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Öffentliche Maßnahmen als Bedingungen betrieblicher ... - SSOAR

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der Arbeitskräfte gegen eine Verschlechterung der Arbeitsbedi<br />

Wiedereingliederung. (Erforderlich wäre vor allem ein besserer<br />

Schutz un- und angelernter und "geeigneter" Arbeitskräfte<br />

vor einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.)<br />

- Sofern die Betriebe bei der Rekrutierung von Arbeitskräften<br />

für belastende und restriktive Tätigkeiten auf die Unterstützung<br />

der Arbeitsvermittlung angewiesen sind, müßte generell<br />

der Grundsatz leitend sein, daß nur dann Arbeitskräfte ver<br />

beitsbedingungen zu verbessern.<br />

- Eine stärkere "Motivierung" der Betriebe zur Einleitung von<br />

<strong>Maßnahmen</strong> zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen kann bereits<br />

- wie dies gegenwärtig bereits ansatzweise geschieht -<br />

durch eine systematische Information der Betriebe über Zusammenhänge<br />

zwischen Rekrutierungsproblemen, Arbeitsbedingungen<br />

und strukturellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt<br />

geleistet werden; hier käme es vor allem darauf an, Betriebe<br />

darüber in Kenntnis zu setzen, daß Rekrutierungsprobleme<br />

nicht primär aus einer "mangelnden Bereitschaft" der Arbeitskräfte<br />

resultieren.<br />

- Schließlich kann ein Anreiz zur Durchführung von <strong>Maßnahmen</strong><br />

zur Humanisierung der Arbeit geschaffen werden, indem die<br />

Arbeitsvermittlung dazu beiträgt, daß solche <strong>Maßnahmen</strong> auf<br />

dem Arbeitsmarkt bekannt werden. Die hier bereits gegenwärtig<br />

bestehenden Ansätze wären auszubauen.<br />

(2) Gefahren einer Beeinträchtigung der Bestrebungen zur Hum<br />

Auch wenn - über die bestehenden Ansätze hinaus - ein gezielter<br />

arbeitsmarktpolitischer Einfluß auf die Verbesserungen der Qualität<br />

des Arbeitsplatzangebots gegenwärtig sowohl praktisch wie<br />

politisch nicht oder/und <strong>als</strong> erst in längerfristiger Perspektive<br />

realisierbar eingeschätzt wird, wäre gegenwärtig zumindest zu<br />

beachten: Sollen Bestrebungen zu einer Humanisierung der Arbeit<br />

und deren öffentlicher Förderung zukünftig weitergeführt werden,<br />

so müßten im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik zumindest jene Effekte<br />

und Entwicklungen berücksichtigt und eingeschränkt werden, die<br />

den Bestrebungen zu einer Humanisierung der Arbeit entgegengerichtet<br />

sind. Zu nennen sind insbesondere:<br />

Deiß/Döhl/Sauer/Böhle/Altmann (1980): <strong>Öffentliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>als</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>betrieblicher</strong> Aktivitäten zur menschengerechten<br />

Gestaltung des Arbeitslebens. URN: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-100947

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