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Öffentliche Maßnahmen als Bedingungen betrieblicher ... - SSOAR

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(5) Die weitgehend fehlende Bezugnahme öffentlicher <strong>Maßnahmen</strong> auf<br />

die arbeitsbedingten Ursachen allgemeiner Erkrankungen und die<br />

nahezu ausschließliche Verlagerung solcher Gesundheitsprobleme<br />

auf die Kostenebene (Lohnfortzahlung, Erholungsurlaub) trug entscheidend<br />

dazu bei, daß die im Untertagebereich stark verbreiteten<br />

arbeitsbedingten Erkrankungen (im "Vorfeld" von Berufskrankheiten<br />

oder allgemeine Verschleißerscheinungen) kaum zum Ansatzpunkt<br />

<strong>betrieblicher</strong> Humanisierungsaktivitäten wurden.<br />

Diese "Vernachlässigung" kann das verstärkte Auftreten bisher<br />

zahlenmäßig geringer und neuartiger Gesundheitsrisiken begünstigen<br />

und zu Folgeschäden und auch konkreten Arbeitseinsatzschwierigkeiten<br />

führen.<br />

(6) Sowohl hieraus wie auch aus den ambivalenten Effekten der<br />

einsatzbezogenen Staub- und Klimaregelungen resultiert die<br />

lastenden Arbeitsbedingungen ausgesetzt werden, wie dadurch verursachte<br />

gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu einer Reduzierung<br />

ihrer Leistungsfähigkeit oder zu akuten Berufskrankheiten<br />

führen. Dies hat aber zur Folge, daß die Bergarbeiter im allgemeinen<br />

am Ende ihres Arbeitslebens - das ohnehin schon wegen der<br />

Arbeitsbelastungen unter Tage vergleichsweise kurz ist - zwar<br />

weniger (anerkannte) Berufskrankheiten haben, jedoch erhebliche<br />

gesundheitliche Verschleißerscheinungen aufweisen.<br />

Hierzu trägt etwa die Möglichkeit bei, Bergleute mit leichten bis<br />

mittleren Staublungenveränderungen noch so lange unter Staubbedingungen<br />

(in der Regel über der MAK-Wertgrenze) zu beschäftigen,<br />

wie sie keine schweren Lungenveränderungen aufweisen. Diese Möglichkeit<br />

wurde durch die Einführung eines Staubsummenwertes eher<br />

noch vergrößert.<br />

Die regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen und die Beschäftigungsbe<br />

fristigen Verteilung des Erkrankungsrisikos und des allgemeinen<br />

Gesundheitsverschleißes sowohl in zeitlicher Hinsicht auf das<br />

Arbeitsleben der einzelnen Arbeitskräfte selbst, <strong>als</strong> auch auf<br />

die gesamt Untertagebelegschaft bezogen. Dadurch wird der Druck<br />

auf die Betriebe erheblich darauf reduziert, die gesundheitsgefährdenden<br />

Belastungen nur soweit abzubauen, wie dies arbeitsorganisatorisch<br />

notwendig i s t .<br />

(7) Auf der einen Seite wird hierdurch erreicht, daß die berufsgenossenschaftlichen<br />

Entschädigungskosten für Berufskrankheiten<br />

auf ein Mindestmaß beschränkt werden, ohne daß die<br />

gesundheitsgefährdenden<br />

Belastungen entscheidend verringert worden sind.<br />

Deiß/Döhl/Sauer/Böhle/Altmann (1980): <strong>Öffentliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>als</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>betrieblicher</strong> Aktivitäten zur menschengerechten<br />

Gestaltung des Arbeitslebens. URN: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-100947

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