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ANBA September 2013 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit

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Alle Komponenten <strong>der</strong> Bezugsgröße sind wohnortbezogen aufbereitet. Die Einzelkomponenten sind:<br />

Abhängige zivile Erwerbspersonen:<br />

• sozialversicherungspflichtig Beschäftigte<br />

• ausschließlich geringfügig Beschäftigte 1)<br />

• Personen in AGH (Mehraufwandsvariante) 2)<br />

• Beamte<br />

• auspendelnde Grenzarbeitnehmer 3)<br />

• <strong>Arbeit</strong>slose<br />

Alle zivilen Erwerbspersonen:<br />

• sozialversicherungspflichtig Beschäftigte<br />

• ausschließlich geringfügig Beschäftigte 1)<br />

• Personen in AGH (Mehraufwandsvariante) 2)<br />

• Beamte<br />

• auspendelnde Grenzarbeitnehmer 3)<br />

• <strong>Arbeit</strong>slose<br />

• selbstständige und mithelfende Familienangehörige<br />

1) Bereinigt um die Zahl <strong>der</strong> Personen, die gleichzeitig arbeitslos gemeldet sind.<br />

2) Bis einschließlich BZG 2010 ohne Personen in AGH bei zugelassenen kommunalen Trägern. Ab BZG<br />

2011 mit Personen in AGH bei zugelassenen kommunalen Trägern.<br />

3) Hinweis zu den auspendelnden Grenzarbeitnehmern in <strong>der</strong> Bezugsgröße 2011:<br />

In die Bezugsgröße werden Daten über Grenzpendler einbezogen. Die Daten über Grenzpendler nach<br />

Luxemburg werden von <strong>der</strong> luxemburgischen Sozialversicherungsaufsicht („Inspection générale de la<br />

Sécurité Sociale“) auf Gemeindeebene bereitgestellt. Auf <strong>der</strong> gleichen Regionalebene liefert <strong>der</strong> Landkreis<br />

Waldshut in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt <strong>für</strong> <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> Schweiz Grenzpendler aus den<br />

Landkreisen Konstanz, Lörrach und Waldshut in die Schweiz zu. Über 60 Prozent <strong>der</strong> Grenzpendler liegen<br />

somit regional tief geglie<strong>der</strong>t vor und können auf Gemeindeebene in die Bezugsgröße einbezogen werden.<br />

Eckzahlen über Grenzpendler nach Dänemark, in die Nie<strong>der</strong>lande, nach Belgien, nach Frankreich<br />

und nach Österreich werden <strong>der</strong> Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) des Statistischen Bundesamtes<br />

entnommen und gemäß <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf die<br />

grenznahen Kreise aufgeteilt und mit dem ebenfalls <strong>für</strong> die Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen<br />

angewandten Schätzverfahren auf die Strukturen (Geschlecht, Alter und Nationalität) und<br />

auf Gemeinde- und Ortsebene (Letzteres ausschließlich zum Nachvollziehen von Gebietsstandsän<strong>der</strong>ungen)<br />

heruntergebrochen. Eckzahlen über Grenzpendler in die Schweiz – ausgenommen die o. g. drei<br />

Landkreise – werden einer jeweils aktuellen <strong>Statistik</strong> des Bundesamtes <strong>für</strong> <strong>Statistik</strong> <strong>der</strong> Schweiz nach<br />

Kreisen entnommen bzw. fortgeschrieben und entsprechend dem oben beschriebenen Verfahren heruntergebrochen.<br />

Verwendung <strong>der</strong> Bezugsgrößen und <strong>der</strong> Komponenten:<br />

Die Bezugsgrößen bilden Berechnungsgrößen zur Bildung <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>slosenquoten. Sie sind deshalb<br />

zweckgebunden und stellen keine geson<strong>der</strong>ten statistischen Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit dar. Die<br />

Daten über geringfügig Beschäftigte, Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige sowie<br />

Grenzpendler werden nur zur Ermittlung <strong>der</strong> Bezugsgrößen aufbereitet (z. B. werden geringfügig Beschäftigte<br />

vermin<strong>der</strong>t um Überschneidungsfälle mit <strong>Arbeit</strong>slosigkeit) bzw. regionalisiert (Beamte, Selbstständige,<br />

Grenzpendler). Aus diesem Grund dürfen die Komponenten <strong>der</strong> Bezugsgröße (speziell: Daten über<br />

Beamte, Selbstständige und Grenzpendler) außerhalb dieses Bezuges nicht veröffentlicht werden.<br />

(Stand 08/2011)<br />

Einmündende<br />

Bewerber<br />

Erwerbsfähige<br />

Leistungsberechtigte<br />

(eLb) –<br />

Begriff verwendet<br />

ab 01.04.2011<br />

sind Bewerber, von welchen bekannt ist, dass sie im Laufe des Berichtsjahres o<strong>der</strong> später eine Ausbildung<br />

aufnehmen. Die Ausbildung darf jedoch nicht vor dem Ende des laufenden Berichtsjahres beendet<br />

sein.<br />

(Stand 02/2011)<br />

Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die<br />

•das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,<br />

•erwerbsfähig sind,<br />

•hilfebedürftig sind und<br />

•ihren gewöhnlichen Aufenthalt in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland haben.<br />

Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit o<strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung auf absehbare Zeit<br />

außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen <strong>Arbeit</strong>smarkts mindestens drei Stunden<br />

täglich erwerbstätig zu sein.<br />

Bis zum 31.03.2011 wurden eLb als erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb) bezeichnet.<br />

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