ANBA September 2013 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit
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Bei <strong>der</strong> Prüfung, ob die Zeiträume von zwei Monaten o<strong>der</strong> 50 <strong>Arbeit</strong>stagen überschritten werden, sind die<br />
Zeiten mehrerer aufeinan<strong>der</strong>folgen<strong>der</strong> kurzfristiger Beschäftigungen zusammenzurechnen, unabhängig<br />
davon, ob sie geringfügig entlohnt o<strong>der</strong> mehr als geringfügig entlohnt sind. Dies gilt auch dann, wenn die<br />
einzelnen Beschäftigungen bei verschiedenen <strong>Arbeit</strong>gebern ausgeübt werden.<br />
Eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt dann nicht mehr die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung,<br />
wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr <strong>Arbeit</strong>sentgelt 450,- 1 im Monat<br />
übersteigt.<br />
(Stand 06/<strong>2013</strong>)<br />
Getrennte Trägerschaft<br />
(gAw) – gültig<br />
bis 31.12.2011<br />
Die Träger mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (gAw) wurden ab Januar 2012 in zugelassene kommunale<br />
Träger (zkT) o<strong>der</strong> gemeinsame Einrichtungen (gE) überführt. In <strong>der</strong> gAw nahmen die Leistungsträger<br />
nach § 6 Abs. 1 SGB II (Agentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> und kommunaler Träger) ihre jeweiligen Aufgaben in eigener<br />
Zuständigkeit wahr.<br />
Hilfebedürftigkeit<br />
von Personen nach<br />
dem SGB II<br />
Hilfebedürftig ist nach § 9 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht o<strong>der</strong> nicht ausreichend aus dem zu<br />
berücksichtigenden Einkommen o<strong>der</strong> Vermögen sichern kann und die erfor<strong>der</strong>liche Hilfe nicht von an<strong>der</strong>en,<br />
insbeson<strong>der</strong>e von Angehörigen o<strong>der</strong> von Trägern an<strong>der</strong>er Sozialleistungen erhält.<br />
Jobcenter<br />
Jobcenter sind lokale Behörden im Gebiet eines Kreises o<strong>der</strong> einer kreisfreien Stadt in Deutschland, die<br />
Leistungsberechtigte nach dem SGB II betreuen. Mit Jobcenter wird sowohl <strong>der</strong> zugelassene kommunale<br />
Träger (zkT) nach § 6a SGB II als auch die gemeinsame Einrichtung (gE) nach § 44b SGB II bezeichnet.<br />
Aufgaben <strong>der</strong> Jobcenter sind, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch das Prinzip des För<strong>der</strong>ns<br />
und For<strong>der</strong>ns den betroffenen Personen die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig<br />
aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten zu können.<br />
Leistungen <strong>für</strong><br />
Unterkunft und<br />
Heizung (LfU)<br />
Alle im Rahmen <strong>der</strong> Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt zu erbringenden Leistungen <strong>für</strong> die<br />
Unterkunft und Heizung <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaft (§ 22 SGB II). Differenziert werden kann zwischen den<br />
laufenden Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung sowie den einmaligen Kosten <strong>für</strong> Instandhaltung und Reparatur<br />
bei selbstgenutztem Wohneigentum, Wohnungsbeschaffung und die Übernahme von Mietschulden<br />
(§ 22 Abs. 2, 6 und 8).<br />
Leistungen zur<br />
Sicherung des<br />
Lebensunterhalts<br />
(LSL)<br />
Summe aller im Rahmen <strong>der</strong> Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu erbringenden<br />
Leistungen unabhängig von <strong>der</strong> Leistungsart (Alg II o<strong>der</strong> Sozialgeld) einschließlich LfU. Die Leistungen<br />
sind bedürftigkeitsabhängig.<br />
Maßnahmeart<br />
Die Maßnahmeart gibt Auskunft darüber, mit welchen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten die Teilnehmer<br />
an Maßnahmen geför<strong>der</strong>t wurden. Die för<strong>der</strong>statistikübergreifende „FST-Maßnahmeart“ ist in die<br />
4 Hierarchieebenen<br />
• Maßnahmeart-Kategorie<br />
• Maßnahmeart-Gruppe<br />
• Maßnahmeart<br />
• Maßnahmeunterart<br />
geglie<strong>der</strong>t, wobei die Maßnahmeart-Kategorie folgenden Aufbau hat:<br />
• Chancen auf dem 1. <strong>Arbeit</strong>smarkt verbessern<br />
• För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berufsausbildung<br />
• Beschäftigung begleitende Maßnahmen<br />
• Beschäftigung schaffende Maßnahmen<br />
• Freie För<strong>der</strong>ung<br />
• sonstige För<strong>der</strong>ung<br />
Weiterführende Informationen:<br />
• Der detaillierte Aufbau <strong>der</strong> weiteren Hierarchieebenen (Maßnahmeart-Gruppe, Maßnahmeart, Maßnahmeunterart)<br />
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