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II. Informationen zu Ruanda - beim Ministerium des Innern,für Sport ...

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den ersten drei afrikanischen Staaten, die den Peer-Review-Prozess abgeschlossen<br />

haben. Auch die Nichtregierungsorganisation „Transparency International“ bescheinigte,<br />

dass <strong>Ruanda</strong> – im Vergleich <strong>zu</strong> anderen afrikanischen Staaten – „nahe<strong>zu</strong> korruptionsfrei“<br />

sei. Im Jahr 2009 wurde eine neunjährige Grundausbildung (Nine-Year<br />

Basic-Education) eingeführt. Diese ist in sechs Jahren Grundschule und drei Jahren<br />

Sekundarschule gegliedert. Als ehrgeiziges Ziel wurde Anfang August 2011 vom ruandischen<br />

Bildungsminister bekannt gegeben, dass eine Verlängerung der Grundbildung<br />

von 9 auf 12 Jahren geplant ist. Mit der Umset<strong>zu</strong>ng dieses Vorhabens wurde<br />

bereits begonnen. Hierfür werden 14,13 Milliarden <strong>Ruanda</strong>-Franc (rund 18 Millionen<br />

Euro) <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt. Der Pflichtschulunterricht ist an staatlichen Schulen gebührenfrei.<br />

Private Schulen, die von verschiedenen Trägern betrieben werden, wie<br />

<strong>zu</strong>m Beispiel kirchliche Organisationen, sind in der Regel kostenpflichtig. Die Einschulungsrate<br />

liegt bei circa 95 Prozent. Davon beenden jedoch 15 Prozent die<br />

Grundschulausbildung nicht. Nur rund 10 Prozent durchlaufen die weiterführende<br />

Sekundarschule. Die hohe Quote von Schulabbrechern entsteht dadurch, dass die<br />

Schülerinnen und Schüler meist im Haushalt oder in der Landwirtschaft der Eltern<br />

oder Verwandten helfen müssen.<br />

Menschenrechte<br />

Die Menschenrechte sind herausgehobener Bestandteil der ruandischen Verfassung.<br />

Die Menschenrechtslage hat sich mit Konsolidierung der inneren Sicherheit im Allgemeinen<br />

verbessert. Gravierende Menschenrechtsverlet<strong>zu</strong>ngen sind in letzter Zeit<br />

nicht bekannt geworden, doch sind den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen<br />

Rechten angesichts einer <strong>zu</strong> 57 Prozent unterhalb der Armutsgrenze lebenden Bevölkerung<br />

objektive Grenzen gesetzt.<br />

Problematisch bleiben die Situation in den überfüllten Gefängnissen, gelegentliche<br />

Fälle von Amts- bzw. Machtmissbrauch sowie ungeklärte Fälle von verschwundenen<br />

Personen aus dem Jahr 2003.<br />

Der im April 2002 verhaftete frühere Staatspräsident Bizimungu wurde wegen illegaler<br />

politischer Aktivitäten, Veruntreuung und <strong>des</strong> Schürens ethnischer Gegensätze im<br />

Juni 2004 <strong>zu</strong> 15 Jahren Haft verurteilt. Der Fall wurde im Berufungsverfahren vor<br />

dem Obersten Gerichtshof <strong>Ruanda</strong>s (Cour Suprême), das im Januar 2006 das Urteil<br />

bestätigte, abschließend behandelt. Nach einem Gnadengesuch an Staatspräsident<br />

Kagame wurde Bizimungu am 7. April 2007 vorzeitig aus der Haft entlassen.<br />

Die 1999 gegründete nationale Menschenrechtskommission hat zwar durch eine<br />

im Januar 2003 in Kraft getretene Gesetzesänderung gestärkte Untersuchungs- und<br />

Interventionsbefugnisse erhalten, allerdings sind inzwischen auch Zweifel an der Effizienz<br />

der Kommission und ihrer Regierungsunabhängigkeit entstanden.<br />

Die To<strong>des</strong>strafe ist seit Juni 2007 auch gesetzlich abgeschafft; seit 1998 wurde sie<br />

nicht mehr vollstreckt.<br />

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