ANBA September 2013 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit
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Midi-Jobs<br />
Diese sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, <strong>der</strong>en regelmäßiges monatliches<br />
<strong>Arbeit</strong>sentgelt zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro (bis 31.12.2012: zwischen 400,01 und 800 €) liegt<br />
und <strong>für</strong> die <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmer (ohne Auszubildende), auf die Anwendung <strong>der</strong> Gleitzonenregelung nicht<br />
verzichtet hat.<br />
In dieser Gleitzone steigt – bei gleichzeitigem Leistungsanspruch in <strong>der</strong> Sozialversicherung – <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmerbeitrag<br />
von 4 % linear auf den hälftigen Beitrag an; dies gilt nur <strong>für</strong> Personen, die diese Regelung<br />
in Anspruch nehmen. Der <strong>Arbeit</strong>geber hat immer den vollen Anteil zu entrichten.<br />
(Stand 06/<strong>2013</strong>)<br />
Mini-Job<br />
Siehe unter: Geringfügige Beschäftigung<br />
3-Monats-Regel<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> „3-Monats-Regel“ werden in <strong>der</strong> För<strong>der</strong>statistik zu jedem Stichtag die vorhergehenden<br />
3 Berichtsmonate einschließlich <strong>der</strong> bis zum aktuellen Stichtag vorgenommenen Nacherfassungen und<br />
Korrekturen (d. h. auf <strong>der</strong> Basis des aktuellen Datenstandes) wie<strong>der</strong>holt.<br />
Ausgangssituation:<br />
Die Teilnehmererfassung in den IT-Fachverfahren bzw. Vergabe des Status „bewilligt“ etc. erfolgt aus<br />
unterschiedlichen Gründen überwiegend nicht im Berichtsmonat des Eintritts, son<strong>der</strong>n später (TimeLag).<br />
Werden Berichtsmonate stets (ohne Wie<strong>der</strong>holung) endgültig ermittelt, erfolgt <strong>der</strong> statistische Nachweis<br />
<strong>der</strong> Eintritte ebenso verspätet wie die Teilnehmererfassung und <strong>der</strong> Bestand ist grundsätzlich unterrepräsentiert.<br />
Lösung:<br />
Die Stichtagsverarbeitung wird jeweils 3 Monate wie<strong>der</strong>holt, d. h., zu jedem Stichtag (BM-0) werden auch<br />
die Berichtsmonate BM-1, BM-2, BM-3 neu aufgebaut (überschrieben). Dabei werden alle nachträglichen<br />
Erfassungen bzw. Än<strong>der</strong>ungen an bereits erfassten Datensätzen berücksichtigt, die innerhalb dieser<br />
3 Monate in coSachNT eingegeben wurden. Erfolgen Nacherfassungen bzw. Korrekturen/Än<strong>der</strong>ungen<br />
noch später als 3 Monate nach Eintritt, werden sie jeweils im bzw. ab BM-3 berücksichtigt.<br />
Die „3-Monats-Regel“ bildet einen Kompromiss zwischen den För<strong>der</strong>arten mit kleinem und großem Time-<br />
Lag im FST-Bereich (anstatt einer „1-Monats-Regel“ und/o<strong>der</strong> einer „6-Monats-Regel“).<br />
Die <strong>für</strong> den aktuellen Stichtag BM-0 sowie BM-1 und BM-2 ermittelten Daten sind jeweils vorläufig, da sie<br />
im folgenden Berichtsmonat mit neuem Datenstand erneut ermittelt werden. Die <strong>für</strong> den BM-3 ausgewiesenen<br />
Werte sind endgültig, d. h., sie werden in <strong>der</strong> folgenden Stichtagsverarbeitung nicht mehr geän<strong>der</strong>t.<br />
Um am aktuellen Rand aussagefähige und mit endgültig ermittelten Werten (z. B. Vorjahr) vergleichbare<br />
Daten zu erhalten, werden die vorläufigen Werte jeweils hochgerechnet.<br />
(Stand 01/2008)<br />
Nettoleistung (NL)<br />
Unter Nettoleistungen werden alle laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Grundsicherung <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>suchende nach SGB II zusammengefasst, die einer Bedarfsgemeinschaft<br />
zum regelmäßigen Lebensunterhalt zur Verfügung stehen:<br />
• Leistungen aufgrund von Regelbedarfen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Regelleistung Alg II –<br />
Alg II RL und Regelleistung Sozialgeld – SG RL)<br />
• Leistungen <strong>für</strong> Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt (Mehrbedarf – Mbed) <strong>für</strong> Alg-II-und Sozialgeldempfänger<br />
• Leistungen <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung (ohne einmalige Kosten)<br />
Nicht erwerbsfähige<br />
Leistungsberechtigte<br />
(nEf)<br />
Alle Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (BG), die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind<br />
(unter 15 Jahren), aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit o<strong>der</strong> evtl. rechtlicher Einschränkungen<br />
nicht in <strong>der</strong> Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen<br />
<strong>Arbeit</strong>smarktes zu arbeiten, können als nicht erwerbsfähige Mitglie<strong>der</strong> (nEf) einer BG bei Hilfebedürftigkeit<br />
Leistungen erhalten.<br />
In Abgrenzung zum nEf nach SGB II erhalten die nicht erwerbsfähigen Personen, die nicht in BG mit erwerbsfähigen<br />
Leistungsberechtigten leben, Leistungen im Rahmen <strong>der</strong> Sozialhilfe gem. SGB XII.<br />
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