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Öffentliche Maßnahmen als Bedingungen betrieblicher ... - SSOAR

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(3) Vor allem bei den staubbezogenen Beschäftigungsbeschränkungen<br />

war dies wirksam; entscheidend kam jedoch hinzu, daß zusätzlich<br />

zu einzelnen Beschäftigungsverboten der Arbeitseinsatz durch diese<br />

Regelungen im wesentlichen nur temporär und differenziert<br />

nach Staubbelastungsstufen eingeschränkt wurde.<br />

Für den Betrieb bestand daher nicht allein der Zwang, durch Ersatzrekrutierung<br />

oder innerbetriebliche Umsetzungen seine staubbedingten<br />

Einsatzprobleme lösen zu müssen: Es blieb die Möglichkeit<br />

offen, durch eine verstärkte Reduzierung der Staubkonzentration<br />

selbst im Einzelfall die Möglichkeit für einen flexibleren<br />

Einsatz seiner (nur beschränkt einsetzbaren) Arbeiter zu<br />

schaffen. Auch wenn dieser spezifische normative Druck problematische<br />

Aspekte aufweist (vgl. unten), so übte er doch auf die<br />

Bergbaubetriebe angesichts der erheblichen Einsatzprobleme einen<br />

gewissen steuernden Einfluß aus,das Staubproblem forciert durch<br />

Staubbekämpfungsmaßnahmen anzugehen. Der damit verbundene "Anreizeffekt"<br />

wurde auch gezielt in der neuen Staubstufenregelung<br />

eingesetzt, wonach die Betriebe bei einer Beschäftigung an Betriebspunkten<br />

mit der niedrigsten Staubbelastungsstufe durch eine<br />

Erweiterung des Arbeitseinsatzspielraumes "belohnt" werden.<br />

Während die klimabezogenen Regelungen und Tauglichkeitsuntersuchungen<br />

bisher nur ansatzweise ähnliche Effekte haben können (es<br />

gibt bisher noch keine generellen Beurteilungsgruppen und Zählschichten)<br />

, so engen sie wegen ihres indirekten Ansetzens an der<br />

Arbeits- und Schichtzeit vergleichsweise ähnlich stringent die<br />

Flexibilität beim Arbeiteinsatz und bei der Nutzung (vgl. Teil<br />

2, III. B. 1.) ein.<br />

(M-) Der vergleichsweise große Einfluß der Interessenvertreter<br />

der Arbeitnehmer im Montanbereich stellte nicht nur eine wichtige<br />

Grundlage für die Herausbildung dieser spezifischen Beschäftigungsbeschränkungen<br />

dar sondern hatte auch, zusammen mit den<br />

Kündigungsschutzregelungen, flankierende Bedeutung für ihre Durchsetzung<br />

und problemverschärfende Wirksamkeit. Dennoch bleibt<br />

hervorzuheben, daß die sozialpolitisch notwendige Absicherung<br />

der gesundheitsgeschädigten<br />

Bergleute für die Betriebe längere<br />

Zeit und auch heute noch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />

weniger dringlich machte <strong>als</strong> dies das Ausmaß der Arbeitsbelastungen<br />

im Untertagebereich und der daraus resultierenden Gesun<br />

Einen ähnlichen Effekt dürfte die partielle Entlastung des Bergbaus<br />

von den Aufwendungen der Bergbauberufsgenossenschaft nach<br />

dem Unfallversicherungsneuregelungsgesetz mit sich gebracht haben.<br />

Deiß/Döhl/Sauer/Böhle/Altmann (1980): <strong>Öffentliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>als</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>betrieblicher</strong> Aktivitäten zur menschengerechten<br />

Gestaltung des Arbeitslebens. URN: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-100947

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