Öffentliche Maßnahmen als Bedingungen betrieblicher ... - SSOAR
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(5) Die weitgehend fehlende Bezugnahme öffentlicher <strong>Maßnahmen</strong> auf<br />
die arbeitsbedingten Ursachen allgemeiner Erkrankungen und die<br />
nahezu ausschließliche Verlagerung solcher Gesundheitsprobleme<br />
auf die Kostenebene (Lohnfortzahlung, Erholungsurlaub) trug entscheidend<br />
dazu bei, daß die im Untertagebereich stark verbreiteten<br />
arbeitsbedingten Erkrankungen (im "Vorfeld" von Berufskrankheiten<br />
oder allgemeine Verschleißerscheinungen) kaum zum Ansatzpunkt<br />
<strong>betrieblicher</strong> Humanisierungsaktivitäten wurden.<br />
Diese "Vernachlässigung" kann das verstärkte Auftreten bisher<br />
zahlenmäßig geringer und neuartiger Gesundheitsrisiken begünstigen<br />
und zu Folgeschäden und auch konkreten Arbeitseinsatzschwierigkeiten<br />
führen.<br />
(6) Sowohl hieraus wie auch aus den ambivalenten Effekten der<br />
einsatzbezogenen Staub- und Klimaregelungen resultiert die<br />
lastenden Arbeitsbedingungen ausgesetzt werden, wie dadurch verursachte<br />
gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu einer Reduzierung<br />
ihrer Leistungsfähigkeit oder zu akuten Berufskrankheiten<br />
führen. Dies hat aber zur Folge, daß die Bergarbeiter im allgemeinen<br />
am Ende ihres Arbeitslebens - das ohnehin schon wegen der<br />
Arbeitsbelastungen unter Tage vergleichsweise kurz ist - zwar<br />
weniger (anerkannte) Berufskrankheiten haben, jedoch erhebliche<br />
gesundheitliche Verschleißerscheinungen aufweisen.<br />
Hierzu trägt etwa die Möglichkeit bei, Bergleute mit leichten bis<br />
mittleren Staublungenveränderungen noch so lange unter Staubbedingungen<br />
(in der Regel über der MAK-Wertgrenze) zu beschäftigen,<br />
wie sie keine schweren Lungenveränderungen aufweisen. Diese Möglichkeit<br />
wurde durch die Einführung eines Staubsummenwertes eher<br />
noch vergrößert.<br />
Die regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen und die Beschäftigungsbe<br />
fristigen Verteilung des Erkrankungsrisikos und des allgemeinen<br />
Gesundheitsverschleißes sowohl in zeitlicher Hinsicht auf das<br />
Arbeitsleben der einzelnen Arbeitskräfte selbst, <strong>als</strong> auch auf<br />
die gesamt Untertagebelegschaft bezogen. Dadurch wird der Druck<br />
auf die Betriebe erheblich darauf reduziert, die gesundheitsgefährdenden<br />
Belastungen nur soweit abzubauen, wie dies arbeitsorganisatorisch<br />
notwendig i s t .<br />
(7) Auf der einen Seite wird hierdurch erreicht, daß die berufsgenossenschaftlichen<br />
Entschädigungskosten für Berufskrankheiten<br />
auf ein Mindestmaß beschränkt werden, ohne daß die<br />
gesundheitsgefährdenden<br />
Belastungen entscheidend verringert worden sind.<br />
Deiß/Döhl/Sauer/Böhle/Altmann (1980): <strong>Öffentliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>als</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>betrieblicher</strong> Aktivitäten zur menschengerechten<br />
Gestaltung des Arbeitslebens. URN: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-100947