Öffentliche Maßnahmen als Bedingungen betrieblicher ... - SSOAR
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(3) Vor allem bei den staubbezogenen Beschäftigungsbeschränkungen<br />
war dies wirksam; entscheidend kam jedoch hinzu, daß zusätzlich<br />
zu einzelnen Beschäftigungsverboten der Arbeitseinsatz durch diese<br />
Regelungen im wesentlichen nur temporär und differenziert<br />
nach Staubbelastungsstufen eingeschränkt wurde.<br />
Für den Betrieb bestand daher nicht allein der Zwang, durch Ersatzrekrutierung<br />
oder innerbetriebliche Umsetzungen seine staubbedingten<br />
Einsatzprobleme lösen zu müssen: Es blieb die Möglichkeit<br />
offen, durch eine verstärkte Reduzierung der Staubkonzentration<br />
selbst im Einzelfall die Möglichkeit für einen flexibleren<br />
Einsatz seiner (nur beschränkt einsetzbaren) Arbeiter zu<br />
schaffen. Auch wenn dieser spezifische normative Druck problematische<br />
Aspekte aufweist (vgl. unten), so übte er doch auf die<br />
Bergbaubetriebe angesichts der erheblichen Einsatzprobleme einen<br />
gewissen steuernden Einfluß aus,das Staubproblem forciert durch<br />
Staubbekämpfungsmaßnahmen anzugehen. Der damit verbundene "Anreizeffekt"<br />
wurde auch gezielt in der neuen Staubstufenregelung<br />
eingesetzt, wonach die Betriebe bei einer Beschäftigung an Betriebspunkten<br />
mit der niedrigsten Staubbelastungsstufe durch eine<br />
Erweiterung des Arbeitseinsatzspielraumes "belohnt" werden.<br />
Während die klimabezogenen Regelungen und Tauglichkeitsuntersuchungen<br />
bisher nur ansatzweise ähnliche Effekte haben können (es<br />
gibt bisher noch keine generellen Beurteilungsgruppen und Zählschichten)<br />
, so engen sie wegen ihres indirekten Ansetzens an der<br />
Arbeits- und Schichtzeit vergleichsweise ähnlich stringent die<br />
Flexibilität beim Arbeiteinsatz und bei der Nutzung (vgl. Teil<br />
2, III. B. 1.) ein.<br />
(M-) Der vergleichsweise große Einfluß der Interessenvertreter<br />
der Arbeitnehmer im Montanbereich stellte nicht nur eine wichtige<br />
Grundlage für die Herausbildung dieser spezifischen Beschäftigungsbeschränkungen<br />
dar sondern hatte auch, zusammen mit den<br />
Kündigungsschutzregelungen, flankierende Bedeutung für ihre Durchsetzung<br />
und problemverschärfende Wirksamkeit. Dennoch bleibt<br />
hervorzuheben, daß die sozialpolitisch notwendige Absicherung<br />
der gesundheitsgeschädigten<br />
Bergleute für die Betriebe längere<br />
Zeit und auch heute noch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />
weniger dringlich machte <strong>als</strong> dies das Ausmaß der Arbeitsbelastungen<br />
im Untertagebereich und der daraus resultierenden Gesun<br />
Einen ähnlichen Effekt dürfte die partielle Entlastung des Bergbaus<br />
von den Aufwendungen der Bergbauberufsgenossenschaft nach<br />
dem Unfallversicherungsneuregelungsgesetz mit sich gebracht haben.<br />
Deiß/Döhl/Sauer/Böhle/Altmann (1980): <strong>Öffentliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>als</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>betrieblicher</strong> Aktivitäten zur menschengerechten<br />
Gestaltung des Arbeitslebens. URN: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-100947