Öffentliche Maßnahmen als Bedingungen betrieblicher ... - SSOAR
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o Schwierigkeiten bei der Umsetzung beschränkt einsatzfähiger<br />
Bergleute:<br />
Die Umsetzung älterer und erfahrener Bergarbeiter war mit ger<br />
und Einkommensverlusten verbunden und erfolgte - häufig auch<br />
aufgrund einzelner öffentlicher <strong>Maßnahmen</strong> - nur auf kurze<br />
Dauer. Dies komplizierte die aus Gesundheitsgründen notwendige<br />
oder normativ erforderliche Umsetzung auf weniger belastende<br />
Arbeitsplätze (durch den Widerstand der Betroffenen), konnte<br />
aber auch zusätzliche Folgen für Einsatz- und Personalprobleme<br />
nachsichziehen (wie etwa Unzufriedenheit in der Belegschaft;<br />
höheren Krankenstand bei den umgesetzten Bergleuten; Verheimlichung<br />
von Erkrankungen usw.).<br />
(2) Trotz verschiedener öffentlich-normativer Hilfen, die es den<br />
Bergbaubetrieben<br />
erleichterten, den Anteil der einsatzbeschränkten<br />
und grubenuntauglichen Bergleute an der Gesamtbelegschaft abzubauen<br />
bzw. Umsetzungen problemloser vorzunehmen, blieben Personalüberhangs-<br />
und Umsetzungsprobleme auch im Laufe der 70er<br />
Jahre<br />
virulent.<br />
Zu diesen öffentlichen <strong>Maßnahmen</strong> gehörten alle knappschaftsrechtlichen<br />
Problemlösungsformen (Bergmannsrente, Berufs- und Erwerbsunf<br />
spezifisch für diese Probleme geschaffenen öffentlich-normativen<br />
Instrumente der Knappschaftsausgleichsleistung und der Anpassungsge<br />
Obwohl aufgrund dieser Regelungen eine große Anzahl gesundheitsgeschädigter<br />
Bergleute sozial abgesichert freigesetzt wurde, hatte<br />
der Bergbau nach wie vor einen erheblichen Überhang an grubenuntauglichen<br />
Arbeitnehmern, sowie Probleme infolge der häufigen,<br />
aus Gesundheitsgründen notwendig werdenden Umsetzungen der nur b<br />
gaben sich nicht allein daraus, daß die Betriebe diese Leute zum<br />
Teil wegen ihrer Erfahrung und ihrer fachlichen Qualifikation hal<br />
ten wollten. Entscheidend dafür waren auch öffentliche <strong>Maßnahmen</strong>,<br />
die eine Entlassung gesundheitsgeschädigter Bergleute erschwert<br />
haben, aber auch jene Regelungen, durch die eine Ersatzrekrutierung<br />
schwieriger geworden ist (vgl. zu letzterem Teil 2 I.).<br />
Die allgemeinen Kündigungsschutzregelungen, die im Montanbereich<br />
existierende paritätische Mitbestimmung sowie die damit eng verbundenen<br />
tarifrechtlich abgesicherten Mitwirkungsrechte und Einflu<br />
gleichsweise besser <strong>als</strong> in anderen Gewerbebereichen davor, bei<br />
Deiß/Döhl/Sauer/Böhle/Altmann (1980): <strong>Öffentliche</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>als</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>betrieblicher</strong> Aktivitäten zur menschengerechten<br />
Gestaltung des Arbeitslebens. URN: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-100947