dauer zwischen einem Ereignis (z. B. Eintritt in eine För<strong>der</strong>ung) und dem Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Erfassung.<br />

Da im FST-Bereich in <strong>der</strong> Regel ein TimeLag bei <strong>der</strong> Teilnehmererfassung existiert, werden zu jedem<br />

Stichtag die vorhergehenden 3 Berichtsmonate einschließlich <strong>der</strong> bis zum aktuellen Stichtag vorgenommenen<br />

Nacherfassungen und Korrekturen (d. h. auf <strong>der</strong> Basis des aktuellen Datenstandes) wie<strong>der</strong>holt –<br />

siehe „3-Monats-Regel“.<br />

(Stand 01/2008)<br />

Unbesetzte<br />

Berufsausbildungs<br />

stellen<br />

sind alle Stellen, die bis zum jeweiligen Stichtag noch nicht besetzt o<strong>der</strong> zurückgenommen sind. Einbezogen<br />

werden auch unbesetzte Berufsausbildungsstellen in Berufsbildungswerken und sonstigen Einrichtungen,<br />

die Ausbildungsmaßnahmen <strong>für</strong> behin<strong>der</strong>te Menschen durchführen.<br />

(Stand 02/2011)<br />

Unterbeschäftigung<br />

In <strong>der</strong> Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten <strong>Arbeit</strong>slosen auch die Personen erfasst,<br />

die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>smarktpolitik<br />

sind o<strong>der</strong> einen arbeitsmarktbedingten Son<strong>der</strong>status besitzen. Es wird unterstellt, dass<br />

ohne den Einsatz dieser Maßnahmen die <strong>Arbeit</strong>slosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem<br />

Konzept <strong>der</strong> Unterbeschäftigung wird zweierlei geleistet: (1) Es wird ein möglichst umfassendes Bild vom<br />

Defizit an regulärer Beschäftigung in einer Volkswirtschaft gegeben. (2) Realwirtschaftliche (insbeson<strong>der</strong>e<br />

konjunkturell) bedingte Einflüsse auf den <strong>Arbeit</strong>smarkt können besser erkannt werden, weil <strong>der</strong> Einsatz<br />

entlasten<strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>smarktpolitik zwar die <strong>Arbeit</strong>slosigkeit, nicht aber die Unterbeschäftigung verän<strong>der</strong>t.<br />

Es werden folgende Begriffe unterschieden:<br />

<strong>Arbeit</strong>slosigkeit<br />

= Zahl <strong>der</strong> Personen, die die <strong>Arbeit</strong>slosenkriterien des § 16 Abs. 1 SGB III (Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit,<br />

<strong>Arbeit</strong>ssuche) und des § 16 Abs. 2 SGB III (keine Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen<br />

Maßnahme) erfüllen und deshalb als arbeitslos zählen.<br />

<strong>Arbeit</strong>slosigkeit im weiteren Sinne (i.w.S.)<br />

= Zahl <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>slosen nach § 16 SGB III plus Zahl <strong>der</strong> Personen, die die <strong>Arbeit</strong>slosenkriterien des § 16<br />

Abs. 1 SGB III erfüllen (Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit und <strong>Arbeit</strong>ssuche) und allein wegen des<br />

§ 16 Abs. 2 SGB III (Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme) o<strong>der</strong> wegen des § 53a<br />

Abs. 2 SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftige nach Vollendung des 58. Lebensjahres, denen innerhalb eines<br />

Jahres keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten werden konnte) nicht arbeitslos<br />

sind.<br />

Unterbeschäftigung im engeren Sinne (i. e. S.)<br />

= Zahl <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>slosen i. w. S. plus Zahl <strong>der</strong> Personen, die an bestimmten entlastend wirkenden arbeitsmarktpolitischen<br />

Maßnahmen teilnehmen o<strong>der</strong> zeitweise arbeitsunfähig sind und deshalb die Kriterien<br />

des § 16 Abs. 1 SGB III (Beschäftigungslosigkeit, Verfügbarkeit und <strong>Arbeit</strong>ssuche) nicht erfüllen. Personen<br />

in <strong>der</strong> Unterbeschäftigung im engeren Sinne haben ihr Beschäftigungsproblem (noch) nicht gelöst;<br />

ohne diese Maßnahmen wären sie arbeitslos.<br />

Unterbeschäftigung<br />

= Unterbeschäftigung i. e. S. plus Zahl <strong>der</strong> Personen in weiteren entlastenden arbeitsmarktpolitischen<br />

Maßnahmen, die fern vom <strong>Arbeit</strong>slosenstatus sind und ihr Beschäftigungsproblem individuell schon weitgehend<br />

gelöst haben (z. B. Personen in geför<strong>der</strong>ter Selbstständigkeit und Altersteilzeit); sie stehen <strong>für</strong><br />

Personen, die ohne diese arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen arbeitslos wären.<br />

(Stand 07/2009)<br />

Unterbeschäftigungsquote<br />

In <strong>der</strong> Unterbeschäftigungsquote wird die Unterbeschäftigung bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen<br />

plus Teilnehmer an entlastenden Maßnahmen, die keine Erwerbstätigkeit för<strong>der</strong>n.<br />

UQ = (registrierte <strong>Arbeit</strong>slose + Entlastung) / (abhängig zivile Erwerbspersonen + nicht erwerbstätige<br />

Maßnahmeteilnehmer)<br />

(Stand 04/2012)<br />

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