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Öffentliche Maßnahmen als Bedingungen betrieblicher ... - SSOAR

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o Schwierigkeiten bei der Umsetzung beschränkt einsatzfähiger<br />

Bergleute:<br />

Die Umsetzung älterer und erfahrener Bergarbeiter war mit ger<br />

und Einkommensverlusten verbunden und erfolgte - häufig auch<br />

aufgrund einzelner öffentlicher <strong>Maßnahmen</strong> - nur auf kurze<br />

Dauer. Dies komplizierte die aus Gesundheitsgründen notwendige<br />

oder normativ erforderliche Umsetzung auf weniger belastende<br />

Arbeitsplätze (durch den Widerstand der Betroffenen), konnte<br />

aber auch zusätzliche Folgen für Einsatz- und Personalprobleme<br />

nachsichziehen (wie etwa Unzufriedenheit in der Belegschaft;<br />

höheren Krankenstand bei den umgesetzten Bergleuten; Verheimlichung<br />

von Erkrankungen usw.).<br />

(2) Trotz verschiedener öffentlich-normativer Hilfen, die es den<br />

Bergbaubetrieben<br />

erleichterten, den Anteil der einsatzbeschränkten<br />

und grubenuntauglichen Bergleute an der Gesamtbelegschaft abzubauen<br />

bzw. Umsetzungen problemloser vorzunehmen, blieben Personalüberhangs-<br />

und Umsetzungsprobleme auch im Laufe der 70er<br />

Jahre<br />

virulent.<br />

Zu diesen öffentlichen <strong>Maßnahmen</strong> gehörten alle knappschaftsrechtlichen<br />

Problemlösungsformen (Bergmannsrente, Berufs- und Erwerbsunf<br />

spezifisch für diese Probleme geschaffenen öffentlich-normativen<br />

Instrumente der Knappschaftsausgleichsleistung und der Anpassungsge<br />

Obwohl aufgrund dieser Regelungen eine große Anzahl gesundheitsgeschädigter<br />

Bergleute sozial abgesichert freigesetzt wurde, hatte<br />

der Bergbau nach wie vor einen erheblichen Überhang an grubenuntauglichen<br />

Arbeitnehmern, sowie Probleme infolge der häufigen,<br />

aus Gesundheitsgründen notwendig werdenden Umsetzungen der nur b<br />

gaben sich nicht allein daraus, daß die Betriebe diese Leute zum<br />

Teil wegen ihrer Erfahrung und ihrer fachlichen Qualifikation hal<br />

ten wollten. Entscheidend dafür waren auch öffentliche <strong>Maßnahmen</strong>,<br />

die eine Entlassung gesundheitsgeschädigter Bergleute erschwert<br />

haben, aber auch jene Regelungen, durch die eine Ersatzrekrutierung<br />

schwieriger geworden ist (vgl. zu letzterem Teil 2 I.).<br />

Die allgemeinen Kündigungsschutzregelungen, die im Montanbereich<br />

existierende paritätische Mitbestimmung sowie die damit eng verbundenen<br />

tarifrechtlich abgesicherten Mitwirkungsrechte und Einflu<br />

gleichsweise besser <strong>als</strong> in anderen Gewerbebereichen davor, bei<br />

Deiß/Döhl/Sauer/Böhle/Altmann (1980): <strong>Öffentliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>als</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>betrieblicher</strong> Aktivitäten zur menschengerechten<br />

Gestaltung des Arbeitslebens. URN: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-100947

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