ANBA September 2013 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit
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För<strong>der</strong>statistik<br />
Die För<strong>der</strong>statistik erfasst För<strong>der</strong>ungen bzw. Teilnahmen von Personen an Maßnahmen <strong>der</strong> aktiven <strong>Arbeit</strong>sför<strong>der</strong>ung<br />
(§ 3 SGB III Abs. 4) und Leistungen zur Einglie<strong>der</strong>ung (§ 16 SGB II) des Bundes. Es erfolgt<br />
eine Zählung von För<strong>der</strong>fällen bzw. Teilnahmen, nicht von Personen. Folglich wird eine Person, die in einem<br />
Zeitraum o<strong>der</strong> an einem Zeitpunkt mehrere För<strong>der</strong>leistungen erhält, mehrfach gezählt.<br />
Eine För<strong>der</strong>ung, die im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>statistik nachgewiesen wird, liegt vor, wenn <strong>für</strong> eine Person<br />
bzw. im Rahmen <strong>der</strong> Teilnahme an einer Maßnahme <strong>der</strong> aktiven <strong>Arbeit</strong>sför<strong>der</strong>ung eine Zahlung geleistet<br />
wird.<br />
Regionale Zuordnung:<br />
Erfasst werden in <strong>der</strong> <strong>Statistik</strong> die Teilnehmer mit Wohnort im Bundesgebiet. Die Zuordnung zu regionalen<br />
Glie<strong>der</strong>ungen bei Auswertungen erfolgt adressscharf nach dem Wohnort.<br />
Erhebungseinheiten:<br />
Erhoben werden Personen-, Maßnahme- und För<strong>der</strong>ungsdaten bei Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen<br />
Maßnahmen, die von den Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> o<strong>der</strong> den Jobcentern bzw. zugelassenen kommunalen<br />
Trägern nach dem SGB II geför<strong>der</strong>t werden.<br />
Die För<strong>der</strong>statistik ist eine Vollerhebung und umfasst alle bei den Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> o<strong>der</strong> Jobcentern<br />
erfassten Fälle <strong>der</strong> aktiven <strong>Arbeit</strong>sför<strong>der</strong>ung und die an die BA übermittelten För<strong>der</strong>ungsdaten zugelassener<br />
kommunaler Träger.<br />
Erhebungsinhalte:<br />
Erhoben werden Daten zu För<strong>der</strong>ungen bzw. Teilnahmen von Personen an Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>sför<strong>der</strong>ung<br />
(§ 3 SGB III) und Leistungen zur Einglie<strong>der</strong>ung (§ 16 SGB II) des Bundes, differenziert nach Eintritt<br />
und Austritt in einem Berichtszeitraum und Bestand zu einem Berichtszeitpunkt (Stichtag). Es erfolgt eine<br />
Zählung von För<strong>der</strong>fällen bzw. Teilnahmen, nicht von Personen.<br />
Erhoben werden neben den soziodemografischen Kennzeichen vor allem instrument- bzw. maßnahmespezifische<br />
Merkmale, die <strong>für</strong> die För<strong>der</strong>ung von beson<strong>der</strong>er Bedeutung sind.<br />
Die För<strong>der</strong>statistik folgt dem Konzept eines Stock-Flow-Modells. Zugänge (= Eintritte), Bestände und<br />
Abgänge (= Austritte) bilden konsistente Messgrößen, die im zeitlichen Verlauf <strong>der</strong> Beziehung Bestand<br />
Teiln t = Bestand Teiln t-1 + Zugang Teiln t - Abgang Teiln t folgen.<br />
(07/2009)<br />
Gebietsstrukturen<br />
werden <strong>für</strong> Bewerber nach dem Wohnort ausgewiesen, unabhängig davon, welche Stelle die Berufsberatung<br />
o<strong>der</strong> Ausbildungsvermittlung vornimmt.<br />
Für Berufsausbildungsstellen erfolgt <strong>der</strong> Nachweis grundsätzlich nach dem eingetragenen Ausbildungsort.<br />
(Stand 02/2011)<br />
Gemeinsame Einrichtungen<br />
(gE) –<br />
gültig ab 01.01.2011<br />
Zur einheitlichen Durchführung <strong>der</strong> Grundsicherung <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>suchende bilden die <strong>Bundesagentur</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>Arbeit</strong> und die kreisfreien Städte sowie Kreise im Gebiet jedes kommunalen Trägers nach § 44b SGB II<br />
eine gemeinsame Einrichtung (gE). Davon abzugrenzen sind als weitere Formen des Jobcenters die zugelassenen<br />
kommunalen Träger (zkT) nach § 6a SGB II sowie (bis 2011) die Träger in getrennter Aufgabenwahrnehmung.<br />
Bis zum 31.12.2010 wurden die gE <strong>Arbeit</strong>sgemeinschaften (ARGEn) genannt.<br />
Gemeldete <strong>Arbeit</strong>sstellen<br />
Als gemeldete <strong>Arbeit</strong>sstellen werden die den Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> o<strong>der</strong> den Trägern <strong>für</strong> Grundsicherung<br />
<strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>suchende nach dem SGB II zur Besetzung gemeldeten Beschäftigungsmöglichkeiten mit einer<br />
voraussichtlichen Dauer von mehr als 7 Kalen<strong>der</strong>tagen, geglie<strong>der</strong>t nach:<br />
• sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen,<br />
• versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigungen und<br />
• sonstigen versicherungsfreien Beschäftigungen,<br />
dargestellt.<br />
Die <strong>Arbeit</strong>sstellen werden nach Voll- und Teilzeitarbeit unterschieden; Stellen <strong>für</strong> Heimarbeit werden <strong>der</strong><br />
Teilzeitarbeit zugeordnet.<br />
(Stand 05/2011)<br />
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