Öffentliche Maßnahmen als Bedingungen betrieblicher ... - SSOAR
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keine Erkrankungen auftreten können. Soweit "die Natur des<br />
zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist für die Durchführung<br />
regelmäßiger Staubmessungen und eine gesundheitliche Überwachung<br />
der Belegschaft besonders staubgefährdeter Arbeitsbereiche zu sorgen.<br />
Dies gilt auch für den Steinkohlenbergbau. Wegen der außerordentlichen<br />
Höhe der Staubbelastung sind deren Auswirkungen auf die<br />
Arbeitskräfte darüber hinaus über eine Variierung der<br />
Expos<br />
(2) Den bergbauspezifischen Auswirkungen der Stäube für die Aufrechterhaltung<br />
bzw. Gefährdung der Sicherheit (Brand- und Explosionsgefahren)<br />
wird in den Regelungen der Bergbehörde und bei<br />
den Aktivitäten der Bergbeamten eine weitaus höhere Bedeutung bei<br />
gemessen, <strong>als</strong> der Gesundheitsgefährdung der Bergarbeiter. Dies<br />
zeigt sich schon in der unterschiedlichen Ausführlichkeit, Eindeutigkeit<br />
und Präzision der bergbehördlichen Vorschriften. Neben<br />
den Bestimmungen zur Einsatzregelung, zur Staubmessung und<br />
ärztlichen Überwachung, die einen relativ breiten Raum einnehmen,<br />
aber keine direkten Anforderungen an Staubbekämpfungsmaßnahmen<br />
formulieren, sind die Vorschriften, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes<br />
Staubbekämpfungsaktivitäten der Bergbaubetriebe<br />
verlangen, relativ lapidar; dagegen sind Vorschriften über Staubbekämpfungsmaßnahmen<br />
zur Sicherung des Grubenbetriebes Vergleichs<br />
weise umfangreich.<br />
Die Bergverordnung des Landesoberbergamtes Nordrhein-Westfalen<br />
für die Steinkohlenbergwerke (BVOSt) vom 20. Februar 1970 behandelt<br />
alle explizit benannten und geforderten Staubbekämpfungsmaßn<br />
gegen Kohlenstaubexplosionen unter Tage" und widmet ihnen mehrere<br />
Paragraphen (§§ 219 - 227), wohingegen im Abschnitt über den<br />
Arbeitsschutz bezüglich des Schutzes der Arbeitskraft gegen Staub<br />
lediglich in § 17 Abs. 1 formuliert wird, daß "in Betrieben, in<br />
denen gesundheitsschädlicher Staub auftritt .... <strong>Maßnahmen</strong> zur<br />
Staubbekämpfung getroffen werden (müssen)", die nach Abs. 2 einer<br />
Erlaubnis des Bergamtes bedürfen.<br />
Deiß/Döhl/Sauer/Böhle/Altmann (1980): <strong>Öffentliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>als</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>betrieblicher</strong> Aktivitäten zur menschengerechten<br />
Gestaltung des Arbeitslebens. URN: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-100947