II. Informationen zu Ruanda - beim Ministerium des Innern,für Sport ...
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den ersten drei afrikanischen Staaten, die den Peer-Review-Prozess abgeschlossen<br />
haben. Auch die Nichtregierungsorganisation „Transparency International“ bescheinigte,<br />
dass <strong>Ruanda</strong> – im Vergleich <strong>zu</strong> anderen afrikanischen Staaten – „nahe<strong>zu</strong> korruptionsfrei“<br />
sei. Im Jahr 2009 wurde eine neunjährige Grundausbildung (Nine-Year<br />
Basic-Education) eingeführt. Diese ist in sechs Jahren Grundschule und drei Jahren<br />
Sekundarschule gegliedert. Als ehrgeiziges Ziel wurde Anfang August 2011 vom ruandischen<br />
Bildungsminister bekannt gegeben, dass eine Verlängerung der Grundbildung<br />
von 9 auf 12 Jahren geplant ist. Mit der Umset<strong>zu</strong>ng dieses Vorhabens wurde<br />
bereits begonnen. Hierfür werden 14,13 Milliarden <strong>Ruanda</strong>-Franc (rund 18 Millionen<br />
Euro) <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt. Der Pflichtschulunterricht ist an staatlichen Schulen gebührenfrei.<br />
Private Schulen, die von verschiedenen Trägern betrieben werden, wie<br />
<strong>zu</strong>m Beispiel kirchliche Organisationen, sind in der Regel kostenpflichtig. Die Einschulungsrate<br />
liegt bei circa 95 Prozent. Davon beenden jedoch 15 Prozent die<br />
Grundschulausbildung nicht. Nur rund 10 Prozent durchlaufen die weiterführende<br />
Sekundarschule. Die hohe Quote von Schulabbrechern entsteht dadurch, dass die<br />
Schülerinnen und Schüler meist im Haushalt oder in der Landwirtschaft der Eltern<br />
oder Verwandten helfen müssen.<br />
Menschenrechte<br />
Die Menschenrechte sind herausgehobener Bestandteil der ruandischen Verfassung.<br />
Die Menschenrechtslage hat sich mit Konsolidierung der inneren Sicherheit im Allgemeinen<br />
verbessert. Gravierende Menschenrechtsverlet<strong>zu</strong>ngen sind in letzter Zeit<br />
nicht bekannt geworden, doch sind den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen<br />
Rechten angesichts einer <strong>zu</strong> 57 Prozent unterhalb der Armutsgrenze lebenden Bevölkerung<br />
objektive Grenzen gesetzt.<br />
Problematisch bleiben die Situation in den überfüllten Gefängnissen, gelegentliche<br />
Fälle von Amts- bzw. Machtmissbrauch sowie ungeklärte Fälle von verschwundenen<br />
Personen aus dem Jahr 2003.<br />
Der im April 2002 verhaftete frühere Staatspräsident Bizimungu wurde wegen illegaler<br />
politischer Aktivitäten, Veruntreuung und <strong>des</strong> Schürens ethnischer Gegensätze im<br />
Juni 2004 <strong>zu</strong> 15 Jahren Haft verurteilt. Der Fall wurde im Berufungsverfahren vor<br />
dem Obersten Gerichtshof <strong>Ruanda</strong>s (Cour Suprême), das im Januar 2006 das Urteil<br />
bestätigte, abschließend behandelt. Nach einem Gnadengesuch an Staatspräsident<br />
Kagame wurde Bizimungu am 7. April 2007 vorzeitig aus der Haft entlassen.<br />
Die 1999 gegründete nationale Menschenrechtskommission hat zwar durch eine<br />
im Januar 2003 in Kraft getretene Gesetzesänderung gestärkte Untersuchungs- und<br />
Interventionsbefugnisse erhalten, allerdings sind inzwischen auch Zweifel an der Effizienz<br />
der Kommission und ihrer Regierungsunabhängigkeit entstanden.<br />
Die To<strong>des</strong>strafe ist seit Juni 2007 auch gesetzlich abgeschafft; seit 1998 wurde sie<br />
nicht mehr vollstreckt.<br />
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